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Zusammenfassung

Autor Thunder
 - 15. November 2006, 15:10:34
Hallo zusammen,

ich würde gerne mehr über die maximale Körpergrösse wissen. Wie z.B. auch die Oberschenkel usw... ???

Ich bin ca. 1,75m gross.
Autor Thunder
 - 12. November 2006, 17:26:44
Zur praktischen Prüfung:
Ich habe 52 Starts auf meinem Konto und durfte nach dem 21 Start alleine (also ohne Fluglehrer) fliegen jetzt steht noch die Theorie vor mir.
Autor Thunder
 - 12. November 2006, 17:23:53
Dann habe ich mich falsch ausgedrückt, woführ ich mich auch entschuldigen will...

Ich bin gerade in der theoretischen Ausbildung, weil über den Winter nicht geflogen werden darf.
Mit 16 werde ich dann meine Ausbildung abschliessen und somit auch die Litzenz bekommen.
Autor StOPfr
 - 12. November 2006, 17:20:16
Zitat von: Thunder am 12. November 2006, 02:50:36
Ich bin 15 Jahre alt ... bin Privatpilot und fliege Segelflugzeuge.

Hallo Patrick.
Andis Spaß beiseite und eine ernsthafte Frage:
Soviel ich weiß, darf man erst mit 16 die praktische Prüfung für den "Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer" ablegen und dann fliegen.
Du könntest jetzt allenfalls theoretisch geprüft sein oder hast Du eine Sondererlaubnis? 
Autor Beobachter
 - 12. November 2006, 16:55:54
Zitat von: Thunder am 12. November 2006, 16:47:45
Das BWB ist mir unbekannt ???
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn sich jemand darüber äußern könnte...
BWB=Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (steht auch in Andis Beitrag)
Ausserdem hast du Andis scherzhaften Beitrag wohl etwas missverstanden. Er wollte dich nur wegen der Bezeichnung "Jetanwärter" etwas auf die Schippe nehmen, was ihm offensichtlich auch geglückt ist.  :D
Autor Thunder
 - 12. November 2006, 16:47:45
Das BWB ist mir unbekannt ???
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn sich jemand darüber äußern könnte...

Ich habe mich im flugzeugforum.de sehr ausführlich informieren können, trotzalldem nichts über das BWB erfahren.
Autor Thunder
 - 12. November 2006, 16:41:56
Was meinen ersten Text angeht: Ich habe mich kurz gefasst und mich erstmal nicht vertiefen wollen. ::)

Die Dienstgipfelhöhe dürfte meines wissens nach bei ca. 16-bis 17000 Metern sein.

Die Maximalgeschwindigkeit mit Nachbrenner liebt bei ca. 2100 Km/h in einer Höhe von ungefär 11000 Metern.

Den Kerosinverbrauch müsste ich mir nochmal irgengwo rauslesen, also dazu kann ich noch nichts sagen.

Die Maximale Bombenlast beträgt ca. 6500 Kg.

Zur Reichweite kann ich nicht viel sagen obwohl ich denke das die Max.Reichweite bei 1300 km liegt.

Zu den beiden anderen Fragen habe ich noch keine Antwort... :'(

(-Wurdest du bereits vom TÜV abgenommen?) was meinen Sie mit dieser Frage?

Mit freundlichen Grüssen

Thunder

(Patrick Vogel)



Autor Andi
 - 12. November 2006, 14:39:25
Zitat von: Thunder am 12. November 2006, 02:50:36
Ich bin 15 Jahre alt, mache in zwei Jahren meine Fachhochschulreife und werde mich dann vermutlich als Jetanwärter bewerben.

Hi Thunder,

so einfach, wie du dir das vorstellst haut das nicht hin. Jetanwärter stellt die Bundeswehr nämlich nicht selber ein. Die Jetanwärter werden von der zivilen Wirtschaft zur Verfügung gestellt und dann vom Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) getestet.
Ich würde dir raten, dass du dich direkt an das BWB wendest, wenn du die Serienreife entweder schon erreicht hast oder diese in Aussicht steht. Eine andere Möglichkeit wäre, das du vielleicht mit dem Eurofighter kompatibel bist, dann wende dich an die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH in Hallbergmoos bei München, dann kannst du vielleicht als Eurofighter zur Bundeswehr kommen.

Mich würden noch folgende Werte interessieren:
-Wie ist hoch ist deine Dienstgipfelhöhe?
-Wie hoch ist deine Maximalgeschwindigkeit?
-Wie hoch ist dein Kerosinverbrauch auf eine Flugstunde bei einem Mittel von Mach 1,5?
-Wie hoch ist deine Maximale Bombenlast?
-Wie hoch ist deine Maximalreichweite ohne Zusatztanks?
-Wie hoch ist deine Maximalreichweite mit Zusatztanks?
-Wurdest du bereits vom TÜV abgenommen?

Ich hoffe, dass ich dir helfen kann.

Gruß Andi
Autor Huey
 - 12. November 2006, 08:38:09
ZitatIch bin Privatpilot und fliege Segelflugzeuge.
Nutzt dir überhaupt nichts..

ZitatKenne einen ehemaligen Jetpiloten (Alpha-jet).
Das ebenfalls nicht..


ZitatMeine erste Frage würde lauten, ob die Psychologon auch ausnahmen machen ober Sondergenehmigungen machen.
Die Psychologen-nein. Alle anderen sind auch bereit, einmal Kompromisse einzugehen; die Psychologen arbeiten ihr "Raster" ab-wer aus dem Raster fällt, ist raus... Quelle: Fliegerspychologe

ZitatDie zweite Frage, wäre ob mir z.B. eine Oberkörpergrösse die eventuell 1cm zu klein ist den Rauswurf bedeuten könnte
Es gibt Mindest-und Höchstgrössen; darüber hinaus müssen alle Körperteile gewisse Grössen haben bzw. dürfen diese nicht überschreiten, sonst-Ausschluss

Autor Beobachter
 - 12. November 2006, 04:49:32
Zitat von: Thunder am 12. November 2006, 02:50:36
Meine erste Frage würde lauten, ob die Psychologon auch ausnahmen machen ober Sondergenehmigungen machen...
Wenn die Bw davon einen Vorteil hat, dann kann das schon vorkommen. Die Bereitschaft Kompromisse einzugehen sinkt wenn es genügend qualifizierte Bewerber gibt.

ZitatDie zweite Frage, wäre ob mir z.B. eine Oberkörpergrösse die eventuell 1cm zu klein ist den Rauswurf bedeuten könnte...
Für die Oberkörpergröße wäre mir jetzt kein Mindestmaß bekannt. Für die Körpergröße gibt es ein Mindestmaß: 1,55m. Unterschreitet man diese Mindestgröße ist man ausgemustert.

ZitatDie dritte Frage, muss es schon ein wirklich kleiner Mensch gewesen sein, der rausgeflogen ist weil eine bestimmte Extremität seines Körpers 1cm zu kurz war...
Formuliere das bitte zu einer Frage.
Autor Thunder
 - 12. November 2006, 02:50:36
Hallo,

Ich bin 15 Jahre alt, mache in zwei Jahren meine Fachhochschulreife und werde mich dann vermutlich als Jetanwärter bewerben.

Noch ein paar Dinge zu  meiner Person:

Ich bin Privatpilot und fliege Segelflugzeuge.
Kenne einen ehemaligen Jetpiloten (Alpha-jet).
Und darf noch nicht zum Wehrdienstberater, weil ich "zu jung" bin (sagte der Berater selbst).Deswegen möchte ich nun Rat von Euch haben ::)     danke...


Meine erste Frage würde lauten, ob die Psychologon auch ausnahmen machen ober Sondergenehmigungen machen...

Die zweite Frage, wäre ob mir z.B. eine Oberkörpergrösse die eventuell 1cm zu klein ist den Rauswurf bedeuten könnte...

Die dritte Frage, muss es schon ein wirklich kleiner Mensch gewesen sein, der rausgeflogen ist weil eine bestimmte Extremität seines Körpers 1cm zu kurz war...

Ich wäre euch sehr dankbar wenn Ihr mir diese "ersten" Dinge beantworten könntet. ??? ??? ???

Hochachtungsvoll und mit freundlichen Grüssen

31st.FF.Thunder

(Patrick Vogel)