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Zusammenfassung

Autor WDB-100
 - Heute um 12:08:04
Bei meiner Zahnversorgung greift leider "§ 10 (7) BVG a. F.".

Aufgrund meines Status als Pflichtversicherter einer gesetzlichen Krankenkasse stand mir noch nie ein Anspruch auf eine Versorgung von nicht-schädigungsbedingten Gesundheitsstörungen zu. Meine Ehefrau hat auch keinen Anspruch. Die Zahnversorgung war eine Ausnahme in meiner Versorgung durch das BAPersBw, die nun durch den Systemwechsel stillschweigend weggefallen ist. Ein Psychoterror, den ich leider seit 25 Jahren, drei Versorgungssystemen und unzähligen Sachbearbeitern kenne.

Das BAPersBw wollte gerade einen Verschlimmerungsantrag vorm Sozialgericht entkräften, weil mir angeblich doch eine Versorgung von nicht-schädigungsbedingten Gesundheitsproblemen zustehen würde. Peinlich, dass das BAPersBw/Rechtsabteilung ihre eigene Rechtslage nicht kennt.

Ich muss bei jeder Verschlimmerung oder nicht konkret aufgeführten Schädigung einen Antrag stellen, damit mir eine kostenfreie Versorgung zusteht. Lustig, da jetzt die UVB mit drin hängt, aber die Bundeswehrverwaltung weiter die Entscheidungsgewalt hinsichtlich der anerkannten Wehrdienstbeschädigungen behalten hat.

Seit 25 Jahren der totale Spießrutenlauf und die leidige Frage, was unter die allgemein gehaltenen Formulierungen bei den anerkannten Wehrdienstbeschädigungen fällt. Gerade bei einem ordentlichen Polytrauma mit GDS von 100% gibt es viele Graubereiche, Fachärzte und immer wieder Fehler mit der alten BVG Befreiung (Kreuz auf dem Rezept vergessen) und nun fangen die Probleme bei der UVB direkt zu Beginn beim Facharzt an. Wie soll er die Behandlung beginnen? Mit einer Überweisung vom D-Arzt oder einer Krankenkassen Überweisung vom Hausarzt? In der Praxis gibt es öfter Probleme als man denkt. Für mich als Betroffener nicht wirklich witzig und je nach Tagesform sehr stressig und traurig.

Mich würde mal interessieren, ob es noch andere Versehrte gibt, die in dieser Form so nervig, kompliziert und undankbar versorgt sind.
Autor mickey
 - Heute um 09:35:18
Zahnersatz - ja im BVG war das direkt geregelt, aber dies heißt nicht, dass das im SEG weggefallen ist - hierzu hatten wir hier im Forum auch schon einige Infos.

Hier das was ich damals der ges. KK gesandt habe und immer wieder drauf rumgeritten bin - auch beim BAPersBw - das wurde nun bei denen wie beschrieben übergangsmäßig "als Härtefall" so geregelt, dass wir nicht 75% Zuschuss bekommen, sondern 100% für die Regelversorgung (das ist wichtig, wenn man "bessere Versorgung" getätigt hat, die man selber zahlen muss oder über Beihilfe bzw. priv. KK abrechnen müsste) soll aber noch mit dem BAPersBw generell geregelt werden:

Im § 81 Abs. 3 Satz 1 SEG steht:
"... haben Anspruch auf Leistungen bei Krankheit durch die gesetzliche Krankenkasse nach dem Dritten Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch."
und im Satz 2 dann:
"Die Leistungen werden ohne Kostenbeteiligung als Dienst- und Sachleistung zur Verfügung gestellt."

Ohne Kostenbeteiligung bedeutet dann wie schon vorher per BVG eine 100% Beteiligung der Regelversorgung, bei uns durch die ges. KK.
Es geht hier nicht um die "Zuzahlungen" wovon wir ja mit GdS 50 befreit sind, sonst würde dann ja dort auch das Wort "ohne Zuzahlung" und nicht "ohne Kostenbeteiligung" dort stehen - spitzfindig aber wichtig!

Glücklicherweise habe ich nach einem Hinweis hier im Forum noch zwischen Weihnachten und Neujahr 2024 einen Verschlimmerungsantrag gemacht und habe auch die Bestätigung, dass dieser noch nach dem Altrecht BVG beschieden wird und dann erst ins SEG übergangen wird.
Autor WDB-100
 - 08. Mai 2025, 18:59:01
Mein Kontakt zur Wehrbeauftragten (irgendwelche Regierungsvertreter) war ein totaler Reinfall. Hat mir außer Wut leider nichts gebracht. Evtl. war das BAPersBw noch sauer auf mich wegen der Anfrage. Wer weiß?!

Ich bin nicht nicht aus NRW. Sollte aber bundesweit ähnlich ablaufen.

Mir wurde damals zu einem Off-label-use von Sativex geraten. Bin jetzt mit anderen Schmerz- und Beruhigungsmitteln versorgt. Verrückt, dass man in einem Cannabis-Club Cannabis erhalten kann, aber mit medizinischer Empfehlung von Ärzten die Hürde in der Medizin so extrem hoch gestaltet sind.

Bei der Zahnversorgung könnte ich ein Sonderfall (wurde schon oft als Sonderabfall von meinem Dienstherren verarscht) sein. Folgendes habe ich für meine Versorgungssituation herausgefunden. Evtl. war es dem BAPersBw zu unangenehm es mir direkt mitzuteilen.
 
Nach dem BVG hatten alle Schwerbeschädigten mit einem GdS von mindestens 50 unabhängig von Ihrer anerkannten Wehrdienstbeschädigung Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz durch das BAPersBw. Hierbei handelte es sich um eine einzelne Leistung nach § 10 (2) BVG a. F., welche trotz des Ausschlusses nach § 10 (7) BVG a. F. gewährt worden ist. Mit Inkrafttreten des SEG am 01.01.2025 ist das BVG abgelöst worden; eine vergleichbare Regelung ist nach dem SEG nicht vorgesehen.

Jetzt probiere ich es über einen Verschlimmerungsantrag bei der Bundeswehrverwaltung. Ich kenne den Weg aus anderen Abläufen und bin meiner Rechtsschutzversicherung jetzt schon dankbar.
Autor mickey
 - 08. Mai 2025, 18:09:44
Ich wollte zwar eigentlich für heute Feierabend machen, weil ich wieder 3 unglückliche Telefonate führen musste, um den Leuten zu erklären wie es laufen müsste - glücklicherweise war ich nach der Bundeswehr in einer Verwaltung tätig und kenne mich auch ein wenig mit Gesetzen und Auslegungen aus.
Ich kann nahezu alle !!! Punkte von Dir bestätigen - bist Du auch aus NRW? - und auch das höhere Leistungsniveau kann ich nicht nachvollziehen, denn immer wenn ich einfachste Dinge anspreche, die ich von meinem Arzt bestätigt bekommen, werden Unkenntnis und Verdrehungen getätigt - so z.B. bei meinem Antrag auf eine Rehamaßnahme, die man mir sogar seitens der UVB angeraten hat.

Cannabidiol (CBD-Tropfen ohne THC also kein BTM) hatte ich schon 2018 von meiner Schmerztherapeutin auf grünem Rezept verschrieben bekommen aber damals seitens der AOK und BAPersBw abgelehnt bekommen - Klage wurde eingereicht, aber aufgrund der massiven Verschlechterung meines Zustandes konnte ich das damals nicht weiter verfolgen.
Nun hatte man mit telefonisch seitens der UVB mitgeteilt, dass durch das höhere Leistungsniveau der Unfallversicherung alle möglichen Dinge zur Erreichung der Verbesserung des Zustandes angewandt werden können.
Nun haben die meinen Psychiater angeschrieben, der das okai gegeben hat incl. Betreuung, dann wollte man eine Schmerztherapie starten, wo ich nun bei meiner alten Ärztin von 2018 in gut einer Woche einen Termin bekommen habe, dort sicher erste einmal diskutieren darf, warum die UVB die einfach angeschrieben hat und eine Schmerztherapie angeordnet hat und schon zwei Mal Mahnungen geschickt hat, weil ja noch kein Bericht da ist.
Ich gehe davon aus, dass sie das ok geben wird - die alten Unterlagen - 1 voller schmaler DIN-A4 Ordner nur alleine deswegen - nehme ich mal mit.

Ich habe der UVB nun eine neue Schweigepflichtentbindung gegeben mit der Einschränkung, dass sie alle Schreiben an Ärzte und Behörden außerhalb der UVB in Kopie mir senden müssen und auch die entsprechenden Rückantworten, damit ich immer auf dem Stand bin und weiß was da im Hintergrund passiert.
Sie wollen das ablehnen, weil das nicht im Gesetz vorgegeben ist, doch ich habe eine ständige Erlaubnis in Akteneinsicht und nach dem Informationsfreiheitsgesetz müssen die mir auch alle vorhandenen Daten zukommen lassen, ansonsten ist die Schweigepflichtentbindung nichtig, da dies eine Voraussetzung von mir war.
Die machen sich sozusagen jetzt schon strafrechtliche Probleme - egal.

Was meinst Du mit Zahnversorgung beschissen, bitte hier genaueres, weil meine Gattin auch einen Zahnersatz im Januar bekommen hat und man uns nur 75% geben wollte, wobei bis Ende 2024 kostenfrei für die Grundversorgung der Zähne abgerechnet wurde, nur die Verbesserungen mussten selber gezahlt werden.
Im Gesetz steht aber, dass alle Behandlungen ohne Zuzahlungen zu tätigen sind, das wurde nun über die ges. KK im Rahmen der Härtefallregelung erst einmal abgerechnet, wie das zukünftig ist, keine Ahnung.
Also bitte mehr Infos, evtl. kann da noch was gerade gebogen werden.

Hast Du Dich schon an die Wehrbeauftragte gewandt?
Ich ja schon direkt Anfang des Jahres und immer wieder Fälle nachgeschoben.

Und das alles war ja schon viele Monate vor dem 01.01.2025 bekannt und mittlerweile sind ja auch in 2025 schon mehr als 5 Monate ins Land gegangen ...
Autor WDB-100
 - 08. Mai 2025, 17:29:30
Der erste Durchgangsarzt hat bei mir gleich gepasst, aber das Prozedere bei der UVB ist mühselig. Eine D-Arzt Befreiung wurde zugunsten meiner langjährigen Hausärztin ausgesprochen, dass macht leider in der Praxis keinen Sinn.

Hilfsmittel-Verordnungen und die abschließende Abnahme über den D-Arzt. Überweisungen zu Fachärzten über den D-Arzt. EAP / Therapien über den D-Arzt. Keine Ahnung,  was meine Hausärztin nun machen darf. Gab aber wichtiges Schreiben.

Die Unterlagen von der Bundeswehr an die UVB / D-Arzt waren uralt mit dem Grundtenor, dass ich als schwertraumatisierter zu 100% schwerverletzter ehemaliger Soldat austherapiert bin. So etwas hat der D-Arzt noch nie gehört. Der D-Arzt verordnet mir alles anstandslos, wenn es Probleme gibt, dann meldet sich die UVB.

Im Moment fühle ich mich um 20 Jahre zum Versorgungsamt/Gesundheitsamt zurück versetzt. Lange und komplizierte Wege! Kompetenz-Wirrwarr, was ist eine Schädigungsfolge und was nicht. Am Ende wartet die ablehnende Bundeswehrverwaltung. Meine derzeitige Erfahrung ist, dass für mich alles komplizierter geworden ist. Das höhere Leistungsniveau merke ich nicht, da ich vorher auch alles bekommen habe.

Als Pflichtversicherter wurde ich nur um meine Zahnversorgung beschissen, da vom Gesetzgeber nicht mehr vorgesehen. Die Information musste ich mir selber erfragen, da man als Betroffener oft nicht informiert wurde. Über den Wegfall der KfZ-Beihilfe wurde man auch nicht informiert.

Ich bin genervt von dem neuen System.

mickey@
Hast du das Cannabidiol über einen Facharzt (Schmerzarzt) erhalten? Meine Medikamente kriege ich von den Fachärzten. Brauche nur eine Überweisung vom D-Arzt für den entsprechenden Facharzt. Doppelte Fahrwege. Und nur noch 20 Cent Spritgeld. Beim BAPersBw waren es noch 30 Cent wegen aG.

Nächsten Monat bekomme ich das erste Mal die richtigen Versorgungsgelder. Bisher lief doch einiges Schief. Großteils dank der Bundeswehr. Für diese Umstellung hätte ich eine psychische Betreuung (anstatt des Fallmanagement) gebraucht. Es sind bestimmt oft nur individuelle Fehler und ich hatte wohl Pech. Trotzdem sind die Abläufe eindeutig schlechter als über das BAPersBw und mir wurde als Wehrdienstbeschädigter etwas besseres vorgegaukelt.

Beizeiten werde ich im SEG-Bereich noch ein paar Erfahrungen und Vergleiche zum alten System mitteilen.
Autor mickey
 - 08. Mai 2025, 14:38:13
Noch was vergessen, nach über 5 Monaten nun hat die UVB schon 2 Mal Akten beim BAPersBw über vorherige Behandlungen usw. angefordert, ohne Erfolg.
Ein Rehaantrag und ein Antrag bzgl. Cannabidiol kann nicht weiter bearbeitet werden.
Nun werde ich dann mein mittlerweile 3. Schreiben an die Wehrbeauftragte senden müssen.
Autor mickey
 - 08. Mai 2025, 14:36:11
Wie sind Eure Erfahrungen bei den Durchgangsärzten usw.
Ich bin nun schon bei drei gewesen (NRW) und keiner von denen hatte Infos bzgl. des Verfahrens über das SEG und auch die Infos de ich denen gegeben hatte, waren unbekannt.
Nun habe ich Probleme mit Medikamenten, weil die ersten Rezepte von Januar 2025 von der Apotheke über die Kassenärztliche Vereinigung automatisch abgerechnet wurden und die Apotheke wegen Verweigerung der Übernahme nun keine Medis mehr ausgeben möchte.
UVB sagt die sollen mit der UVB abrechnen, aber das geht anscheinend nicht - jedenfalls hier.
Autor LwPersFw
 - 15. April 2025, 12:50:13
Zitat von: mickey am 15. April 2025, 11:56:41Wie lange müssen die eigentlich verwahrt werden bzw. werden die verwahrt?


A1-800/0-4001

5.2.2 Gesundheitsunterlagen der Soldatinnen und Soldaten, sowie ehemaliger Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

5011. Die Aufbewahrungsfristen für Gesundheitsunterlagen richten sich nach § 29d Abs. 2 SG. Die
Gesundheitsunterlagen sind bis zur Vollendung des 90. Lebensjahres der Sdt aufzubewahren41 und
danach zu vernichten. Soweit in Gesetzen, Verordnungen bzw. anderen Rechtsvorschriften besondere
Aufbewahrungs-, Speicher- und Löschfristen festgelegt wurden, sind diese zu beachten.

5012. Ambulante ärztliche bzw. medizinische Unterlagen von Sdt, die in den Facharztzentren,
Fachuntersuchungsstellen der Bundeswehrkrankenhäuser und Instituten der Militärischen
Organisationsbereiche (MilOrgBer) entstehen, sind fünf Jahre nach dem letzten Eintrag vor Ort zu
führen. Sie sind, nach Ablauf der Frist, zur weiteren Archivierung an das InstPrävMedBw abzugeben
und dort bis zum vollendeten 90. Lebensjahr aufzubewahren.

5013. Ärztliche Aufzeichnungen stationärer Untersuchungen und Behandlungen von Sdt z. B.
Krankenakten, Krankenblatthefter sind fünf Jahre nach dem letzten Eintrag vor Ort zu führen. Sie sind,
nach Ablauf der Frist zur weiteren Archivierung an das InstPrävMedBw abzugeben und dort bis zum
vollendeten 90. Lebensjahr aufzubewahren. Näheres hierzu regelt die AR ,,Leistungserfassung in
Bundeswehrkrankenhäusern" C1-867/0-4000.

5014. Unterlagen über Heilfürsorge und Heilverfahren von Sdt sind analog § 29c Abs. 3 ff SG als
Teilakte zu führen und nach § 29c Abs. 4, S. 2 SG fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die
Bearbeitung des einzelnen Vorgangs abgeschlossen worden ist, dem InstPrävMedBw zu übersenden.

5015. Werden Sachakten medizinischen Inhaltes über Sdt außerhalb der versorgenden SanEinr
erstellt, sind diese gemäß § 29c Abs. 4, S. 2 SG nach Abschluss der Maßnahme bei der bzw. dem
Erstellenden zu führen und anschließend dem InstPrävMedBw zu übersenden, sofern keine längere
Aufbewahrungspflicht besteht (z. B. Aufbewahrung nach Bundeshaushaltsordnung).

5016. Personenbezogene medizinische Unterlagen in Sachakten nach A1-1480/0-5001, Nr. 603
sind nach Ablauf der dort festgelegten Aufbewahrungsfrist der Gesundheitsgrundakte zurückzuführen,
sofern es sich dabei um Originale medizinischen Inhaltes handelt. Duplikate sind zu vernichten.

5017. Beispiele für Duplikate sind Durchschläge von Konsiliarbefunden, das mitgegebene Laborblatt
(bei primär elektronisch übermitteltem Befund), oder umgekehrt, der Ausdruck eines elektronischen
oder per Fax übermittelten Histologie-Befundes, sobald die persönlich unterschriebene Papierversion
eintrifft. Laboranforderungsblätter werden ebenfalls als Duplikate aufgefasst.

5018. Zahnärztliche Planungsmodelle sind zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung in der jeweils
zuständigen zäBehEinrBw aufzubewahren42. Zahnärztliche Situations- und Arbeitsmodelle, die zur
prothetischen Versorgung der Patientinnen und Patienten benötigt wurden sind, sofern vor oder
während der Behandlung keine Besonderheiten aufgetreten sind, unmittelbar nach Abschluss der
Behandlung zu vernichten.

------

4009. Alle im Rahmen der Dokumentation auf diese Weise entstehenden Gesundheitsunterlagen
von Sdt werden gesammelt und spätestens nach Beendigung des Dienstverhältnisses an das
InstPrävMedBw abgegeben, dort zentral zusammengeführt und auskunftsbereit archiviert.

4012. Die Wahrnehmung der Archivierungs- und Auskunftspflichten bezüglich der Gesundheitsunterlagen
von (ehemaligen) Sdt geht von den Ärztinnen und Ärzten der Bw durch die Abgabe der
Unterlagen an das InstPrävMedBw auch auf dieses über.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?msg=756244


Zitat von: mickey am 15. April 2025, 11:56:41Leider finde ich keinen Link auf den Du Dich beziehst Heilfürsorgehinweis und/oder EugH Urteil.


Der Heilfürsorgehinweis gilt für aktive Soldaten und ist den SanEinr bekannt.


Zitat von: mickey am 15. April 2025, 11:56:41Letzteres müsste doch dann auch für alle Ärzte gelten - ich denke da gerade an meinen vorherigen Neurologen bzw. Psychiater.
Und die müssen dann kostenlos kopiert und herausgegeben werden? Auch Porto usw.?

Für Gesundheitsakten die außerhalb der Bundeswehr bei zivilen Ärzten vorliegen...

Siehe die Ausführungen der KBV hier: https://www.kbv.de/html/1150_66171.php




Autor mickey
 - 15. April 2025, 11:56:41
Vielen Dank für diese Infos bzgl. der Gesundheitsakten.
Wie lange müssen die eigentlich verwahrt werden bzw. werden die verwahrt?
Leider finde ich keinen Link auf den Du Dich beziehst Heilfürsorgehinweis und/oder EugH Urteil.
Letzteres müsste doch dann auch für alle Ärzte gelten - ich denke da gerade an meinen vorherigen Neurologen bzw. Psychiater.
Und die müssen dann kostenlos kopiert und herausgegeben werden? Auch Porto usw.?
Autor LotseBert
 - 14. April 2025, 11:34:29
Bezug nehmend auf den wichtigen Beitrag von @LwPersFw

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?msg=756291


möchte ich noch auf etwas Wichtiges hinweisen.

Bei anerkannter WDB zum Zeitpunkt zur Beendigung des Wehrdienstverhältnisses wird wie in dem Beitrag von @LwPersFw richtig ausgeführt eine Kopie der G-Akte mit Eintragungen der letzten 2 Jahre an die UVB übermittelt.

Hier gibt es aber noch etwas wichtiges zu beachten!

Mit der Kopie der G-Akte wird auch ein (sehr wichtiges) Formular/Vordruck vom Truppenarzt ausgefüllt und an die UVB übermittelt.

Es handelt sich um das Formular:

Überlassung medizinische Dokumentation an die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)


Hinweis:

Formular kann abgerufen werden über die Sharepointseite des Kommando Regionale Sanitätsunterstützung
Startseite Humanmedizin/ Wehrdienstbeschädigung-Schwerbehinderung/ Wehrdienstbeschädigung


In diesem Formular werden nochmal alle für die UVB relevanten Sachverhalte der letzten 2 Jahre explizit abgefragt.

Es wird auch für jeden abgefragten Sachverhalt eine Empfehlung/Stellungnahme des Truppenarztes zur Weiterbehandlung nach Ausscheiden verlangt.

Weiter wird abgefragt welche Arzneimittel, Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel erforderlich waren und ob diese weiterhin erforderlich sind.

Es wird auch abgefragt ob und in welchem Umfang Informationen zu einer schädigungsbedingten Pflegebedürftigkeit vorliegen.

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Es werden viele Sachverhalte abgefragt.

Ich würde jedem Betroffenen mit anerkannter WDB nahe legen, frühzeitig vor Beendigung des Wehrdienstverhältnisses, mit dem Truppenarzt Kontakt aufzunehmen und nochmal detailliert alles zu besprechen, wo in der Vergangenheit Behandlungsbedarf war und wo weiter Behandlungsbedarf bestehen wird. Es spricht auch garnichts dagegen, den Truppenarzt zu bitten, das Formular zusammen auszufüllen.

Die UVB wird diesen Vordruck/Formular später als Grundlage nutzen um schnell und unkompliziert Sachverhalte zu prüfen.

Wenn bestimmte Medikamente, Behandlungsbedarf wie z.B. Physiotherapie usw. vergessen wurden zu notieren, wird es später mit der UVB eventuell Probleme geben und die UVB verlangt ggf. die erneute Vorstellung bei einem Facharzt oder D- Arzt um die Sachverhalte zu prüfen.

Ich halte es zur Vermeidung späterer Probleme für ausgesprochen wichtig diesen Vordruck mit der notwendigen Gewissenhaftigkeit ausfüllen zu lassen. Der Großteil der Truppenärzte arbeitet hier sehr sauber. Aber wie es so oft ist, Zeitdruck, häufiger Wechsel der Truppenärzte usw. sollten die Betroffenen hier evtl. auch selber ein Auge darauf haben und entsprechend ihrer Möglichkeiten im eigenen Interesse versuchen mitzuwirken.


#################################

EDIT 14.04.2025 , LwPersFw :

Um diesen wertvollen Hinweis von @LotseBert noch zu ergänzen...

Verweise ich für aktive Soldaten nochmals auf diese Regelung bzgl. der Kopie der Gesundheitsunterlagen:

"Heilfürsorgehinweis H09-2023 Kopien von Gesundheitsunterlagen" vom 30.11.2023

Auszug:

"In einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wurde dies bestätigt (Bezug 6). Patientinnen und Patienten haben
somit einen Anspruch auf eine unentgeltliche Kopie ihrer Gesundheitsunterlagen ohne dies begründen zu müssen.

Eine Herausgabe der Kopien kann gem. Bezug 6 (Urteil EuGH) nur verweigert werden, wenn das Vorgehen der Patientin bzw. des Patienten rechtsmissbräuchlich ist.

Zusätzlich fordert das Urteil, dass die Kopie vollständig ist, damit keine relevanten Daten ausgelassen oder falsch wiedergegeben werden.

Das Recht auf Kopien umfasst ausdrücklich auch die Einlegekarten, die gleichermaßen Bestandteil der Gesundheitsunterlagen sind.

Im Falle der Anfertigung und Herausgabe einer ersten unentgeltlichen Kopie der Gesundheitsunterlagen wird die Nutzung
der Anlage zu diesem Heilfürsorgehinweis zur Dokumentation empfohlen. Dieser Nachweis sollte an prominenter Stelle, zum Beispiel hinter
dem Inhaltsverzeichnis abgeheftet werden, damit ersichtlich ist, ob weitere Kopien kostenpflichtig werden."



D.h. unabhängig von den neuen Vorgaben für den TrArzt gemäß dem o.g. LINK ...

hat jeder Soldat das Recht eine vollständige , kostenlose Kopie seiner gesamten Gesundheitsunterlagen (inkl. Einlegekarten !!) zu erhalten !

Dies sollten insbesondere Soldaten mit WDB nutzen, da wie beschrieben, der TrArzt nur die letzten 2 Jahre vor DZE betrachtet...





Autor Geschädigter mit Fragen
 - 26. Februar 2025, 10:51:14
Nun zum Thema Kommunikation mit der UVB.

Per Mail habe ich vor einigen Wochen eine konkrete Fragestellung bezüglich einer Heilbehandlung an die UVB gesendet. Diese wurde bis heute nicht beantwortet.
Aber die UVB hat sich direkt an den behandelnden Facharzt gerichtet. Diesen habe ich zwar nur namentlich ohne Adresse in meiner Mail angegeben, aber scheinbar hat man den richtigen gefunden und angeschrieben.
Durch diesen wurde ich nun informiert, dass die UVB Auskünfte zu meinem Gesundheitszustand wünscht. Ich wurde gefragt, ob ich dies Erlauben würde, da ärztliche Schweigepflicht besteht.. Grundsätzlich nicht schlecht, aber früher in Verantwortung BAPersBw lief das Ganze über die betroffene Person. Eigenartige Art der Kommunikation. Mal schauen wie es weitergeht...

Autor LwPersFw
 - 27. Januar 2025, 20:22:19
Zitat von: mickey am 27. Januar 2025, 16:02:55Hast Du evtl. auch das Schreiben bzgl. "Im Link und im Anhang ein Info-Schreiben der UVB für die behandelnden Ärzte und Durchgangsärzte !" für meinen Bereich hier - Aachen und Umgebung?
Mein Durchgangsarzt, bei dem ich vorletzte Woche war, wusste von diesem Infoschreiben, welches ja auch in diesem 2-seitigen Arztinfoblatt beschrieben wurde nichts - Danke.


Aachen sollte ja zum Bereich DGUV Landesverband West gehören...

https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/rundschreiben/lv1_west/archiv_d2024/lv1_d13_2024.pdf

Autor mickey
 - 27. Januar 2025, 16:02:55
Hast Du evtl. auch das Schreiben bzgl. "Im Link und im Anhang ein Info-Schreiben der UVB für die behandelnden Ärzte und Durchgangsärzte !" für meinen Bereich hier - Aachen und Umgebung?
Mein Durchgangsarzt, bei dem ich vorletzte Woche war, wusste von diesem Infoschreiben, welches ja auch in diesem 2-seitigen Arztinfoblatt beschrieben wurde nichts - Danke.
Autor mickey
 - 27. Januar 2025, 15:52:50
Danke für die Annahme des Vorschlags für diesen separaten Thread und alleine die ganzen Infos und Fragen zeigen doch, dass dies alles sehr an den Geschädigten vorbei geht.
Ich habe nun eine längere Mail an die UVB geschrieben, wo für mich offene Fragen gestellt worden sind - dies werde ich auf jeden Fall auch hier kommunizieren.
Autor LwPersFw
 - 22. Januar 2025, 15:08:17
Zitat von: Geschädigter mit Fragen am 22. Januar 2025, 09:20:13

Es ist gekommen wie vermutet. Von den zwei Therapeuten, welche mit dem Physiotherapieverfahren arbeiten, hört der Eine auf und der andere ist auf Ewigkeiten ausgebucht. 
Ja, für psychisch Erkrankte ist das neue System Weltklasse. Vorher hatte man die Auswahl von allen Therapeuten und nun wird das Ganze eingeschränkt.
D.h. eine erneuter Therapiebeginn nach Abschluss der letzten Therapie vor über drei Jahren ist nicht einfach und auch zeitlich nicht absehbar.
Ob die Bundeswehr genau das so wollte? Ich glaube nicht.


Das BAPersBw, als weiterhin Leistungsträger der Versorgung, muss von solchen Sachverhalten erfahren...

Meine Empfehlung, wenden Sie sich z.B. an das Fallmanagement des BAPersBw und beantragen Unterstützung,
bzw. Lösungsansätze wie Sie unter diesen Bedingungen zeitnah einen neuen Therapeuten finden können,
da Sie selbst keine Lösung für das Problem wissen:

E-Mail: BAPersBwVII2.4FallMgmt@bundeswehr.org


Zitat von: Geschädigter mit Fragen am 22. Januar 2025, 09:20:13

Ebenfalls ist es nicht mehr so einfach zu einer Reha zu kommen. Im alten System war dies aller drei Jahre mit Hilfe der Badekuren möglich.
Man hat diese beim BAPers beantragt. Der behandelnder Psychiater hat seine Stellungnahme geschrieben und das BAPers Bw hat dies ohne Probleme genehmigt.
Und nun läuft das gesamte Verfahren ganz anders. Ambulante Behandlung vor stationärer Behandlung., Erst ambulant ausschöpfen, dann kann man sehen.
Keine Ahnung was man davon halten soll.


So einfach war dies auch früher nicht... :

"Der Bewilligung einer Badekur muss demnach immer eine umfängliche haus- oder fachärztliche Betreuung vorangehen,
die u. a. auch die ausschöpfende Verordnung von Heilmittelanwendungen am Wohnort beinhalten sollte.
Reichen diese ambulanten Maßnahmen nicht aus um eine gesundheitliche Stabilisierung zu erzielen oder sollte sich nach
Erreichen der Verordnungshöchstgrenzen für bestimmte Heilmittel, z. B. Krankengymnastik, ein weiterer intensivierender
Behandlungsbedarf für solche Heilmittel ärztlich begründen lassen, kann zur Durchsetzung des Behandlungserfolges eine
Badekur indiziert sein."

In der weiteren Antragsprüfung wird das BAPersBw Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt, in der Regel den
Hausärztin/Hausarzt, mit der Erstellung eines Kurgutachtens beauftragen.

Im Kurgutachten wird Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt auch nach der Einschätzung Ihres Gesundheitszustandes befragt und insbesondere
über Behandlungsansätze, die sie/er oder andere Fachärzte in den letzten Wochen und Monaten veranlasst haben.

Nach Rückgang des ausgefüllten Kurgutachtens wird Ihr Kurantrag weiter geprüft. Hierbei werden alle entscheidungsrelevanten
Unterlagen u. a. auch dem versorgungsmedizinischen Dienst des BAPersBw, mit der Bitte um einen Entscheidungsvorschlag, zugeleitet."


Quelle: Merkblatt Badekur  10/2023


Bei Ihnen muss dies ja bisher der Fall gewesen sein... , also das der Bedarf an einer regelmäßigen Kur festgestellt wurde ... sonst wären die Kuren nicht bewilligt worden.

Wie hat denn der D-Arzt begründet, dass er dies nicht entsprechend fortführen kann ?