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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: StefanD am 19. April 2025, 10:04:31Zitat von: panzerjaeger am 17. April 2025, 09:20:52ZitatKleiner Hinweis hierzu: EEH A und einen Teil der IGF/KLF (ABC, Marsch, BFT) kann man auch außerhalb einer RDL erledigt werden.
Das wäre im konkreten Fall aber eher kontraproduktiv.
Denn RD-Tage, die für derartige Ausbildungen anfallen, zählen mit für die Mindestdienstzeit bis zur nächsten Beförderung.
Mir klingelt da die Info-DVag vom HSchRgt 2 noch in den Ohren, dass man sich IGF/KLF möglichst ausserhalb der RD holen solle, damit mehr Zeit für die Ausbildung/Verwendung auf dem Dienstposten bleibt. Bevor mir der EEH-A abläuft sehe ich persönlich lieber zu, dass ich das auf Stand halte.
Was die in meinem Fall als unbeorderter gesammelten RD-Tage angeht, gehe ich zur Zeit davon aus, dass die auf Null gesetzt werden, da man mich in einer anderen Laufbahn möchte, so wie es zur Zeit aussieht.
Zitat von: panzerjaeger am 17. April 2025, 09:20:52ZitatKleiner Hinweis hierzu: EEH A und einen Teil der IGF/KLF (ABC, Marsch, BFT) kann man auch außerhalb einer RDL erledigt werden.
Das wäre im konkreten Fall aber eher kontraproduktiv.
Denn RD-Tage, die für derartige Ausbildungen anfallen, zählen mit für die Mindestdienstzeit bis zur nächsten Beförderung.
Zitat von: F_K am 17. April 2025, 09:47:52Anmerkung am Rande:
Das "Projekt in 72 Tagen Leutnant der Reserve", über das hier "früher" viel geschrieben wurde, ist damit definitiv "beendet".
Es sind nunmehr, sofern man ungedient einsteigt, 144 Tage, NACHDEM die ASSA absolviert worden ist (meines Wissens nach als Lehrgang 4 Wochen).
... und erst dann erfolgt ja die Dienstpostenausbildung ...
ZitatKleiner Hinweis hierzu: EEH A und einen Teil der IGF/KLF (ABC, Marsch, BFT) kann man auch außerhalb einer RDL erledigt werden.
Zitat von: F_K am 11. April 2025, 17:57:10Nachfrage: müssen "zusätzliche RD Tage geleistet werden, um vom Fhr zum OFhr zum Lt befördert werden zu können, oder bleiben die Anforderungen wie vorher (vom Fhr zum Lt 24 Tage)?
Zitat von: Bunkerfunker am 14. April 2025, 21:11:20Wenn du schon früher Wehrdienst geleistet und die Grundausbildung bestanden hast, dann musst du NICHT die beiden ASSA-Module absolvieren. Es geht hauptsächlich um Schießen und San, wofür du wohl nicht zwingend nach Appen musst.
Vorbedingungen für die ROA-Module sind:
- abgeschlossene Grundausbildung oder Allgemeine streitkräftegemeinsame soldatische Ausbildung (ASSA)
- gültige Ausbildung zum Einsatzersthelfer A (EEH A)
- Ausbildung für das neue Schießausbildungskonzept (neuSAK)
- gültige Lärmschutz-Untersuchung (G20)
- Erfüllung der Individuellen Grundfertigkeiten (IGF)
ZitatWenn du schon früher Wehrdienst geleistet und die Grundausbildung bestanden hast, dann musst du NICHT die beiden ASSA-Module absolvieren. Es geht hauptsächlich um Schießen und San, wofür du wohl nicht zwingend nach Appen musst.
Zitat von: FlaRak31 am 15. April 2025, 06:27:13Gibt es das woanders nicht?