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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 14. März 2025, 07:10:27
Ergänzend dazu, kann man in der frei zugänglichen Vorschrift A1-831/0-4000 mal unter GNr 28 – Gehör reinschauen.
Ab 50DB Hörverlust kommt bspw. eine Untauglichkeit zustande.
Autor LwPersFw
 - 14. März 2025, 05:59:22
Natürlich ein ein gravierender Hörschaden zur vollständigen Untauglichkeit führen.

Dies kann aber letztlich nur die Untersuchung durch den Musterungsarzt beim KC, ggf. unter Hinzuziehung eines Facharztes, ergeben.

Also, bewerben und sehen was die Untersuchung ergibt. Rein persönlich würde ich die Chancen bei einer Minderung von 60 dB nicht als sehr hoch bewerten.

Autor 38jannes
 - 13. März 2025, 23:11:50
Hallo in die Runde,
ich beschäftige mich aktuell mit der Frage, welche Auswirkungen eine Hörschädigung auf die Tauglichkeit bei der Bundeswehr hat. Manche Quellen sagen, dass ein Hörverlust von über 60 dB automatisch zur Untauglichkeit führt, während andere behaupten, dass der Hörtest nur zur Dokumentation dient und keine direkte Auswirkung auf die Musterung hat.
Ich würde gerne als Fwdler starten. Hat hier jemand die Erfahrung und kann mir weiterhelfen?  :)