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Autor BulleMölders
 - 04. April 2025, 13:29:58
Ich kann z. B. nur für unsere Landesbehörden sprechen aber da sind solche Anreden sogar verpönt. Liegt aber wahrscheinlich auch an der Hanseatischen Zurückhaltung.

Aber auch bei Bundesbehörden habe ich so was noch nicht erlebt, Minister und Staatssekretäre mal ausgenommen. Da gab es schon mal jemanden der darauf Wert gelegt hat.
Autor F_K
 - 04. April 2025, 11:34:51
Rein praktisch - die Amtsbezeichnung ist (im Gegensatz zu Soldaten / Dienstgradabzeichen) eben NICHT am Anzug erkennbar, wie soll man diese also kennen?

Es bleibt beim höflichen Umgang miteinander, Anrede Herr / Frau / X, Nachname (sofern bekannt).
Autor Cameleon1979
 - 04. April 2025, 10:50:53
Guten Morgen,
für Soldaten ergibt sich aus der A1-2630/0-9803 (6.4 "Anrede") der vorgeschriebene Umgang miteinander.
Gibt es vergleichbar eigentlich auch eine Regelung, dass Beamte des Bundes / der Bundeswehr einen "Anspruch" haben, mit Ihrer Amtsbezeichnung angesprochen zu werden?

Danke vorab für hoffentlich erhellende (und eindeutige) Antworten.