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Zitat von: F_K am 21. Februar 2025, 22:12:20
Nur zum Verständnis:
Warum wurde der Urlaub / Überstunden / DA / whatever nicht statt der Elternzeit abgebaut?
Hätte ja volles Gehalt und Dienstzeit statt Lohnersstz gegeben?
Ist die Aussage richtig, dass Du entsprechende Angebote abgelehnt hast?
ZitatIch habe inzwischen das Gefühl, dass hier komplett an der Vorschriftenlage vorbeigearbeitet wird und hier ein persönlicher Feldzug gegen meine Person geführt wird. Die angegebenen Gründe sind meiner Meinung nach beschwerdefähig. Vielleicht habt ihr noch eine Meinung dazu, wie ich mich hier weiter verhalten soll. Kann ich den Vorgang an die nächsthöhere Dienststelle abgeben?
Zitat von: didi62 am 04. Februar 2025, 08:17:21Zitat von: LwPersFw am 29. Januar 2025, 11:37:43
Anders sieht es beim EU aus.
Dieser verfällt bei DZE.
Einzige Ausnahme ist, wenn er aus Krankheitsgründen nicht genommen werden konnte.
Dann greift die von Ihnen genannte EU-Regel.
@LwPersFw
Stimmt nicht mehr so ganz. Es nicht Voraussetzung das der Urlaub aus Krankheitsgründen nicht genommen werden konnte. Auch dienstliche Gründe können dort Ausschlaggebend sein.
Siehe hierzu Rundschreiben BMI vom 7. März 2022, Az.: D2- 30106/1#12
Zitat von: LwPersFw am 29. Januar 2025, 11:37:43
Anders sieht es beim EU aus.
Dieser verfällt bei DZE.
Einzige Ausnahme ist, wenn er aus Krankheitsgründen nicht genommen werden konnte.
Dann greift die von Ihnen genannte EU-Regel.
Zitat von: Knigge0816 am 29. Januar 2025, 21:54:18
Erst jetzt fast zwei Monate später wurde mir gesagt, dass es nicht gehen würde.
ZitatDie Auszahlung könnte nur genehmigt werden, wenn es zwingende dienstliche Gründe gegeben hätte, die den Abbau der Stunden verhindert hätten.