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Zitat von: Ralf am 12. Juli 2025, 19:46:10Bei einer bestandenen GA ist eine Wiederholung grds. nicht vorgesehen, dieses wurde von dem damaligen Referat im BMVg FüSK I 3 so vorgegeben.
Zitat von: Ralf am 13. Juli 2025, 05:08:23Ja, würde ich empfehlen.
Zitat von: Ralf am 12. Juli 2025, 19:46:10Bei einer bestandenen GA ist eine Wiederholung grds. nicht vorgesehen, dieses wurde von dem damaligen Referat im BMVg FüSK I 3 so vorgegeben.
ZitatAlso gibt es doch wieder Sperrfächer ? Habe mich hier ein bisschen durchgelesen und an mehreren Stellen gesehen, dass es die wohl nicht mehr geben soll.
Gruß
Zitat von: T108 am 28. März 2025, 07:54:09Zitat von: Ralf am 26. März 2025, 03:59:13Da jede TSK sein eigenes Ausbildungskonzept hat, kommt es auf die TSK an und hinsichtlich der Fachlehrgänge auf die Verwendung.
Beim Heer grob gesagt, falls man nicht erneut umstellt:
3 Monate GA
3 Monate Uffz-Lg
21 Monate ZAW
2 Monate Sprache (kann auch vor ZAW liegen)
2 Monate FwLg Teil 1
2 Monate FwLg Teil II
1 Monat Schießausbilder LandOp
Fachlehrgänge
Das hat sich auch schon wieder geändert, ich zeige dir meinen Ablauf :
3 Monate GA ( fällt mittlerweile wieder weg)
3 Monate UFFZ Lehrgang (Achtung Laufbahnbeurteilend Prüfung etc) (Sperrfächer : Recht und Gefechtsdienst,
21 Monate ZAW
2 1/2 Monate Feldwebel Lehrgang 1 (nicht mehr wirklich Laufbahnrelevant, Noten gibt es trotzdem für Ausbildung Methodik und Didaktik sowie Gefechtsdienst und Sport)
2-3 Monate Feldwebel Lehrgang 2 MFT (Militärischer Fachteil)
3 Monate Englisch
Zitat von: Ralf am 28. März 2025, 09:21:15Etwas stimmt da nicht, denn die formale Lfb-Prüfung MUSS auf den Fw-Lehrgängen stattfinden und nicht beim Uffz-Lg. Denn hier ist die einzige Voraussetzung 12 Monate.
Die GA wird weiterhin durchgeführt für die, die noch nie eine hatten.
Zitat... 2) Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter erhalten eine allgemeinmilitärische Laufbahnausbildung und eine mehrmonatige militärfachliche Laufbahnausbildung in Form von Lehrgängen. Sie dürfen zum Feldwebel befördert werden, wenn sie eine Unteroffizierprüfung bestanden haben, die sich aus einem allgemeinmilitärischen und einem militärfachlichen Teil zusammensetzt (Feldwebelprüfung). Der militärfachliche Teil der Feldwebelprüfung kann durch einen verwertbaren berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss ersetzt werden. Im Falle des Nichtbestehens eines Teils der Feldwebelprüfung kann dieser Teil einmal wiederholt werden. ...