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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 17. Dezember 2024, 06:22:07
Zitat von: Fw M am 16. Dezember 2024, 13:14:37
Das Schreiben kam, weil der Kamerad die Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement während der Dienstzeit abschloss und hatte nichts mit dem Antragsverfahren an sich zutun.

Mein Fehler, hätte ich dazu schreiben sollen.

Es handelt sich bei diesen Schreiben um eine proaktive Werbemaßnahme im Rahmen der Personalgewinnung aus Sicht des BAPersBw.

Das spielt aber keine Rolle.
Schreiben die das BAPersBw persönlich an einen Soldaten richtet sind diesem umgehend zu eröffnen und auszuhändigen.

Ich bezweifle das der Chef es gut finden würde wenn die Abteilung III ein Schreiben an ihn verschickt ... und der Kdr dies ihm nicht aushändigt...  >:(


Wie @Ralf ja darstellte, im Prozess des Laufbahnwechsels kann er ja eine negative Stellungnahme abgeben ... aber Schreiben zurückzuhalten, oder den Prozess unnötig zu verzögern... geht nicht.


Autor Fw M
 - 16. Dezember 2024, 13:14:37
Das Schreiben kam, weil der Kamerad die Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement während der Dienstzeit abschloss und hatte nichts mit dem Antragsverfahren an sich zutun.

Mein Fehler, hätte ich dazu schreiben sollen.
Autor KlausP
 - 16. Dezember 2024, 12:38:27
Zitat von: Fw M am 16. Dezember 2024, 12:12:14
Die Bewerbersofortmeldung wurde erstellt aber nicht an das BAPers weitergeleitet, da der KpChef die oben angesprochene Bewährungsfrist abwarten wollte.

Wenn die Meldung nicht an das BAPersBw weitergeleitet wurde kann dieses aber auch noch kein Schreiben in der Sache an den Soldaten geschickt haben. Dann weiß dort nämlich auch niemand von dem beabsichtigten Laifbahnwechsel.
Autor Ralf
 - 16. Dezember 2024, 12:30:14
Der Verfahrensweg kann in der GAIP 27-01-00 Laufbahnaufstieg in eine Unteroffizier- oder Feldwebellaufbahn nachgelesen werden.
Autor dunstig
 - 16. Dezember 2024, 12:14:42
Zitat von: Ralf am 16. Dezember 2024, 12:06:15
Nur mal zum Verfahrensweg falls nicht bekannt: Die Entscheidung, ob jemand zum Fw geeignet ist, wird ja nicht mehr mit der PF in den KarrCBw getroffen, sondern durch die Disziplinarvorgesetzten.
Von daher ist schon eine Bewährungszeit angebracht. Ob da nun ein "eigenmächtiges Verzögern" dahinter steht, muss man im Einzelfall genau betrachten.
Ok, danke für die Klarstellung. Diese Änderung, dass der Weg nicht mehr über die KC geht, ist mir nicht bekannt gewesen. Dennoch hatte ich es so verstanden, dass die Meldung zwar erstellt, aber nicht weitergeleitet wurde.
Aber mal abgesehen davon, dass ich unabhängig des aktuellen Verfahrens ein halbes Jahr für viel zu lange erachte, bleibt es für mich ebenfalls fragwürdig, dass hier Fristen gesetzt werden und der Soldat drei Monate nach Verstreichen noch immer keinen klaren Weg aufgezeigt bekommt.

Edit: Fw M war schneller.
Autor Fw M
 - 16. Dezember 2024, 12:12:14
Die Bewerbersofortmeldung wurde erstellt aber nicht an das BAPers weitergeleitet, da der KpChef die oben angesprochene Bewährungsfrist abwarten wollte.
Autor Ralf
 - 16. Dezember 2024, 12:06:15
ZitatDurch solche eigenmächtigen Verzögerungen können sowohl laufbahn- als auch gehaltsmäßige Nachteile entstehen.
Nur mal zum Verfahrensweg falls nicht bekannt: Die Entscheidung, ob jemand zum Fw geeignet ist, wird ja nicht mehr mit der PF in den KarrCBw getroffen, sondern durch die Disziplinarvorgesetzten.
Von daher ist schon eine Bewährungszeit angebracht. Ob da nun ein "eigenmächtiges Verzögern" dahinter steht, muss man im Einzelfall genau betrachten.

Die Bewerbersofortmeldung wurde doch erstellt und an das BAPersBw abgegeben? Denn das ist zwingend zu machen.
Zitatdie Bewerbersofortmeldung wurde ebenfalls erstellt.
vs
ZitatSoweit ich die Vorschrift richtig interpretiere, sollte eine Bewerbersofortmeldung ohne schuldhaftes Verzögern an das zuständige Referat im BAPers weitergeleitet werden.
Autor dunstig
 - 16. Dezember 2024, 11:56:57
Tut mir Leid, aber dafür fehlt mir jegliches Verständnis. Hier geht es um einen Laufbahnaufstieg und damit die persönliche Zukunft und Karriere. Durch solche eigenmächtigen Verzögerungen können sowohl laufbahn- als auch gehaltsmäßige Nachteile entstehen. Wir sprechen schon jetzt von einem halben Jahr. Sicherlich kann man noch einmal den Weg des Gesprächs suchen. Wir kennen nur eine Seite der Geschichte, aber so wie geschildert war das nicht fruchtbar, daher würde ich ohne Umwege den Weg der Beschwerde gehen.

Dieses Bewähren und Beweisen mag ja durchaus Sinn haben und schon einmal Möglichkeiten eröffnen, sich auf mögliche planerische Aufgaben der neuen Laufbahn einzustellen. Das rechtfertigt aber nicht, einen Antrag zurückzuhalten und sich den Kandidaten erst einmal bewähren zu lassen. So etwas kann man ohne Probleme auch parallel durchführen.
Autor LwPersFw
 - 16. Dezember 2024, 11:52:10
Zitat von: VeggieBurger am 16. Dezember 2024, 11:18:45
In welcher Welt ist das Planen und Durchführen von Leistungsmärschen eine Tätigkeit für einen Mannschaftssoldat?

Der betroffene Soldat soll sich nochmal auf dem Dienstweg (GrpFhr/ ZgFhr) an den KpChef wenden.
Wenn das nichts bringt, und wieder nichts passiert, kann er sich an den nächsthöheren DV mit einer Beschwerde wenden.

Und die VP bzw. der Personalrat kann hier ein 6-Ohren-Gespräch einfordern...

Schreiben des BAPersBw an den Soldaten sind diesem auszuhändigen - sofort!  ::)

Autor VeggieBurger
 - 16. Dezember 2024, 11:18:45
In welcher Welt ist das Planen und Durchführen von Leistungsmärschen eine Tätigkeit für einen Mannschaftssoldat?

Der betroffene Soldat soll sich nochmal auf dem Dienstweg (GrpFhr/ ZgFhr) an den KpChef wenden.
Wenn das nichts bringt, und wieder nichts passiert, kann er sich an den nächsthöheren DV mit einer Beschwerde wenden.
Autor Fw M
 - 16. Dezember 2024, 10:47:07
Sehr geehrte Kameraden,

Ich würde mich gerne für einen untergebenen Soldaten schlaumachen, da es nicht mein Fachbereich ist, nutze ich die ,,Schwarm Intelligenz" des Forums.

Zum Sachverhalt
Der Kamerad im DstGrd OStGefr hat im Juli 2024 seinen Lfb Aufstieg (Feldwebellaufbahn) beim KpChef beantragt (Eingangsstempel liegt vor), die Bewerbersofortmeldung wurde ebenfalls erstellt.
Der KpChef teilte ihm danach mit, dass er seinen Antrag positiv bescheinigen wird, wenn er seine Leistung bestätigt. Dies tat der Kamerad dann mit für seinen DstGrd entsprechenden Aufträgen z. B. das Planen und Durchführen von Leistungsmärschen o.ä.

Der KpChef gab eine Frist zur "Bewährung" von drei Monaten (Stichtag 10/2024) seitdem weicht der KpChef dem Kameraden aus und setzt immer wieder Fristen für die Bearbeitung des Antrages.

Zwischenzeitlich kam über den S1 der Einheit ein schreiben des BAPers (verstärkte Personalbindung) dies wurde ihm nicht eröffnet.

Zur Frage:
Ist das Verhalten des KpChef gerechtfertigt beziehungsweise kann er einen gestellten Antrag so lange "hinauszögern" ?
Soweit ich die Vorschrift richtig interpretiere, sollte eine Bewerbersofortmeldung ohne schuldhaftes Verzögern an das zuständige Referat im BAPers weitergeleitet werden.

Für entsprechende Hilfe zu dem Thema wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen