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Autor thelastofus
 - 04. April 2025, 23:27:17
Zitat von: F_K am 02. April 2025, 18:18:37@ Ralf:

Mir ist das klar.

Beispiel - ein Fw Res mit Herzinfarkt, anschließend Herzschrittmacher - wird weiterverwendet, aber ist faktisch untauglich.

Nun darf man aber nicht schlussfolgern, dass man mit Herzschrittmacher eingestellt werden kann oder eine RD machen kann - dem ist eben nicht so.


Letzendlich kommt es ja auch auf den Grund für T5 an. Überspitzt gesagt, jemand der nur ein Bein hat wird auch jetzt noch T5 sein (völlig ohne Wertung nur ein radikales Beispiel). Daher sagte ich ja, der TE weiß es am besten.
Autor elMicha
 - 03. April 2025, 12:02:43
Zitat von: Jupp Roy am 30. März 2025, 15:01:02Ich schließe mich "thelastofus" an.

Auch ich habe mich 10 Jahren mit T5 beworben.
Ich wurde durchgetestet, 2 Mal in die FU geschickt, und mit Einschränkungen als tauglich eingestuft.
Dadurch konnte ich auf Beorderungsposten üben.

Ich kann aber nur hinweisen, ohne langem Atem und festem Willen wird es anstrengend. Du musst es wollen.

Versuch es einfach!
Viel Erfolg

Dem kann ich mich nur anschließen.

Ich habe die ganze Prozedur auch gerade hinter mir. Als SaZ 12 2010 nach 4 Jahren mit T5 ausgemustert, aber irgendwann das Ziel gehabt in der Reserve tätig zu werden.
Viele Mails geschrieben und Telefonate geführt, einige Optionen gehabt, die dann doch nicht geklappt haben, weil einige Verantwortliche selbst die Regeln der Bundeswehr nicht kennen.
Mehrmals in Hannover gewesen zur Untersuchung und selbst ein Attest vom zivilen Arzt besorgt und eingereicht.
Am Ende nun mit einer Ausnahmegenehmigung doch beordert als MatBewUffz im Heimatschutz.

Das ganze hat sich über eine sehr lange Zeit hingezogen, war teilweise sehr ernüchternd aber wenn man am Ende dran bleibt und die richtigen Personen erreicht, besteht die Möglichkeit das doch alles gut wird.

Wünsche also einen langen Atem und viel Erfolg!
Autor F_K
 - 02. April 2025, 18:18:37
@ Ralf:

Mir ist das klar.

Beispiel - ein Fw Res mit Herzinfarkt, anschließend Herzschrittmacher - wird weiterverwendet, aber ist faktisch untauglich.

Nun darf man aber nicht schlussfolgern, dass man mit Herzschrittmacher eingestellt werden kann oder eine RD machen kann - dem ist eben nicht so.
Autor Ralf
 - 02. April 2025, 15:03:27
Ausschlaggebend ist, dass das Bestandspersonal auf dem DP eben weiterverwendet werden kann und deswegen nicht DU ist.
Es ist immer ein Unterschied zwischen Einstellung und Weiterverwendung.
Autor F_K
 - 02. April 2025, 14:55:15
Anmerkung:

Tatsächlich gibt es viele BS (OStFw und andere) die sich (noch) aus Fürsorgegründen im Dienst befinden - aber untauglich sind (auch mit Rücken und Knie), und nach DZE dann keine RDL mehr absolvieren können - weil UNtauglich.

(Aus Fürsorge wird eben kein DU Verfahren eingeleitet, sondern der Soldat mit (mit Einschränkungen) weiter verwendet.)

Insoweit wird durch das Smiley nur verdeutlicht, dass hier jemand Fürsorge und Tauglichkeit nicht verstanden hat.
Autor Waldkauz
 - 01. April 2025, 19:37:34
Jede Beorderung konfrontiert dich über kurz oder lang mit den üblichen IGF/KLS Geschichten.
BFT und Märsche mal privat ausprobieren und sich ein vernünftiges Bild über die eigene körperliche Leistungsfähigkeit machen.

Ein sensibler Rücken oder ein olles Knie sind noch kein Grund aufzugeben - da wären die meisten aktiven Oberstaber raus. ;)
Autor Jupp Roy
 - 30. März 2025, 15:01:02
Ich schließe mich "thelastofus" an.

Auch ich habe mich 10 Jahren mit T5 beworben.
Ich wurde durchgetestet, 2 Mal in die FU geschickt, und mit Einschränkungen als tauglich eingestuft.
Dadurch konnte ich auf Beorderungsposten üben.

Ich kann aber nur hinweisen, ohne langem Atem und festem Willen wird es anstrengend. Du musst es wollen.

Versuch es einfach!
Viel Erfolg
Autor thelastofus
 - 29. März 2025, 19:15:31
Man wird eh vor Aufnahme einer RDL (in der Regel) medizinisch untersucht in einem KC. Und mit T5 ist erst mal gar nix möglich ohne diese Untersuchung.

Also "bewerben" , alles ehrlich angeben und dann wird sich das dann schon ergeben.

Ansonsten kommt es auf den Grund für T5 an. Wenn das etwas ist was immer bleibt und dauerhaft mit dem Dienst nicht vereinbar ist dann macht das keinen Sinn. Und das weiß man selbst am besten.
Autor Alan65
 - 29. März 2025, 17:56:28
Die Frage ist die, ob es mit t5 generell möglich ist, oder ob dieses Ergebnis jetzt in Stein gemeißelt ist. Nicht mehr und nicht weniger wollte ich wissen. Was an der Frage sinnlos sein soll, ist mir nicht klar.
Die Leitlinie bezieht sich auf die Erkrankung welche hier nicht relevant ist.
Autor Angemon84
 - 29. März 2025, 16:58:42
Zitat von: Alan65 am 29. März 2025, 12:09:31Hallo, ich bin vor einigen Jahren zum regulären DZE ausgeschieden mit T5.
Es handelt sich lediglich um eine Verdachtsdignose und es gab in all den Jahren keine Handfesten Beweise.
Nun gibt es seit 2 Jahren eine neue Leitlinie die besagt wenn 10 Jahre nichts war, man als genesen gilt.
Meint ihr ich hätte reelle chancen wieder einzusteigen?

Mit freundlichen Grüßen

Ich denke nicht, dass du reale Chancen hast.
Autor Ralf
 - 29. März 2025, 13:18:32
Nun mal ganz ehrlich. Wie sinnlos ist denn diese Frage?
Weder kennt hier jemand deine Diagnose, noch deine Krankheit, noch den Verlauf oder auch wie viele Jahre das her ist.
Und diese Leitlinie kenne ich auch nicht, die von 10 Jahren spricht, zumal Musterungsergebnisse viel kürzer gültig sind.
Autor Alan65
 - 29. März 2025, 12:09:31
Hallo, ich bin vor einigen Jahren zum regulären DZE ausgeschieden mit T5.
Es handelt sich lediglich um eine Verdachtsdignose und es gab in all den Jahren keine Handfesten Beweise.
Nun gibt es seit 2 Jahren eine neue Leitlinie die besagt wenn 10 Jahre nichts war, man als genesen gilt.
Meint ihr ich hätte reelle chancen wieder einzusteigen?

Mit freundlichen Grüßen