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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Georg am 13. November 2006, 15:16:19"Sie werden nicht zum Wehrdienst herangezogen" "Sie unterliegen nicht der Wehrüberwachung"[...]
und ich bin als nicht wehrdienstfähig gemustert worden.falle somit aus der wehrüberwachung raus und muss mich dann meiner meinung nach auch nicht mehr melden.
Zitat von: Georg am 13. November 2006, 15:16:19Richtig. Wenn du jedoch nochmal gemustert wirst und für wehrdienstfähig befunden werden solltest, dann unterliegst du wieder der Wehrüberwachung und musst damit rechenen deinen Grundwehrdienst abzuleisten. Die alte Untauglichkeit zählt dann nicht mehr, da eine neuere Untersuchung vorliegt.
und ich bin als nicht wehrdienstfähig gemustert worden.falle somit aus der wehrüberwachung raus und muss mich dann meiner meinung nach auch nicht mehr melden.
Zitat von: Andi am 13. November 2006, 14:23:35da du tatsächlich der Wehrüberwachung unterliegst.
Zitat(3) Von der Wehrüberwachung sind diejenigen Wehrpflichtigen ausgenommen, die
1. nicht wehrdienstfähig sind (§ 9), [...]
Zitat von: Georg am 12. November 2006, 23:17:13
Du hast es leider ein bischen falsch verstanden.
Zitat von: Georg am 12. November 2006, 16:12:50
Nun ist meine Frage ob ich wenn ich gemuster worden bin und es doch irgend etwas gibt, dass mich daran hindert eine Karriere bei der Bundeswehr zu beginnen meinen Grundwehrdienst ableisten muss obwohl ich durch die erste Musterung ja eigentlich befreit bin. Wäre nämlich für meien weitere beruflich Planung sehr hilfreich.