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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 26. Juli 2025, 13:30:01
Man bekommt mit Abschluss Qualifikationen (früher ATN) und die zählen. Ggf. müssen TSK Spezifika, wie bestimmte Waffen o.ä. nachgeschult werden. Aber eben anschließend im Stammverband.
Hieran sieht man schon, dass es einheitlich ist: https://www.bundeswehr.de/de/meldungen/modernisierung-grundausbildung-5977024
Autor F_K
 - 26. Juli 2025, 13:21:38
GA ist GA - da sind keine TSK spezifischen Anteile vorhanden.
Autor Altenburg82
 - 26. Juli 2025, 11:12:58
Zitat von: Ralf am 12. Juli 2025, 19:46:10Bei einer bestandenen GA ist eine Wiederholung grds. nicht vorgesehen, dieses wurde von dem damaligen Referat im BMVg FüSK I 3 so vorgegeben.

Gilt das auch für Wiedereinsteller bei TSK Wechsel? Hatte meine AGA damals bei der SKB und habe mich nun bei der Marine und der Luftwaffe beworben. Gibt es für solche Fälle modulweise Nachschulungen, um die TSK-spezifischen Teile der GA nachzuholen?

Danke vorab.
Autor Ralf
 - 13. Juli 2025, 17:15:34
Jein, es steht bspw in der PersPlgSdt 2024 drin, für 2025 hat man aus diversen Gründen keine herausgegeben.
Autor Wiedereinsteller_92
 - 13. Juli 2025, 11:53:43
Zitat von: Ralf am 13. Juli 2025, 05:08:23Ja, würde ich empfehlen.

Ok super, dann werde ich das mal machen. Gibt es vielleicht eine Regelung auf die ich mich berufen könnte ?
Autor Ralf
 - 13. Juli 2025, 05:08:23
Ja, würde ich empfehlen.
Autor Wiedereinsteller_92
 - 12. Juli 2025, 20:37:24
Zitat von: Ralf am 12. Juli 2025, 19:46:10Bei einer bestandenen GA ist eine Wiederholung grds. nicht vorgesehen, dieses wurde von dem damaligen Referat im BMVg FüSK I 3 so vorgegeben.

Also wäre vermutlich der richtige Weg am Montag direkt über den S1 eine Überprüfung durch das BAPers einzuleiten oder ? Schriftlich, im Sinne einer Abkommandierung etc., habe ich nämlich auch noch nichts bekommen.
Autor Ralf
 - 12. Juli 2025, 19:46:10
Bei einer bestandenen GA ist eine Wiederholung grds. nicht vorgesehen, dieses wurde von dem damaligen Referat im BMVg FüSK I 3 so vorgegeben.
Autor Wiedereinsteller_92
 - 12. Juli 2025, 18:58:33
Guten Abend zusammen,

ich muss den Thread nochmal ausgraben. Bin jetzt wieder dabei und soweit ganz gut angekommen. Sehr viele Neuerungen aber vieles ist auch beim Alten geblieben  :D .

Jetzt habe ich eine kleine Hiobsbotschaft erhalten. Laut BAPers soll ich ab 04.08. nochmal in die Grundausbildung. Bisher keine Rede von ein paar Modulen sondern nochmal komplett in die GA. Jeder bei mir in der TE war überrascht. Vorallem, weil es vorher nicht so kommuniziert wurde sondern es quasi durch einen Zufall bekannt wurde.

Meint ihr das BAPers hat da einen Fehler gemacht?

Schönen Abend noch
Autor T108
 - 01. April 2025, 11:13:53

ZitatAlso gibt es doch wieder Sperrfächer ? Habe mich hier ein bisschen durchgelesen und an mehreren Stellen gesehen, dass es die wohl nicht mehr geben soll.

Gruß

Auf dem Uffz Lehrgang ja , Recht und Gefechtsdienst.

Natürlich kannst du aber trotzdem bei den anderen Lehrgängen durchfallen wenn es Gesamt nicht gepasst hat.




EDIT: Zitat kenntlich gemacht!
Autor Wiedereinsteller_92
 - 29. März 2025, 14:55:42
Zitat von: T108 am 28. März 2025, 07:54:09
Zitat von: Ralf am 26. März 2025, 03:59:13Da jede TSK sein eigenes Ausbildungskonzept hat, kommt es auf die TSK an und hinsichtlich der Fachlehrgänge auf die Verwendung.
Beim Heer grob gesagt, falls man nicht erneut umstellt:
3 Monate GA
3 Monate Uffz-Lg
21 Monate ZAW
2 Monate Sprache (kann auch vor ZAW liegen)
2 Monate FwLg Teil 1
2 Monate FwLg Teil II
1 Monat Schießausbilder LandOp
Fachlehrgänge

Das hat sich auch schon wieder geändert, ich zeige dir meinen Ablauf :

3 Monate GA ( fällt mittlerweile wieder weg)
3 Monate UFFZ Lehrgang (Achtung Laufbahnbeurteilend Prüfung etc) (Sperrfächer : Recht und Gefechtsdienst,
21 Monate ZAW
2 1/2 Monate Feldwebel Lehrgang 1 (nicht mehr wirklich Laufbahnrelevant, Noten gibt es trotzdem für Ausbildung Methodik und Didaktik sowie Gefechtsdienst und Sport)
2-3 Monate Feldwebel Lehrgang 2 MFT (Militärischer Fachteil)
3 Monate Englisch

Also gibt es doch wieder Sperrfächer ? Habe mich hier ein bisschen durchgelesen und an mehreren Stellen gesehen, dass es die wohl nicht mehr geben soll.

Gruß
Autor Ralf
 - 28. März 2025, 10:13:55
Der BU-Vermerk (!), keine BU, ist ja nicht Teil der Lfb-Prüfung. Von daher alles gut.
Irgendwelche Anteile auf dem Fw-Lg werden als Lfb-Prüfung gekennzeichnet. Wenn man die nicht schafft, dann auch keine Fw-Bef.
Autor T108
 - 28. März 2025, 10:01:12
Zitat von: Ralf am 28. März 2025, 09:21:15Etwas stimmt da nicht, denn die formale Lfb-Prüfung MUSS auf den Fw-Lehrgängen stattfinden und nicht beim Uffz-Lg. Denn hier ist die einzige Voraussetzung 12 Monate.
Die GA wird weiterhin durchgeführt für die, die noch nie eine hatten.

Ich kann nur sagen wie es aktuell ist. Ich habe sogar mein Beurteilungsvermerk auf dem UFFZ Lehrgang bekommen.
Auf dem FW AMT ist ist Recht etc komplett weggefallen. 




Autor KlausP
 - 28. März 2025, 09:34:22
Sonsteht es auch im § 18(2)SLV:

Zitat... 2) Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter erhalten eine allgemeinmilitärische Laufbahnausbildung und eine mehrmonatige militärfachliche Laufbahnausbildung in Form von Lehrgängen. Sie dürfen zum Feldwebel befördert werden, wenn sie eine Unteroffizierprüfung bestanden haben, die sich aus einem allgemeinmilitärischen und einem militärfachlichen Teil zusammensetzt (Feldwebelprüfung). Der militärfachliche Teil der Feldwebelprüfung kann durch einen verwertbaren berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss ersetzt werden. Im Falle des Nichtbestehens eines Teils der Feldwebelprüfung kann dieser Teil einmal wiederholt werden. ...
Autor Ralf
 - 28. März 2025, 09:21:15
Etwas stimmt da nicht, denn die formale Lfb-Prüfung MUSS auf den Fw-Lehrgängen stattfinden und nicht beim Uffz-Lg. Denn hier ist die einzige Voraussetzung 12 Monate.
Die GA wird weiterhin durchgeführt für die, die noch nie eine hatten.