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Zusammenfassung

Autor thelastofus
 - 28. März 2025, 18:18:56
ZitatDenn (nunmehr ja 18 Jahre), ist sie die alleinig ausschlaggebende.

/signed

Aber das ist nun mal schon immer so gewesen. Als ich noch Koordinator für die Berufausbildung war, habe ich schon vieles erlebt. Eltern die quasi die Hand bei der Unterschrift geführt haben und die auch stellvertretend sich für Azubis beschwert haben, die auch schon 18+ waren.

Und nicht zuletzt:
Einige Geschichten waren gar nicht so wie es zu Hause erzählt wurde sondern genau das Gegenteil war der Fall..

Wie auch immer, wie erwähnt ist die Tochter nun  eigentlich für sich selbst verantwortlich, und mit den Tipps hier sollte jeder zurechtkommen, oder sich sogar durchbeissen alternativ.
Autor Ralf
 - 28. März 2025, 16:00:10
Mit Sicherheit existiert eine stufenweise Festsetzung. Wie lange, muss man auf der Verpflichtungserklärung schauen. Aber eigentlich müssten diese Fragen hier durch die Betroffene gestellt werden. Denn (nunmehr ja 18 Jahre), ist sie die alleinig ausschlaggebende.
Autor thelastofus
 - 28. März 2025, 15:33:11
ZitatSie schläft kaum noch, isst fast nicht mehr, weint ständig - sie führt sich in kleinster Weise zugehörig und stellt aktuell Ihren Antrag auf Entlassung.

Wurde das mal beim Truppenarzt vorgebracht? DU ist auch ein Weg aus der Bw, auch wenn es nach 1,5 Jahren vermutlich zu spät ist für die "Anpassungsstörung aufgrund von Fehlverpflichtung".

Generell ist die Verpflichtung wie erwähnt erst mal bindnend.  KDV "kann" eine Option sein, Dienstunfähgigkeit auch, aber das kann sich ziehen und führt nur bedingt um Erfolg. Nur muss man da auch aufpassen das man sich nicht spätere Beamtenlaufbahnen oder Versicherungen verbaut.

Ansonsten gibt es noch weitere Wege, aber die kann man vor Ort sicher auch erklären, nicht umsonst wird die Dienstzeit ja stufenweise festgesetzt, ich bin nicht mehr auf dem neuesten Stand denke aber nicht, das schon die vollen 13 Jahre aufgrufen sind.

Der zivile Ausbildungmarkt ist bei weiten nicht übersättigt, ein Einstieg ist eigentlich sogar noch im Oktober möglich.
Autor F_K
 - 28. März 2025, 12:52:20
Nicht vom Gesetzgeber so vorgesehen - aber KDV geht schnell.

Ansonsten - da haben wohl die Eltern für ihr Kind mit unterschrieben, Verpflichtungen sind halt verbindlich.
Autor Eine Mutter
 - 28. März 2025, 12:48:40
Servus, meine Tochter hat eine Karriere aus Feldwebel einschlagen wollen und entsprechend bei der BW unterschrieben als sie 17 war. Die Ausbildung MTA hat sich wegen fehlendem schulischen Platz seitens der BW bereits um 1 Jahr verschoben. Sie kann sich allerdings aktuell keine Zukunft bei der BW mehr vorstellen, Sie schläft kaum noch, isst fast nicht mehr, weint ständig - sie führt sich in kleinster Weise zugehörig und stellt aktuell Ihren Antrag auf Entlassung. Sie will nur noch "weg" - Grundausbildung absolviert, und seit fast 1,5 Jahren dabei.

Nun bekommt Sie seitens der BW keine gute Prognose auf Entlassung wenn überhaupt, muss sie ggf. mit langem Zeitrahmen rechen, bis sie gehen darf. Das heißt dann, das sie noch ein weiteres Jahr "verliert" da aktuell die Bewerbungen für zivile Ausbildungen laufen und sie sich ja nicht zivil bewerben darf.

Gibt es Möglichkeiten eine Entscheidung in absehbarer Zeit, möglichst schnell und nicht erst im Herbst diesen Jahres oder später zu erwirken? Was kann sie tun? Ich wäre sehr dankbar für Hinweise!