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Autor Georg
 - 17. Januar 2007, 19:26:46
Einen schönen guten Tag euch allen.
Ich hab nun nach einem besuch auf einer Berufs und Ausbildungs messe wo ich die Gelegenheit hatte wenigstens kurz mit unserm Wehrdienstberater zu sprechen nun doch entschlossen mich Nachmustern zu lassen da ehr mir ohne Musterung nicht allzuviel sagen konnte/wollte.
Antrag mit Besatätigung für die abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung abgeschickt.
Das ganze war am ca. 20. November 06.

Ist es normal dass die Bearbeitungszeit bei solchen geschichten oder generell bei der BW so lang ist oder sollte ich lieber mal nachfragen????

Werde wenn ich neues weiß wieder hier posten vileicht hilft das Ganze dann ja jemand.

MfG
Georg
Autor Georg
 - 13. November 2006, 17:22:10
ne wie im ersten post schon geschrieben wurde ich ja nichteinmal weiter untersucht.
hab auch nachgefragt und sie meinten ne feste zahnspange is mittlerweile grund genug sofort t5 gemustert zu werden. fands auch lustig und die leute dort ham auch nur gegrinst. naja was will ma machen.
Autor Huey
 - 13. November 2006, 17:01:00
Damit hast du uns natürlich Informationen vorenthalten, die die Sachlage etwas anders aussehen lassen...

Wobei sich mir zunächst einmal nicht erschliesst, warum du nicht als "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" eingestuft worden bist-kann es sein, das dort noch andere Gründe eine Rolle gespielt haben?

Autor Timid
 - 13. November 2006, 15:31:38
Zitat von: Georg am 13. November 2006, 15:16:19"Sie werden nicht zum Wehrdienst herangezogen" "Sie unterliegen nicht der Wehrüberwachung"[...]

und ich bin als nicht wehrdienstfähig gemustert worden.falle somit aus der wehrüberwachung raus und muss mich dann meiner meinung nach auch nicht mehr melden.

Könnte man so auffassen, ja :D  Aber für ausgefeilte juristische Beratung gibt es Anwälte, die sich auf Wehrrecht etc. spezialierst haben ;)

Wie auch immer: Melden müsstest du dich, meiner Ansicht nach, damit auch nicht mehr - zumal, wenn das im Prinzip explizit in dem Bescheid aufgeführt ist ...

Wenn du dich aber nachmustern lässt, für tauglich befunden wirst, die Bedingungen dafür erfüllst und NICHT als SAZ eingestellt wirst, dann kann es dir natürlich passieren, dass du den Wehrdienst leisten musst.
Also: Entscheide dich ;)  Entweder du lässt dich nachmustern/bewirbst dich für die Laufbahn eines SAZ, auf die Gefahr hin, eventuell den Wehrdienst nachleisten zu müssen. Oder du lässt es, und kannst damit auch kein Zeitsoldat werden.

Allerdings wäre damit auch eventuell eine zivile Laufbahn bei der Bundeswehr möglich, wenn dich sowas interessiert ...


Und ich zumindest würde, wenn ich in der Situation wäre, dem Wehrdienstberater mal ein paar warme Takte dazu erzählen, was ich von der Aussage "erst nachmustern lassen, dann Termin" halte - denn Beratung und Feststellung der Tauglichkeit sollten meiner bescheidenen Meinung nach eigentlich nichts miteinander zu tun haben ... Weibliche Bewerber/Beratungswillige müssen sich i.A. auch nicht erst mustern lassen, bevor sie einen Termin beim Wehrdienstberater erhalte ...
Aber das ist nur meine Meinung dazu ...
Autor Beobachter
 - 13. November 2006, 15:29:55
Zitat von: Georg am 13. November 2006, 15:16:19
und ich bin als nicht wehrdienstfähig gemustert worden.falle somit aus der wehrüberwachung raus und muss mich dann meiner meinung nach auch nicht mehr melden.
Richtig. Wenn du jedoch nochmal gemustert wirst und für wehrdienstfähig befunden werden solltest, dann unterliegst du wieder der Wehrüberwachung und musst damit rechenen deinen Grundwehrdienst abzuleisten. Die alte Untauglichkeit zählt dann nicht mehr, da eine neuere Untersuchung vorliegt.
Autor Georg
 - 13. November 2006, 15:16:19
also ich hab grad nochmal meine unterlagen durchgeschaut. da steht ganz dick und fett drin  "Sie werden nicht zum Wehrdienst herangezogen" "Sie unterliegen nicht der Wehrüberwachung" Angewandte Rechtsvorschriften: §§ 8a, 9, 24 Abs.3 Wehrpflichtgesetz

Das wichtige ist aber wohl folgendes
§ 8a

Tauglichkeitsgrade; Verwendungsgrade

(1) Folgende Tauglichkeitsgrade werden festgesetzt:


       

wehrdienstfähig,


       

vorübergehend nicht wehrdienstfähig,


       

nicht wehrdienstfähig.

(2) Wehrdienstfähige Wehrpflichtige sind nach Maßgabe des ärztlichen Urteils voll verwendungsfähig oder verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten. Im Rahmen ihrer Verwendungsfähigkeit stehen sie für den Wehrdienst zur Verfügung, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt

und ich bin als nicht wehrdienstfähig gemustert worden.falle somit aus der wehrüberwachung raus und muss mich dann meiner meinung nach auch nicht mehr melden.
Autor Timid
 - 13. November 2006, 14:40:05
Zitat von: Andi am 13. November 2006, 14:23:35da du tatsächlich der Wehrüberwachung unterliegst.

Jein. Georg hat ja geschrieben, dass er als T5, "nicht wehrdienstfähig", gemustert ist. Folgt man dem Wehrpflichtgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/index.html), unterliegt er damit nicht mehr der Wehrüberwachung! Dieses besagt im §24 (3):
Zitat(3) Von der Wehrüberwachung sind diejenigen Wehrpflichtigen ausgenommen, die
1. nicht wehrdienstfähig sind (§ 9), [...]

(Und seltsamerweise steht in dem §24 auch nur, dass Verschlimmerungen, nicht jedoch Verbesserungen des Gesundheitszustandes zu melden sind ...)
Autor Andi
 - 13. November 2006, 14:23:35
Also strafbar machst du dich deswegen nicht, eine Ordnungswidrigkeit kann das aber schon sein, da du tatsächlich der Wehrüberwachung unterliegst. Du solltrest dich unbedingt mal im Netz kundig machen, was das alles für dich bedeutet (Anmelden längerer Auslandsaufenthalte, usw.).

Gruß Andi
Autor Georg
 - 13. November 2006, 14:02:56
Zu mir hat man nach der musterung gesagt dass sich damit alles erledigt hat und ich nie wieder was vom kreiswehrersatzamt höhren werde. und sie wussten dass ich die behandlung nurnoch ein ahr habe. damals war ich grad 19.
es wurde nichteinmal im ansatz erwähnt dass ich mich nach der behalndlung nochmal melden muss. steht auch nirgends in meinen unterlagen die ich bekommen habe.
aber danke für den hinweiß.
Autor StOPfr
 - 13. November 2006, 09:48:32
Zitat von: Georg am 12. November 2006, 23:17:13
Du hast es leider ein bischen falsch verstanden.

Ich meine, dass wir - Beobachter, Huey und ich - Dich genau richtig verstanden haben. Unser Antworten sind hoffentlich deutlich genug.

Autor Huey
 - 13. November 2006, 08:36:52
Nur der Vollständigkeit halber:

Wenn du dem KWEA Informationen über eine Veränderung deines Gesundheitszustandes vorenthältst, machst du dich strafbar...du entziehst dich dadurch nämlich wissentlich dem Wehrdienst...

Autor Beobachter
 - 12. November 2006, 23:30:37
Wenn du bei der Nachmusterung als tauglich eingestuft wirst, aber deine Bewerbung zum Zeitsoldaten scheitert, dann wirst du mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit deinen Grundwehrdienst zu leisten haben, da du ja dann tauglich bist. Deine alte Untauglichkeit spielt dann keine Rolle mehr, da eine aktuellere Musterung vorliegt.
Autor Georg
 - 12. November 2006, 23:17:13
Du hast es leider ein bischen falsch verstanden.
Ich möchte mich verpflichten lassen. muss aber bevor ich überhaupt einen beratungstermin bekomme mich erst erneut mustern lassen.
wenn bei der beratung aber für mich klar wird dass bundeswehr doch nciht das richtige ist und ich tauglich gemustert werde weiß ich ncith ob das heißt dass ich dann meinen normalen grundwehrdienst doch noch ableisten muss oder nicht.
wenn ich mcih nähmlich jetzt die nachmusterung beantrage und nicht von meinem momentanen lehrbetrieb übernommen werde würde es schwierig werden für die zeit noch einen job zu finden bis ich eingezogen werde. dann 9 monate grundwehrdienst dazu bin ich insgesammt mindestens ein jahr aus meinem job draußen.

wenn mir nun jemand sagen könnte dass ich den normalen grundwehrdienst nicht machen muss da ich dafür eigentlich ausgemustert worden bin währe dass beruhigend.

PS.: bin ende februar mit meiner ausbildung fertig
Autor StOPfr
 - 12. November 2006, 18:57:45
Es dürfte ziemlich sicher sein, dass Du - wenn Du jetzt neu gemustert wirst und verwendungsfähig bist - zum Grundwehrdienst eingezogen wirst, auch wenn Du dies anschließend schon wieder nicht mehr möchtest. Der frühere Hinderungsgrund (T5) besteht ja nicht mehr.

Ich habe Deine Frage so hoffentlich richtig verstanden.

Ob Du besser beraten bist, wenn Du alles so lässt wie es ist, wird Dir hier im Forum niemand sagen. Du bist gesetzlich verpflichtet, Veränderungen, die Deine Wehrfähigkeit betreffen, zu melden, - positive Veränderungen natürlich nicht ausgenommen.   
Autor Georg
 - 12. November 2006, 18:20:13
das ich nachgemustert werden kann is mir alles klar und des weis ich acuh muss nur nen schriftlichen antrag stellen. meine frage is ja folgende...

Zitat von: Georg am 12. November 2006, 16:12:50

Nun ist meine Frage ob ich wenn ich gemuster worden bin und es doch irgend etwas gibt, dass mich daran hindert eine Karriere bei der Bundeswehr zu beginnen meinen Grundwehrdienst ableisten muss obwohl ich durch die erste Musterung ja eigentlich befreit bin. Wäre nämlich für meien weitere beruflich Planung sehr hilfreich.


georg