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Autor Onfire13
 - 05. Februar 2025, 11:13:36
Vielen Dank :)
Autor LwPersFw
 - 30. Januar 2025, 08:09:49
Das Thema Übergangsgebührnisse klären Sie mit dem BVA...

Zur Thema Reservist:  siehe § 77 SG   https://www.buzer.de/gesetz/2246/a31721.htm


z.B.

"(4) Während der Dienstleistungsüberwachung haben die Dienstleistungspflichtigen

1. jede Änderung ihrer Wohnung binnen einer Woche, (...), der zuständigen Wehrersatzbehörde zu melden,

2. Vorsorge zu treffen, dass Mitteilungen der Wehrersatzbehörde sie unverzüglich erreichen,
"


i.V.m. § 59 Soldatengesetz

und §1 Wehrpflichtgesetz   https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__1.html


Dies mit dem Karrierecenter klären...





https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/russischefoederation-node

https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/A/Auswanderer_Auslandstaetige/_documents/Laenderauswahl/Laender_Russland_Inhalt.html



Autor Onfire13
 - 29. Januar 2025, 20:07:06
Moin Kameraden,

ich hätte eine Frage bezüglich einer geplanten Auswanderung und würde gerne wissen, was ich dabei beachten muss und mit wem ich am besten in dieser Sache telefonieren sollte – BAPersBw oder eine andere Stelle?

Zu meiner Situation: Ich habe 12 Jahre bei der Bundeswehr gedient, bin mittlerweile draußen und habe den Status als aktiver Reservist (was ja automatisch erfolgt). Aktuell beziehe ich Übergangsgebührnisse von der BVA.

Nun plane ich, nach Russland auszuwandern. Da das Land unter Sanktionen steht und Überweisungen schwierig sein könnten, habe ich mir überlegt, mein deutsches Bankkonto zu behalten.

Meine Fragen:

-Kann ich einfach so nach Russland auswandern, sofern ich es rechtzeitig anzeige, oder gibt es da spezielle Einschränkungen?
-Muss ich mit Problemen oder besonderen Auflagen rechnen, insbesondere wegen meines Status als aktiver Reservist oder wegen der Übergangsgebührnisse?
-Hat jemand Erfahrungen oder kennt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem speziellen Fall aus?
-Würde mich über hilfreiche Infos freuen!

Gruß