ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: KlausP am 11. Dezember 2024, 09:54:58
Zum Nachlesen und Auffrischen des Gedächnisses des einen anderen Forumisten: https://www.gesetze-im-internet.de/kdvg_2003/index.html#BJNR159310003BJNE000201310
Zitat von: ulli76 am 10. Dezember 2024, 17:14:28
die Ukraine ist kein Vulkan und dort ist auch nicht irgenwas ausgebrochen.
Doch: "Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Jahr 2022 war zunächst ein Anstieg von Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung zu verzeichnen. Dieser erreichte kurzfristig im Monat März 2022 seinen Höhepunkt, danach war die Entwicklung wieder rückläufig mit gelegentlichen Schwankungen."
Quelle: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/personal/-aktuelles/faktencheck/kdv-antraege-5647366
Wenn hier schon Haare gespalten werden, dann richtig...
Zitat... Soweit mir bekannt ist, wird man auch als anerkannter KDV im Falle eines Falles einberufen, dann aber eben nicht zum bewaffneten Dienst. Das sicher vielen die jetzt den Antrag stellen nicht bekannt. ...
Zitat...(2) Wehrpflichtige, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sind, haben im Spannungs- oder Verteidigungsfall statt des Wehrdienstes Zivildienst außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst nach Artikel 12a Absatz 2 des Grundgesetzes zu leisten. ...