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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 05. März 2025, 15:14:43
Es gibt keine EÜ mehr.
Autor KlausP
 - 05. März 2025, 14:50:33
Mit ,,EÜ" meinen Sie eine Eignungsübung? Die gibt es nicht mehr.
Autor Nils1978
 - 05. März 2025, 14:17:58
Vielen Dank für die rasche Rückmeldung.  :D

Wie sieht es mit einer möglichen EÜ aus? Ist das eine jeweilige Fall-Entscheidung je nach Bewerber?
Oder gibt es hier eine grundsätzliche Vorgabe?
Autor Ralf
 - 05. März 2025, 12:03:13
ZitatNun zu meiner Frage: Muss / darf ich nochmal zur GA oder EÜ, oder ist es so, wie viele schon geschrieben haben, dass ich (vorausgesetzt ich schaffe die Einstellung) direkt in die Stammeinheit versetzt werde und die fehlenden / veralteten Ausbildungsinhalte nachgeholt werden.
Ja, wenn GA bestanden, grds. keine erneute GA.
Autor Nils1978
 - 05. März 2025, 10:12:41
Hallo zusammen,
ich bin schon seit einiger Zeit stiller Mitleser.  :)

Nun habe ich doch nochmal eine Verständnisfrage, da es ja auch in letzter Zeit einige Veränderungen gab.
(Ich habe hier leider noch nicht den richtigen Thread gefunden) bitte ggf. mal den Link schicken.

Kurz zu meiner Person:
47, verheiratet, 2 Kinder, GWDL von 07/98 - 04/99 bei der Marine (44er), staatl. geprüfter Techniker Maschinentechnik (seit 24 Jahren)

Habe mich jetzt als WE (SaZ 13) bei der Bw, als Btsm. beworben.
Wunsch ist wieder zur Marine zu kommen, dies wurde so auch in der Bewerbung angekreuzt. Nach Möglichkeit auch wieder als 44er.

Nun zu meiner Frage: Muss / darf ich nochmal zur GA oder EÜ, oder ist es so, wie viele schon geschrieben haben, dass ich (vorausgesetzt ich schaffe die Einstellung) direkt in die Stammeinheit versetzt werde und die fehlenden / veralteten Ausbildungsinhalte nachgeholt werden.

Vielen Dank für eure Unterstützung.

Viele Grüße
Autor F_K
 - 23. August 2023, 13:05:32
Siehe Beitrag von LwPersFw.
Autor Maler30
 - 23. August 2023, 12:23:34
Also den Mietvertrag sowie hochzeits-/Geburtsurkunde. etc hatte ich nach dem Termin beim Karriereberater mit zur Bewerbung hinzugefügt und beim zweiten Termin mit dem Berater zur Berwerbungsabgabe sind wir diese Unterlagen nochmal durchgegangen

Und in meiner Einberufung steht drin das die UKV nicht zugesagt wird aufgrund befristeter Verwendung und meiner familiären Situation
Aus diesen Gründen soll kein Umzug durchgeführt werden.

Heißt es also das ich ab Tag 1 TG Empfänger bin und mir eine Unterkunft gestellt wird ?
Autor T108
 - 23. August 2023, 10:22:37
Gut zu wissen, ich hatte mir das im Vorfeld trotzdem nochmal schriftlich geben lassen. Von mir wollten die Mietvertrag etc haben. Sicher ist Sicher ...
Autor KlausP
 - 23. August 2023, 10:21:35
Als Verheirateter muss man die Wohnung nicht extra anerkennen lassen.
Autor T108
 - 23. August 2023, 10:19:51
Zitat von: LwPersFw am 23. August 2023, 09:08:00
Zitat von: Maler30 am 23. August 2023, 05:30:23
Danke für eure Antworten wehrte Kameraden
Und da fällt mir gleich noch eine Frage ein

Ich bin 35, verheiratet mit eigenem Haushalt

Kaserne liegt ca 120 km vom derzeitigen Wohnort entfernt

Sollte ich vorab mal dort anrufen und fragen wie die
Stubensituation vor Ort aussieht?
Weil jeden Tag gesamt 240 km Fahrt wäre ja auch ganz schön hardcore


Ich gehe einmal davon aus
+ sie werden als SaZ eingestellt
+ das Sie beim KarrC - im Rahmen der Einstellung - die Zusage der UKV mit aufschiebender Wirkung beantragt haben

Dann sind Sie auf Grund
+ verheiratet
+ Entfernung Wohnung - Dienstort über 30 km ... hier 120 km

ab dem Dienstantritt dauerhafter TG-Empfänger ( i.d.R. begrenzt auf 8 Jahre )

D.h. entweder ist Ihnen
+ eine unentgeltliche angemessene TG-Unterkunft zu stellen (Einzelzimmer - einfacher Hotelstandard)
oder
+ falls dies nicht verfügbar ist - erhalten Sie einen standortbezogenen Geldbetrag und können auf dem freien Markt z.B. ein möbliertes Zimmer anmieten

Vorrausetzung dafür ist natürlich die Anerkenntnis der Wohnung. Ich hoffe das hast du im Vorfeld gemacht?
Autor LwPersFw
 - 23. August 2023, 09:08:00
Zitat von: Maler30 am 23. August 2023, 05:30:23
Danke für eure Antworten wehrte Kameraden
Und da fällt mir gleich noch eine Frage ein

Ich bin 35, verheiratet mit eigenem Haushalt

Kaserne liegt ca 120 km vom derzeitigen Wohnort entfernt

Sollte ich vorab mal dort anrufen und fragen wie die
Stubensituation vor Ort aussieht?
Weil jeden Tag gesamt 240 km Fahrt wäre ja auch ganz schön hardcore


Ich gehe einmal davon aus
+ sie werden als SaZ eingestellt
+ das Sie beim KarrC - im Rahmen der Einstellung - die Zusage der UKV mit aufschiebender Wirkung beantragt haben

Dann sind Sie auf Grund
+ verheiratet
+ Entfernung Wohnung - Dienstort über 30 km ... hier 120 km

ab dem Dienstantritt dauerhafter TG-Empfänger ( i.d.R. begrenzt auf 8 Jahre )

D.h. entweder ist Ihnen
+ eine unentgeltliche angemessene TG-Unterkunft zu stellen (Einzelzimmer - einfacher Hotelstandard)
oder
+ falls dies nicht verfügbar ist - erhalten Sie einen standortbezogenen Geldbetrag und können auf dem freien Markt z.B. ein möbliertes Zimmer anmieten



Autor Ralf
 - 23. August 2023, 05:46:54
Klar, gerade wenn man in in eine GA eingestellt wird, kann das in der Stammeinheit untergehen, dass da jemand kommt, weil das ja eher die Ausnahme ist. So weiß dann schon mal dein Spieß, dass da ein Neuer kommt. So würde ich auch das Gespräch anfangen "Guten Tag, ich freue mich... wollte Ihnen mitteilen, dass ich... und eine Frage (oder mehere=?) habe ich noch".
Autor Maler30
 - 23. August 2023, 05:30:23
Danke für eure Antworten wehrte Kameraden
Und da fällt mir gleich noch eine Frage ein

Ich bin 35, verheiratet mit eigenem Haushalt

Kaserne liegt ca 120 km vom derzeitigen Wohnort entfernt

Sollte ich vorab mal dort anrufen und fragen wie die
Stubensituation vor Ort aussieht?
Weil jeden Tag gesamt 240 km Fahrt wäre ja auch ganz schön hardcore
Autor T108
 - 21. August 2023, 07:51:02
Sei zufrieden, ich hatte eine ähnliche Situation (10 jahre Dienstzeit) 2007 AgA, 6 Jahre Zivilist gewesen und dann WE...
Grundausbildung mitgemacht als OSG FA... das war echt nen Witz. Klar konnte man was auffrischen aber es war Mental echt ne Herrausforderung den Ausbildern nichts vor zu machen und sich zurück zu halten  ;D
Autor Angemon84
 - 18. August 2023, 07:19:18
Zitat von: Maler30 am 17. August 2023, 20:42:51

Für Beiträge wie das in der Stamm gehandhabt wird wäre ich dankbar

Für mein ehemaliges Stammtruppenteil (Lw-Instandsetzungseinheit) kann ich berichten:
-auch ich kam als Wiedereinsteller ohne nSaK direkt zum Stammtruppenteil, nach einer 10-tätgigen Grundi in Germersheim
-im Stammtruppenteil gab es noch 4 weitere altgediente Soldaten, ohne nSaK-Umschulung
= es wurde unter Federführung des S3A-Bereichs eine 7-tägige Umschhulung auf nSaK angesetzt, mit entsprechenden Theorie und Praxisanteilen

PS: in meinen aktuellen Stammtruppenteil (BAAINBw) wird in der Termindatendank regelmäßig 5-tätigie Neueinweisung für nSaK angeboten, da hierher sehr viele ungediente Seiteneinsteiger kommen ::)
Wenn also deine Stammeinheit keine eigene nSaK-Schulung anbieten kann, empfehle ich die Kontaktaufnahme zu [BAANBw  ZA3.4 MilAusb], um am StO Koblenz für die Schulung hin kommandiert zu werden