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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 16. März 2025, 13:57:39
Genau.
Autor Soldier321
 - 16. März 2025, 11:37:19
Super danke für die schnelle Antwort!

Also jetzt einfach umziehen, alles Ummelden und fleißig beim Pers einreichen und dann den Grundantrag in der neuen Einheit stellen, wenn ich es richtig verstanden habe?

Und ich sollte dann wahrscheinlich noch darauf achten das auf meiner Verfügung für die Versetzung die neue Wohnung auch eingetragen und anerkannt ist? 

Beste Grüße
Autor Ralf
 - 16. März 2025, 11:05:22
Ja, da du verheiratet bist, ist sie automatisch anerkannt.
Da du näher an den Dienstort ziehst, ist es egal, wann du umziehst.
Zumal du die Ankündigung bereits bekommen hast.
Autor Soldier321
 - 16. März 2025, 10:12:13
Sehr geehrte Kameraden,

ich habe eine Frage zu meinem weiteren Vorgehen im Zusammenhang mit meiner bevorstehenden Versetzung zum 01.10.2025.

Das Schreiben von BAPers habe ich bereits erhalten und unterschrieben. Kreuzchen waren bereits gesetzt:

☒ UKV-Zusage unter Berücksichtigung der ,,3+5-Regelung". (Wahlrecht nach § 3 Abs. 3 u. 4 BUKG)
  ☒ Änderung des Dienstortes/der Organisationseinheit

Ich bin verheiratet und meine derzeitige Wohnung ist im Sinne des BUKG anerkannt seit dem 28.10.23. Derzeit erhalte ich kein Trennungsgeld. In der Vergangenheit hatte ich Anspruch darauf, jedoch wurde mir dieser nach dem Einzug in eine Wohngemeinschaft(private Hintergründe) aberkannt.

Nun plane ich, vor meiner Versetzung in eine Ortschaft zu ziehen, die 34 km von meiner neuen Stammeinheit entfernt liegt. Wenn ich es richtig verstanden habe, würde diese Wohnung dann automatisch anerkannt werden, und ich könnte in meiner neuen Stammeinheit den Grundantrag neu stellen.

Oder wäre es ratsamer, erst nach der Versetzung den Grundantrag für meine derzeitige Wohnung (57 km zur neuen Einheit) zu stellen und erst danach umzuziehen?

Ich freue mich über eure Einschätzungen und Ratschläge.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Autor Westmünsterländer
 - 11. März 2025, 16:36:02
Zitat von: F_K am 11. März 2025, 16:11:32Welche Adresse steht den im Formular?

Die "Neue", oder die nicht mehr gültige "Alte"?

Bereits auch die neue.
Autor Ralf
 - 11. März 2025, 16:31:43
ZitatIch war außerdem vor Dienstantritt bereits verheiratet.
Damit es alles automatisch anerkannt. Da braucht es keiner separaten Anerkennung.
Autor F_K
 - 11. März 2025, 16:11:32
Welche Adresse steht den im Formular?

Die "Neue", oder die nicht mehr gültige "Alte"?
Autor Westmünsterländer
 - 11. März 2025, 14:35:02
Hallo zusammen ,

ich befinde mich aktuell auf einem Lehrgang und mein PersFw ist auf Meister-ZAW und ich habe ein paar Fragen, da nun demnächst meine Versetzung ansteht. Daher meine Frage in diesem Forum.

Ich beziehe aktuell kein Trennungsgeld, da mir damals nicht mitgeteilt worden ist, dass ich nach dem Dienstantritt einen Grundantrag bei meiner zukünftigen Stammeinheit stellen muss. Das in einer gewissen Frist die versäumt worden ist. Ich war vier Jahre auf Lehrgängen und habe immer Trennungsgeld bekommen, daher bestand auch für mich kein Handlungsbedarf, aber bei Anreise in meiner Stammeinheit hatte sich das Thema dann nun erledigt. Meine Wohnung wurde schon vor Dienstantritt anerkannt und als berücksichtigungsfähig eingestuft. Ich war außerdem vor Dienstantritt bereits verheiratet.

Nun im Zuge meiner Personalmaßnahme will ich das gerade ziehen und schauen, dass ich wieder Trennungsgeld bekomme. Während meiner Dienstzeit bin ich einmal umgezogen. Der neue Wohnort ist 60km von der Einheit entfernt, zu der ich versetzt werde. Der neue Wohnort ist auch umgehend meiner Einheit bekannt gegeben worden.

Ist diese dann auch automatisch anerkannt und berücksichtigungsfähig für wie jetzt in diesem Fall eine anstehende Personalmaßnahme? Für die neue Wohnung habe ich niemals eine Bestätigung schriftlich erhalten dass diese anerkannt und berücksichtigungsfähig ist. Damals vor Dienstantritt für meine alte Wohnadresse jedoch schon. Vielleicht wurde ja nur eine Änderungsmitteilung übermittelt. In einem Schreiben, was mir von meiner Einheit von BaPers nun übermittelt worden ist, soll ich diverse Angaben machen. Manche sind auch schon vorausgefüllt , wie zum Beispiel die beabsichtigte UKV Zusage.

1.   Beabsichtige UKV-Entscheidung:

UKV-Zusage mit sofortiger Wirkung.

UKV-Zusage unter Berücksichtigung der ,,3+5-Regelung".
(Wahlrecht nach § 3 Abs. 3 u. 4 BUKG)
   ☒
Änderung des Dienstortes/der Organisationseinheit
   ☐
Ohne Änderung des Dienstortes/der Organisationseinheit mit wesentlichem Aufgabenwechsel.
(Stellungnahme des Disziplinarvorgesetzten/Vorgesetzten zum Vorliegen wesentlich veränderter Aufgaben nur bei abweichender Absicht BAPersBw erforderlich. Siehe Anlage zur Anhörung UKV)
   ☐
Ohne Änderung des Dienstortes/der Organisationseinheit mit Förderung

Ist meine neue Wohnung nun automatisch schon anerkannt, obwohl ich dazu nie ein Schreiben erhalten habe oder spielt das alles gar keine Rolle und ich verstehe etwas grundsätzlich falsch? Die Versetzung soll zum 01.07.2025 erfolgen. Sollte ich da noch irgendwo nachsteuern oder kann ich beruhigt dann im Juli meinen Grundantrag in meiner neuen Einheit stellen und erhalte ab dann wieder TG? BaPers weiß auch von der neuen Adresse, diese steht im Briefkopf.

Es ist beabsichtigt, o.g. Soldaten

wohnhaft in ------ , ------ Adresse habe ich mal rausgenommen
Wohnung i.S.d. BUKG: ja, seit 22.07.2016

, daher hoffe ich einfach das mit dem angewählten Kreuz von BaPers meine Sorgen unbegründet sind.

Mit kameradschaftlichen Grüßen