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Zitat von: Grino am 21. Januar 2025, 16:06:55
Danke euch allen für die Auskunft.
Ich sehe das Drama schon vor mir, wenn ich in diesem SanZ verlange, dass man mir die G-Akte kopiert
Aber ja, versuchen werde ich es.
Zitat
"Heilfürsorgehinweis H09-2023 Kopien von Gesundheitsunterlagen" vom 30.11.2023
Auszug:
"In einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wurde dies bestätigt (Bezug 6). Patientinnen und Patienten haben
somit einen Anspruch auf eine unentgeltliche Kopie ihrer Gesundheitsunterlagen ohne dies begründen zu müssen.
Eine Herausgabe der Kopien kann gem. Bezug 6 (Urteil EuGH) nur verweigert werden, wenn das Vorgehen der Patientin bzw. des Patienten rechtsmissbräuchlich ist.
Zusätzlich fordert das Urteil, dass die Kopie vollständig ist, damit keine relevanten Daten ausgelassen oder falsch wiedergegeben werden.
Das Recht auf Kopien umfasst ausdrücklich auch die Einlegekarten, die gleichermaßen Bestandteil der Gesundheitsunterlagen sind.
Im Falle der Anfertigung und Herausgabe einer ersten unentgeltlichen Kopie der Gesundheitsunterlagen wird die Nutzung
der Anlage zu diesem Heilfürsorgehinweis zur Dokumentation empfohlen. Dieser Nachweis sollte an prominenter Stelle, zum Beispiel hinter
dem Inhaltsverzeichnis abgeheftet werden, damit ersichtlich ist, ob weitere Kopien kostenpflichtig werden."
Zitat von: Grino am 21. Januar 2025, 16:06:55
Ok, bezüglich der Reha vermute ich dann, dass der Weg wie folgt ist: OP in ziviler Klinik - Entlassungsbefund - Facharzt Bw - TrArzt - Rezept.
Zitat von: Grino am 20. Januar 2025, 23:07:18
ich konnte die Sache dann doch in einem erneuten Gespräch klären. Mein TrArzt hat einen alternativen Weg gefunden, die OP doch noch zeitgerecht zu beantragen und zu genehmigen.
Zum Abschluss hätte ich noch zwei Fragen, die nur indirekt mit dem Thema zutun haben:
- Hat man ein Anrecht auf die eigene G-Akte wenn man in den Ruhestand versetzt wird? Bei mir naht ja die Versetzung in den Ruhestand und ich habe festgestellt, dass meine G-Akte mittlerweile eine beachtliche Größe erreicht hat. Zahlreiche Befundberichte, Arztbriefe und Dinge wie Laborwerte die ich nicht zu Hause in Kopie habe, befinden sich darin. Diese Dinge könnten ja, gerande durch den Umstand, dass ich bald zivilärztlich versorgt werde und einige Erkrankungen und WDBs mit in den Ruhestand nehme, für meine künftigen Ärzte von Bedeutung sein.
-Gibt es eine Vorschrift oder etwas ähnliches, wo ich nachlesen kann, welche Rehamaßnahmen mir nach den einzelnen Knie-Ops zustehen?
Zitat... Hat man ein Anrecht auf die eigene G-Akte wenn man in den Ruhestand versetzt wird? ...
Zitat von: Grino am 14. November 2024, 23:53:18
Weshalb ich mich an euch wende ist folgendes: Ich lasse die OPs beim Kniesspezialisten nun über die Heilfürssorge beantragen (mein TrArzt unterstützt mich und bescheinigt auch die Dringlichkeit) allerdings hat ja hier wohl ein Bw-FA, bzw die Heilfürsorge das letzte Wort. Gibt es hier (außer der Dringlichkeit) noch Argumente für eine Genehmigung? Das ich kein Vertrauen in das BWK habe, weil es damals nicht so gut lief und ich nun zu einem Spezialisten möchte, bietet wohl keine Grundlage da Zitat TrArzt " so blöd das klingt, aber Ihre persönlichen Befindlichkeiten haben auf den Prozess keine Auswirkungen".
Zitat von: Grino am 14. November 2024, 23:53:18
Weiter: Es handelt sich beim besagten Knie und dem Vorschaden ja um eine anerkannte WDB. Hat dieser neue Schaden, der ja auf dem WDB-Schaden aufbaut irgendeine Relevanz für die WDB? Also muss ich das anzeigen?
Zitat von: Grino am 14. November 2024, 23:53:18
und zum Schluss das Wichtigste:
Da ich mich aufgrund meiner PTBS (ebenfalls anerkannte WDB) im einvernehmlichen DU-Verfahren befinde und alle Stellen bemüht sind dieses schnell zum Abschluss zu bringen, frage ich mich, wie es im Falle einer Genehmigung der Knie-Behandlung aussieht, wenn ich zwischenzeitlich entlassen werde?