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Zusammenfassung

Autor alpha_de
 - 14. April 2025, 14:54:19
Gerne eine ausführliche Erläuterung.

Bisher wurden die Kandidaten für eine Beförderung/Einweisung in einer Eignungsreihenfolge nach dem Leistungswert der letzten Beurteilung gereiht. Dabei wurde nicht berücksichtigt, ob die Beurteilung auf dem vorherigen DP oder auf dem aktuellen (höherwertigeren) DP und damit in verschiedenen Vergleichsgruppen erfolgt ist.

Und das, obwohl selbst das Justiariat des BAPersBw in Schriftsätzen gegenüber Gerichten klar einräumt, dass der Beurteilungen aus verschiedenen Vergleichsgruppen nicht vergleichbar sind.

In der Beurteilungsvorschrift ist eindeutig angelegt, dass mit Wechsel in eine Vergleichsgruppe eines höherwertigen Dienstpostens mit einem Absenken des Leistungswertes (in der neuen VGrp) auch bei weiterhin gleicher Leistung zu rechnen ist.

Dies führte im bisherigen Verfahren dazu, dass Soldaten, die auf dem neuen DP beurteilt wurden, aber aufgrund Planstellenmangels noch nicht befördert oder eingewiesen waren, in der Reihenfolge weit nach hinten abrutschten und jahrelang auf die Beförderung/Einweisungen warteten und warten (selbst 5 Jahre kommen da vor), da Soldaten, die danach (mit einer im Leistungswert besseren, aber auf einem Dienstposten der bisherigen BesGrp erhaltenen Beurteilung) gefördert wurden, weiter vorne gereiht wurden und in der Regel auch schnell befördert wurden.

Es war also ein eklatanter Nachteil, wenn man vor Wirksamkeit der ersten Beurteilung auf dem höherwertigen Dienstposten nicht befördert war.

Obwohl man seitens BAPersBw seit Jahren immer wieder die Korrektheit des alten Verfahrens betont hat, hat man es nun geändert und vergleicht nur noch Beurteilungen aus der gleichen VGrp und teilt die vorhandenen Planstellen anteilig nach der Größe der Reihenfolgen auf diese auf.

Dieses Verfahren halte ich für korrekt und angemessen, bezweifle aber, dass im BAPersBw oder bei BMVg P von sich aus diese Einsicht erfolgt ist, sondern vermute eher, dass die Verwaltungsgerichte hier nachgeholfen haben (wie so oft und obwohl gerade beim BAPersBw die Widersprüchlichkeit der eigenen Argumentation mehr aus offensichtlich ist).

Immerhin, zum Wohle der Warten wird das sich hoffentlich positiv auf die Wartezeit auswirken und die bestehenden Ausreisser künftig verhindern.
Autor Ralf
 - 14. April 2025, 12:44:18
Bsp: Hat man bisher für eine Planstelleneinweisung A12 alle zur Beförderung Heranstehenden gereiht, so werden nun 2 "Körbchen" gebildet. Einmal diejenigen, die bereits auf A12 oder A12/A11 DP beurteilt wurden und dann die, die auf A11-A9 beurteilt wurden. Die beiden Schaubilder der Anlagen 8.1 und 8.2 (inkl. des kurzen Textabsatzes") zeigen das sehr treffend.
Autor Fragender25
 - 14. April 2025, 11:42:25
Hallo Alpha,

könntest du deinen letzten Post einmal anhand eines Beispiels darstellen? Ich habe zwar die Vorschrift gelesen, verstehe sie aber leider nicht, im Unterschied zum alten Punktsummensystem.

Ich denke deine Ausführungen könnten auch für viele andere im Forum wichtig sein.

Besten Dank
Autor LwPersFw
 - 27. März 2025, 06:00:43

Die Regelung A-1340/111 "Beförderung und Einweisung mil. Personals" wurde in der Version 4 veröffentlicht.

Darin wird u.a. erläutert, wie Beförderungsreihenfolgen bei Planstellenmangel gebildet werden i.V.m. dem neuen Beurteilungssystem.


"Änderungsschwerpunkt zur Vorversion

Komplette Überarbeitung der Regelung.

Entfall der Berechnung von Punktsummenwerten bei der Bildung von Beförderungsreihenfolgen.

Einführung von Beförderungsreihungsgruppen.

Ausschärfung des Beurteilungsbildes bei Leistungsgleichheit durch das Gesamturteil/den Durchschnittswert der Aufgabenerfüllung der historischen Beurteilungen.

Aufnahme weiterer Hilfskriterien bei der Bildung der Beförderungs- und Einweisungsreihenfolgen.

Aufgrund der Vielzahl der Änderungen in dem gesamten Dokument wurde auf die einzelne Kenntlichmachung
verzichtet (vgl. Allgemeine Regelung (AR) ,,Regelungs- und Formularmanagement" A-550/1, Nr. 517).

Es wird eine Befassung mit der gesamten AR empfohlen."


Autor LwPersFw
 - 17. November 2024, 09:52:18
Zitat von: ROA2022 am 16. November 2024, 14:37:11
,,Gute Nachrichten für unsere Oberfähnriche: Bis Mitte 2025 werden sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Sie werden dann zum Leutnant befördert. Die vergangenen Monate war unklar, ob diese Beförderungen umgesetzt werden können. Nach Verhandlungen mit dem #BMF steht fest:

Das BMVg kann rund 1.100 bisher nicht besetzte militärische Dienstposten nutzen, ohne neue zu schaffen. Auf diese Lösung haben sich Verteidigungsminister Pistorius und Finanzminister Kuckies verständigt, damit alle Leutnantsanwärter ihre Laufbahn fortsetzen können."

Quelle: https://x.com/bmvg_bundeswehr/status/1857768892631859628?s=46

Wenn es so kommt, freut es mich für unsere jungen Kameraden/innen.

Es bleibt aber das von @Ralf aufgezeigte Problem, dass dafür erfahrene Offiziere nicht als SaZ, oder BS ihre Dienstzeit verlängern dürfen...

In Zeiten eines stagnierenden Personalaufwuchs ... nicht gut...

Autor F_K
 - 16. November 2024, 14:45:48
@ FU:

Das es EINZELFÄLLE gibt, in denen länger dienenden (Langzeit) RDL auch eine umfangreichere Zahnbehandlung genehmigt wird, ist ja unbestritten.

... klar sollte sein, dass dies aber auf einer kurzen RDL (wenige Wochen) schon rein zeitlich nicht funktioniert.

Deine Bemerkungen bezüglich öffentlicher Haushalte und deren Regeln kann ich nicht nachvollziehen.
Autor ROA2022
 - 16. November 2024, 14:37:11
,,Gute Nachrichten für unsere Oberfähnriche: Bis Mitte 2025 werden sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Sie werden dann zum Leutnant befördert. Die vergangenen Monate war unklar, ob diese Beförderungen umgesetzt werden können. Nach Verhandlungen mit dem #BMF steht fest:

Das BMVg kann rund 1.100 bisher nicht besetzte militärische Dienstposten nutzen, ohne neue zu schaffen. Auf diese Lösung haben sich Verteidigungsminister Pistorius und Finanzminister Kuckies verständigt, damit alle Leutnantsanwärter ihre Laufbahn fortsetzen können."

Quelle: https://x.com/bmvg_bundeswehr/status/1857768892631859628?s=46
Autor LwPersFw
 - 16. November 2024, 10:51:52
Zitat von: Ralf am 15. November 2024, 13:38:20

Auch eine Aufwiegung B9 mit Lt-Planstellen ist sachlich nicht haltbar.


@Ralf, es geht doch nicht um ein Aufwiegen...  ;)

Es gut um Zeitpunkt, Notwendigkeit und Höhe.

Ich bezweifle das dies sachlich begründbar war, jetzt, kurz vor der Wahl, die Dame von B6 auf B9 anzuheben.

Aber unsere jungen OA sollen Verständnis dafür haben falls sie nicht zum F-Term zum Lt befördert werden ?

Bzw. der erfahrene Hptm, in einer Verwendung die wir wirklich benötigen, der noch nicht mal 1 Jahr weiterverpflichtet wird ?

Gerade unsere Außenministerin ist doch groß mit den Worten Moral und Werten.

Und darum geht es.



Autor FoxtrotUniform
 - 16. November 2024, 09:22:14
@FK: Den Gegenbeweis kann ich mindestens zweifach führen, dass hier kräftig saniert wurde. Es geht auch nicht darum, dass RDL Planstellen wegnehmen, aber es kann nicht seien, dass der Oberst d.R. (ehemals SaZ 12) allen Arbeit macht und keine Wertschöpfung generiert, der Kommandeur jedoch Ewigkeiten auf sein A16 wartet. Gleiches gilt für Ebenen darunter. Entweder alle gleich oder man muss mal das Prinzip der RDL überdenken. Und nochmal: Hier sollten sich nicht diejenigen angesprochen fühlen, die wertvolle Unterstützung leisten, sondern Hobbysoldaten die regelmäßig Energie anderer kosten und nicht selten Wissen abschöpfen.

@Ralf: Das man Planstellen nicht verschieben kann ist klar. Es trägt nur einfach nicht zum Verständnis und der Motivation der Soldaten/-innen bei, denn der Arbeitgeber und damit Geldgeber ist identisch. Das kann man logisch & haushaltärisch erklären, emotional und rational jedoch nicht. Und stellenweise geht es ja nicht nur um den monetären Aspekt.
Autor Ralf
 - 16. November 2024, 06:29:28
ZitatAuch wenn die Planstellen hier anders hinterlegt sind, am Ende kommt alles aus einem großen Topf.
Nein, leider nicht. Es lassen sich auch nicht wahllos alle Planstellen verschieben, bspw vom hD in den gD geschweige denn aus nicht abgeflossenen Materialkostenvorhaltungen.
Und wenn in den Haushaltsbereinigungssitzungen durch das BMF nicht nachgebilligt wird, kommt auch nichts dazu.
Die Anmeldung für 2025 ist in 2023 auf Strukturen 2022mberechnet worden. Die aktuelle Administration hat sich ja nicht dazu mit dem BMF einigen können, höhere Strukturen zu billigen. Ganz so einfach ist das alles eben mal für die BW, und das BMVg.
Autor SolSim
 - 15. November 2024, 21:17:02
War doch schon immer so und betrifft Soldaten sowie Beamte.

Es gibt es Zeiten, da ,,fluppt" es mit den Beförderungen und alles läuft für viele recht gut.

Es gibt aber auch Zeiten wie heute, da läuft es halt nicht so wie von ,,uns" gewünscht. In einer Demokratie mit ihrer Vielfalt politischer Situationen ist es manchmal so, dass der Haushalt eine Vielzahl von Beförderungen eben nicht zu lässt. Finde ich persönlich auch nicht toll.

Aber diese Situation wird sich auch wie immer in eine andere Richtung bewegen.
Autor F_K
 - 15. November 2024, 17:57:18
@ FU:

Fakt News:

Reservisten erhalten beim Zahnarzt lediglich Schmerzbehandlung, keine "neuen Zähne".

Beförderungen von Res verändern mögliche Beförderung von Soldaten NICHT.

Eine Stehzeit VOR Beförderung auf höher dotierte DP ist VORGESEHEN, war schon immer so.
Autor FoxtrotUniform
 - 15. November 2024, 16:30:38
Ich erachte es mittlerweile als nicht mehr haltbar.

Wir sind sicherlich nicht auf dem Niveau von Streitkräften die Ihre Soldaten nicht bezahlen können und der Durchbeförderung in jungen Jahren und Stellenbündelung stehe ich skeptisch gegenüber, aber so wie es aktuell läuft funktioniert das nicht. Bin ich Offizieranwärter darf ich erwarten auf den Tag genau befördert zu werden. Ebenso bei Versetzung auf höher dotierte Dienstposten, bis hin zum B10.

Bestimmte Bereiche - zum Beispiel das BMVg - fahren zudem ihre eigene Policy, aber das ist ein anderweitiges Thema.

Dazu das Thema RDL... Da kommen Unteroffiziere und Offiziere die mehr Zeit kosten als Nutzen bringen (häufig aus Industrieunternehmen die Auftragnehmer sind), lassen sich noch schnell Impfen, Zähne machen und vom Arzt durchchecken,  und werden schnell durchbefördert (die Vorgaben sind hier im Forum hinlänglich bekannt). Und der A12 schaut in die Röhre und wird kein Major. Von Beamten fange ich besser nicht an.

Und hier adressiere ich keine RDL die nach ihrer aktiven Zeit als BS gewinnbringend und regelmäßig unterstützen!

Auch wenn die Planstellen hier anders hinterlegt sind, am Ende kommt alles aus einem großen Topf.

Dazu die Alimentationsthematik, Wehrpflichtpläne, Kürzung der Pensionsbezüge usw.
Autor Ralf
 - 15. November 2024, 13:38:20
Ein ausbleibende Beförderung stellt keinen außerordentlichen "Kündigungsgrund" dar.

Ich empfehle hier sich die bereits existierenden Vorträge und Informationen der Personalführung und auch der Ltg BMVg und BAPersBw anzuschauen. Denn die abgedruckte "Meinung" ist durchaus in einigen Teilen nicht richtig. Auch eine Aufwiegung B9 mit Lt-Planstellen ist sachlich nicht haltbar.
Und es ist in großen Teilen ein hausgemachtes Problem der Inspekteure, die immer mehr Dienstposten haben wollen / ausbringen, ohne dass es eine haushalterische Deckung gibt. Und das führt uns dann zu Politik, die immer neue Aufgaben erwartet, aber eben nicht bezahlt.

Um eben die Beförderungen zum Eingangsamt noch zu ermöglichen, werden Personalbindungsmaßnahmen zurückgestellt. Ich persönlich finde das dramatischer als eine ausbleibende Beförderung zum A09. Denn für die dadurch nicht erfolgte PersBindMaßnahme geht jemand nach Hause, das heißt, er muss sich einen anderen AG suchen.
Autor Sigma
 - 15. November 2024, 13:13:56
Wenn man ein Veterinärstudium macht und sich verpflichtet hat, dann aber die Beförderung zum Leutnant nicht erfolgt - hat man ein ausserordentliches Recht zur Beendigung der Verpflichtung?  Oder muss man das hinnehmen?

Trotz geringerer Verdiensterwartungen hat man sich verpflichtet aus Überzeugung. Dies stößt aber dann auch irgendwann an seine Grenzen, wenn die Balance gar nicht mehr stimmt und man sich auf die Zusagen zur Laufbahn nicht verlassen kann.