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Zusammenfassung

Autor Thomi35
 - 23. Dezember 2024, 09:48:29
Ich denke, auch hier sollte ein vorläufiger Führerschein möglich sein.


  • Die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis in eine allgemeine wird in § 27 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Nach § 27 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ist hierfür i. a. keine Prüfung (=Befähigungsprüfung) nötig.
  • Die Vergabe eines vorläufigen Führerscheins findet sich in § 22a FeV. Diese Regelung stellt aber eher auf das Verfahren nach einer Fahrprüfung ab. In § 22a Abs. 3 FeV steht, daß anstelle des Führerscheins nach der Prüfung auch ein vorläufiger Führerschein ausgestellt werden kann.
  • Vermutlich kann man aber § 22a Abs.3 FeV analog anwenden, d. h. die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins ist möglich.
  • Hierauf weisen teilweise auch die Webseiten der entsprechenden Verkehrsämter hin: Beispielhaft hat die Seite des Verkehrsamt Hannovers eine Gebührenposition für die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins aufgestellt (11,20 EUR).
Ich hoffe, das hilft etwas weiter.
Autor dunstig
 - 20. Dezember 2024, 17:27:20
Den vorläufigen Führerschein gibt es ebenfalls (bzw. kann beantragt werden), wenn die Fahrprüfung erfolgreich abgelegt wurde, aber der EU-Führerschein noch nicht ausgehändigt wurde. Als Nachweis hierfür braucht es ggü. der Behörde einen Nachweis der bestandenen Fahrprüfung vor einem amtlich anerkannten Prüfer. Inwiefern dies bei einer Dienstfahrerlaubnis der Fall ist, bzw. anerkannt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Autor F_K
 - 20. Dezember 2024, 17:21:14
AFAIK gibt es diesen nur bei Verlust / Diebstahl, wenn es schon eine zivile Fahrerlaubnis gibt.

Rechtsverbindlich Auskünfte bei Deiner Behörde.
Autor Luz
 - 20. Dezember 2024, 17:06:25
Guten Tag
Ich möchte meine Dienstfahrerlaubnis der Klasse B umschreiben lassen. Ist es möglich,bis der richtige Führerschein fertig ist,einen vorläufigen Führerschein zu beantragen? Danke vielmals für die Hilfe!!