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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Ralf am 13. Dezember 2024, 06:13:54
Wenn du den Widerspruchsbescheid hast, hast du ja auch eine Begründung, die du dann überprüfen kannst.
Zitat von: Ralf am 12. Dezember 2024, 04:16:31ZitatUnd warum hat das Karrierecenter eine Untersuchung vor Ort dann erstmal abgelehnt?Diese Frage wird wohl nur das KarrCBw beantworten können.
ZitatUnd warum hat das Karrierecenter eine Untersuchung vor Ort dann erstmal abgelehnt?Diese Frage wird wohl nur das KarrCBw beantworten können.
Zitat von: LwPersFw am 10. Dezember 2024, 06:38:20Zitat von: Sinenomine_BW am 08. Dezember 2024, 10:16:14
Gilt hier die Vorschrift Reserve A2-1300-0-0-2 Nummer 2041Zitat von: Sinenomine am 05. Dezember 2024, 10:52:19
Ich bin im Sommer zum regulären Ende meiner Dienstzeitfestsetzung entlassen worden.
A2-1300/0-0-2, Version 4.2, vom 05.11.2024
2035. Die Feststellung der Dienst- und Verwendungsfähigkeit10 erfolgt gemäß den jeweils gültigen
Allgemeinen Regelungen. Die Heranziehung/Zuziehung zu einem RD setzt unter anderem die
Dienstfähigkeit voraus. Zuständig für die Feststellung der Dienstfähigkeit sind die KarrC Bw.
Grundsätzlich wird bei dienstfähig Entlassenen im Rahmen einer Regelvermutung vom Fortbestehen
der Dienstfähigkeit ausgegangen.
2036. Sind seit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis oder der letzten Dienstleistung
nach Nr. 2003 weniger als drei Jahre vergangen und besteht für die während der Dienstleistung nach
Nr. 2003 vorgesehenen Verwendung kein Verwendungsausschluss, zieht das KarrC Bw diese Person
grundsätzlich ohne vorherige Anhörung und ohne Einschaltung des Medizinischen Assessments
(MedA) heran. Sind seit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis oder der letzten
Dienstleistung nach Nr. 2003 mehr als drei Jahre vergangen, erfolgt vor der Heranziehung eine
Anhörung der Reservistin bzw. des Reservisten.
2037. Wenn der Reservistin oder dem Reservisten vor Beginn einer Dienstleistung nach Nr. 2003
Gesundheitsstörungen bekannt sind, die der vorgesehenen Verwendung entgegenstehen könnten,
sind diese dem zuständigen KarrC Bwvor Antritt einer Dienstleistung mitzuteilen. Die Reservistin bzw.
der Reservist ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben eigenverantwortlich. Im Falle einer
durch die Reservistin bzw. den Reservisten angezeigten Änderung des Gesundheitszustandes bittet
das KarrC Bw das für sie oder ihn zuständige MedA um Stellungnahme. Das MedA entscheidet sodann
über das weitere medizinische Vorgehen. Unbeschadet anderer Vorgaben kann je n ach Lage des
Einzelfalles die ärztliche Befassung mit der Angelegenheit eine körperliche Untersuchung aber auch
eine Entscheidung nach Aktenlage sein.
2038. Ungeachtet der Notwendigkeit der Anhörung ist eine Untersuchung in einem KarrC Bw auf
Antrag der Reservistin bzw. des Reservisten, bei Hinweisen auf eine Veränderung des
Gesundheitszustandes oder wenn dies für eine vorgesehene Verwendung erforderlich ist, vor einer
Dienstleistung nach Nr. 2003 durchzuführen.
2003. Dienstleistungen sind unter anderen
• Übungen,
• besondere Auslandsverwendungen,
• Hilfeleistungen im Innern,
• Hilfeleistungen im Ausland und
• Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft.
Zitat von: Sinenomine_BW am 08. Dezember 2024, 10:16:14
Gilt hier die Vorschrift Reserve A2-1300-0-0-2 Nummer 2041
Zitat von: Sinenomine am 05. Dezember 2024, 10:52:19
Ich bin im Sommer zum regulären Ende meiner Dienstzeitfestsetzung entlassen worden.
Zitat von: F_K am 08. Dezember 2024, 17:05:08
Anmerkung:
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf (Nach-) Musterung, auf Tauglichkeit schon gar nicht.
Mit dem Argument eines ärztlichen Attestes (Verbesserung des Zustandes) und dem Bedarf der SK über den Soldaten des TrT vortragen lassen - dies ist der Weg.
Zitat von: F_K am 08. Dezember 2024, 17:05:08
Anmerkung:
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf (Nach-) Musterung, auf Tauglichkeit schon gar nicht.
Mit dem Argument eines ärztlichen Attestes (Verbesserung des Zustandes) und dem Bedarf der SK über den Soldaten des TrT vortragen lassen - dies ist der Weg.
Zitat von: LwPersFw am 05. Dezember 2024, 11:01:48ZitatDagegen habe ich nach Verbindungsaufnahme mit dem Landeskommando, das mich einsetzen möchte und immer noch fest mit mir plant, Widerspruch eingelegt, habe aber Sorge, dass dieser Widerspruch auch abgelehnt wird und ich erstmal nicht neu begutachtet werde.
Sie haben dies korrekt getan, jetzt müssen Sie abwarten was das Ergebnis ist.
Wenn das LKdo Sie unterstützt, bitten Sie das jemand vom S1 des Kdo's auch telefonisch mit dem zuständigen Arzt des KC spricht... und sich für Sie einsetzt... z.B. nicht erneut Entscheidung nach Aktenlage, sondern im Rahmen neuer Begutachtung beim KC.