ZUR INFORMATION:
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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: BulleMölders am 18. November 2024, 07:59:01
Selbst wenn es keine Pflicht ist, wäre es Dumm, denn wenn man keine weiteren Einkünfte hat kommt es zu 99% zu einer Rückzahlung von zu viel einbehaltener Lohnsteuer.
Die Lohnsteuertabellen berücksichtigen nur Pauschbeträge bei Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen. Zumindest bei den Werbungskosten müsste man als Soldat über dem Pauschbetrag liegen und dann gibt es schon was zurück.
Zitat von: BulleMölders am 18. November 2024, 07:59:01
Selbst wenn es keine Pflicht ist, wäre es Dumm, denn wenn man keine weiteren Einkünfte hat kommt es zu 99% zu einer Rückzahlung von zu viel einbehaltener Lohnsteuer.
Die Lohnsteuertabellen berücksichtigen nur Pauschbeträge bei Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen. Zumindest bei den Werbungskosten müsste man als Soldat über dem Pauschbetrag liegen und dann gibt es schon was zurück.
Zitat von: LwPersFw am 17. November 2024, 18:32:10
Alle gemäß dem BBesG besoldeten Soldaten erhalten eine jährliche Vorsorgepauschale von 1.900 € (monatlich 158,33 €).
Dieser Betrag wirkt sich steuermindernd aus.