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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Pericranium am 01. April 2025, 18:07:14So. Irgendwie hatte ich beim vorigen Posting einen Schlaganfall
D6 bedeutet, dass Sie tauglich als Reservist sind.
D6:Zitat(wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig als Reservist oder
Reservistin
D6 = SZr 6 aka T6.
D3 = SZr 3 gibt es für Reservisten nicht.
Mit D1 wären Sie voll werwendungsfähig.
Mit D2 wären Sie eingeschränkt verwendungsfähig.
Mit D4 vorübergehend nicht Wehrdienst fähig.
Mit D5 gar nicht wehrdienstfähig.
Mit D6 eben als Reservist wehrdienstfähig
Mit DX als Reservist wehrdienstfähig für Stabsverwendungen im Inland ohne körperliche Anstrengungen.
Zitat(wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig als Reservist oder
Reservistin
Zitatauch in der LW Bestandteil?Ja. Es gibt die "allgemeine militärische Grundbefähigung", die muss jeder erfüllen können, ich gehe davon, dass es hier hapert?! Also Kaffeesatzleserei derzeit, weil du / wir nicht wissen, woran es hapert
Zitatsoweit ich weis gibts da nur bisschen Geländelauf und Märsche?)So ein Quatsch!
ZitatEine Einstellung als Mannschafter sollte aber auch laut einigen Aussagen die schon länger her sind aber möglich sein?Wenn es die allg mil Grundbefähigung ist, dann nein, wenn's was anderes ist, kommt es darauf an.
ZitatSchriftlich wie gesagt hab ich bis dato nicht mal eine Ablehnung der Bewerbung.Schriftlich folgt.
Ist das dieser Tage normal das alles per E-Mail und Anrufe geklärt wird?
Zitat1026. Für die wehrmedizinische Begutachtung sind die Begriffe TG und SZr bis auf Weiteres
analog anzuwenden. Innerhalb des aktiven Dienstes hat die Dokumentation durch den SanDstBw
anhand von SZr zu erfolgen.
1027. Weitere TG sind außerhalb der allgemeinen Wehrpflicht festgelegt: TG 3 (für aktive Sdt und
Bewerbende) bzw. TG 6 (Äquivalent des TG 3 für Reservisten bzw. Reservistinnen) für eine
Verwendungsfähigkeit mit erheblichen Einschränkungen, TG 9 bei Festsetzung der Tauglichkeit im
Rahmen einer Einzelfallentscheidung für Reservisten und Reservistinnen sowie TG X
...
1030. Gemäß AR ,,Feststellung der körperlichen Eignung militärischer Angehöriger vor Berufung in
ein Dienstverhältnis" A-1420/1 stellen die Gradation IV bis VI, entsprechend der SZrn 3-6 ein Hindernis
für die Einstellung bzw. Weiterverpflichtung als SaZ oder BS dar. Das militärärztliche Urteil verwendet
unverändert die in Abschnitt 2 dargelegten Formulierungen.
1031. Abweichend hiervon ist, nach individueller Prüfung der die Gradation IV bedingenden
Gesundheitsstörung, die Einstellung als FWDL mit der SZr 3 bzw. die Heranziehung von RDL mit der
SZr 6 (GZr der Gradation IV) bzw. X (bestimmte GZrn der Gradation VI) unter Beachtung der sich
hierdurch ergebenden Einschränkungen möglich.