Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor F_K
 - 09. Januar 2025, 16:49:26
Der Tauglichkeitsgrad der Entlassung ist natürlich der Ausgangspunkt, inklusive Gesundheitsziffern.

Da schaut vorher keine Arzt drauf, dafür gibt es ja dann den Termin im KC.
Autor MartRick
 - 09. Januar 2025, 16:37:56
Ist eigentlich der Tauglichkeitsgrad der Entlassungsuntersuchung nach so vielen Jahren maßgeblich oder wird er nur berücksichtigt? Mir ist eine Sache eingefallen die ich in voller Euphorie gar nicht bedacht habe.
Ich bin mit t4 raus, weil mein Gewicht zum Ende nicht mehr gepasst hat. Vorher hatte ich eine Knieverletzung, allerdings wurde während und nach der Behandlung nie davon gesprochen das ich meinen DP wechseln muss, weil diese Verletzung wohl eine IV59 wäre und einen Ausschluss für diese bedeutet hätte. Ausheilungsergebniss müsste außerordentlich gut sein absolut keine Probleme wurde auch schon zuvor Zivil  geprüft (ja ich weiß BW Arzt gibt da nichts drauf).
Wie dem auch sei es gibt 2-3 Verwendungen an denen ich Interesse habe auch mit dieser GZ wenn sie denn vergeben wird. Da ja die Gakte angefordert und auch im KarrC vorliegt, bin ich davon ausgegangen das eine Einstellung grundsätzlich möglich ist, sonst wäre ja eine Absage aufgrund Aktenlage gekommen oder?
Autor thelastofus
 - 27. Dezember 2024, 22:07:38
Erst mal in Ruhe auf das AC konzentrieren und das bestehen, der Rest fügt sich dann. ;)

Viel Erfolg.
Autor MartRick
 - 27. Dezember 2024, 20:36:11
Zitat von: thelastofus am 27. Dezember 2024, 20:24:09
Zitat von: MartRick am 27. Dezember 2024, 19:08:32
Abhängig vom AG weil ich fair sein will zu wie man zu mir fair war und ist? Mit Sicherheit abhängig.
Gut schweift alles zu viel ab, ich weiß was ich wissen wollte das hilft weiter vielen Dank dafür.
Als BKF der seinen Job drauf hat kann man eh jeden Tag woanders anfangen wenn gewollt. Da mache ich mir keine Gedanken.

In der Regel kommen die entsprechenden Dokumente fast, so das es den üblichen Fristen von 4/6 Wochen entspricht wenn man als AN kündigt bzw. deutlich früher. Es ist also nichts anderes als wenn man normal kündigt.

Es wird nicht so sein, das man die Dokumente bekommt und in 2 Wochen weg ist.

Das ganze haben hier schon einige über und erlebt. Angenehm wird es nicht, aber man will ja was erreichen.

Ich würde nur im KC fragen ob Sie die Dokumente für den AG selbst an diesen schicken, weil wenn das dann plötzlich da ist, ist es in der Tat blöd.


Das ist doch mal eine nutzbare Aussage. Danke für die Info werde ich so anfragen.
Autor thelastofus
 - 27. Dezember 2024, 20:24:09
Zitat von: MartRick am 27. Dezember 2024, 19:08:32
Abhängig vom AG weil ich fair sein will zu wie man zu mir fair war und ist? Mit Sicherheit abhängig.
Gut schweift alles zu viel ab, ich weiß was ich wissen wollte das hilft weiter vielen Dank dafür.
Als BKF der seinen Job drauf hat kann man eh jeden Tag woanders anfangen wenn gewollt. Da mache ich mir keine Gedanken.

In der Regel kommen die entsprechenden Dokumente fast, so das es den üblichen Fristen von 4/6 Wochen entspricht wenn man als AN kündigt bzw. deutlich früher. Es ist also nichts anderes als wenn man normal kündigt.

Es wird nicht so sein, das man die Dokumente bekommt und in 2 Wochen weg ist.

Das ganze haben hier schon einige über und erlebt. Angenehm wird es nicht, aber man will ja was erreichen.

Ich würde nur im KC fragen ob Sie die Dokumente für den AG selbst an diesen schicken, weil wenn das dann plötzlich da ist, ist es in der Tat blöd.
Autor 200/3 ohne LoginDaten
 - 27. Dezember 2024, 19:37:05
Thematik Berufsabschluss aber keine Berufserfahrung:
Die Kameraden mit ZAW haben danach auch noch keine Berufserfahrung, nur den Abschluss in der Tasche. Gerade in den technischen Verwendungen lernt man das Wesentliche für den Dienstposten im Anschluss auf den (waffensystemspezifischen) Fachlehrgängen, der erlernte Beruf ist da halt die formelle Eingangsvoraussetzung.
Aus meiner damaligen ZAW zum Luftfahrzeugelektroniker hab ich für den Dienstposten als Avioniker quasi mitgenommen dass Strom gelb ist und von links nach rechts fließt...was ich wirklich gebraucht hab gab es dann an der TSLW auf den Lehrgängen zum ATN-Erwerb. Die verschiedenen Verwendungen (und auch Regularien) sind gerade in der Luftfahrzeugtechnik oftmals so spezifisch/speziell, dass einem auch jahrelange Erfahrung im Beruf nicht viel weiterhelfen würde...wenn man nicht gerade in genau der Nische gearbeitet hat. Und selbst dann geht man wie jeder andere auch auf die Fachlehrgänge.
Autor MartRick
 - 27. Dezember 2024, 19:08:32
Abhängig vom AG weil ich fair sein will zu wie man zu mir fair war und ist? Mit Sicherheit abhängig.
Gut schweift alles zu viel ab, ich weiß was ich wissen wollte das hilft weiter vielen Dank dafür.
Als BKF der seinen Job drauf hat kann man eh jeden Tag woanders anfangen wenn gewollt. Da mache ich mir keine Gedanken.
Autor thelastofus
 - 27. Dezember 2024, 18:55:37
Zitat von: MartRick am 27. Dezember 2024, 14:55:26
Das ist ja schön und gut, aber wir wissen denke ich alle das wenn man da geht und das auch noch kurzfristig, man wohl je nach AG da nicht mehr gerne gesehen ist. Also ist das Prinzip nicht so zweckmäßig. Aber gut ich weis das auch dann werde es nochmal ansprechen die sollten das ja wissen.

Und weiter? Bist du mit dem AG verheiratet? Gute Verhältnis hin oder her. Der AG wird dich auch im Falle eines Falles rauswerfen auch wenn das Verhältnis "gut" ist, wenn es für ihn sinnvoll ist. Wenn man so an seinem AG hängt, dann sollte man lieber gar niemals gehen.
Man sollte auch nicht damit planen das man wieder zurück geht, das wäre eher ein Notnagel und besser als ALG1 oder Bürgergeld. Klar, wird man sich dann vermutlich was suchen müssen.

Es is auch gut gemeint dem AG zu sagen, das man zur Bw geht, aber leider zeigen die Erfahrungen hier im Forum (und auch meine aus 10 Jahren Arbeit im BR) das sich der AG da meist selbst der nächste ist. In vielen Fällen führt sowas nämlich schon unter Umständen zur Kündigung durch den AG. Es muss nicht passieren, aber ausprobieren möchte man es nicht.


Autor F_K
 - 27. Dezember 2024, 15:46:46
Gesetze sind meistens sinnvoll, in jedem Fall geltendes Recht.
Autor MartRick
 - 27. Dezember 2024, 14:55:26
Das ist ja schön und gut, aber wir wissen denke ich alle das wenn man da geht und das auch noch kurzfristig, man wohl je nach AG da nicht mehr gerne gesehen ist. Also ist das Prinzip nicht so zweckmäßig. Aber gut ich weis das auch dann werde es nochmal ansprechen die sollten das ja wissen.
Autor thelastofus
 - 27. Dezember 2024, 14:03:20
Je nach Karrierecenter kommt die Mitteilung auch direkt an den AG, das kann auch zu unschönen Situationen führen wenn man das nicht weiß, aber änderen kann man daran nicht viel. Man kann als Anhalt nehmen das es bald soweit ist wenn man selbst schon Post bekommt.

Bei mir war es zumindest noch 2020 so, das die Bw direkt den AG angeschrieben hat mit einer Mitteilung das ich ab Datum X bei der wäre, das war aber noch die Zeit der Eignungsübung vlt ist das heute anders.

ZitatEnde Januar Bescheid weis, ich das Ding aber vielleicht erst Mitte März bekomme und dann bsp. 01.04 starte? Kann mir nicht vorstellen das er das gut findet.

So ist es eben, vorher kann dir dein Chef jederzeit kündigen und du hättest gar nichts, das wäre leider "falsche" Ehrlichkeit. Auch wenn man plant nicht mehr zurückzkommen sollte man wie erwähnt keinesfalls kündigen, denn passieren kann immer was, auch unverschuldet und dann ist man froh wenn man wieder zurück könnte..

Autor Ralf
 - 27. Dezember 2024, 10:27:27
So ist das Leben.
Erst mit dem E-Bescheid hast du die Zusicherung einer Einstellung, vorher ist das nur vorläufig.
Autor MartRick
 - 27. Dezember 2024, 10:12:29
Aber eine weitere Frage, da ich ungern meinen Chef hängen lassen will, da wir wirklich ein gutes Verhältnis haben. Der E Bescheid wird wird ja dann auch eher kurzfristig kommen oder? Das ist ja dann eigentlich relativ unfair wenn ich Ende Januar Bescheid weis, ich das Ding aber vielleicht erst Mitte März bekomme und dann bsp. 01.04 starte? Kann mir nicht vorstellen das er das gut findet.
Autor MartRick
 - 27. Dezember 2024, 10:08:14
Okay gut. Wäre aber anders kein Problem da ich mit Sicherheit sowieso immer wieder dahin zurück kann. Aber gut das muss er dann in Erfahrung bringen. Gut zu wissen so etwas wichtiges wurde mir bis dato nicht mitgeteilt.
Dann vielen Dank bis hier her. Sehr hilfreich.
Autor Ralf
 - 27. Dezember 2024, 10:05:42
Zitat von: MartRick am 27. Dezember 2024, 09:56:37
Natürlich muss ich fristgerecht kündigen wenn ich zum Beispiel für den 01.04.25 für 12 Jahre unterschreibe oder nicht? Ich muss auch der Fairness halber früh genug Bescheid sagen, damit er planen kann für die Zukunft. Wie soll geht das denn sonst von statten? Ich geh hin hör mal ich geh für 12 Jahre zum Bund ab dem 01.04 ich muss aber nicht kündigen?
Nein, nicht kündigen. Du wirst zuerst auf 6 Monate festgesetzt ("Probezeit"), solltest du in der Zeit widerrufen oder die Bw, stehst du ohne da.
Wenn du den E-Bescheid hast, gibst du den deinem AG und damit unterliegst du dem Arbeitsschutz. Und nichts vorher sagen, sonst kann dir dein AG schon vorher kündigen und du unterliegst nicht dem Arbeitsplatzschutzgesetz.