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Zusammenfassung

Autor panzerjaeger
 - 19. April 2025, 16:50:33
Zitat von: StefanD am 19. April 2025, 10:04:31
Zitat von: panzerjaeger am 17. April 2025, 09:20:52
ZitatKleiner Hinweis hierzu: EEH A und einen Teil der IGF/KLF (ABC, Marsch, BFT) kann man auch außerhalb einer RDL erledigt werden.

Das wäre im konkreten Fall aber eher kontraproduktiv.
Denn RD-Tage, die für derartige Ausbildungen anfallen, zählen mit für die Mindestdienstzeit bis zur nächsten Beförderung.

Mir klingelt da die Info-DVag vom HSchRgt 2 noch in den Ohren, dass man sich IGF/KLF möglichst ausserhalb der RD holen solle, damit mehr Zeit für die Ausbildung/Verwendung auf dem Dienstposten bleibt. Bevor mir der EEH-A abläuft sehe ich persönlich lieber zu, dass ich das auf Stand halte.

Was die in meinem Fall als unbeorderter gesammelten RD-Tage angeht, gehe ich zur Zeit davon aus, dass die auf Null gesetzt werden, da man mich in einer anderen Laufbahn möchte, so wie es zur Zeit aussieht.

Werter Kamerad Stefan D.,
in diesem Thread geht es jedoch um die Laufbahn ROA adW, und da kommt es schon darauf an die RD-Tage zusammen zu bekommen, um dem Ziel Offizier zu werden näher zu kommen.
Das lässt sich schwerpunktmässig nicht unbedingt mit Mannschaftslaufbahnen im Heimatschutz oder gar unbeordert vergleichen

Autor StefanD
 - 19. April 2025, 10:04:31
Zitat von: panzerjaeger am 17. April 2025, 09:20:52
ZitatKleiner Hinweis hierzu: EEH A und einen Teil der IGF/KLF (ABC, Marsch, BFT) kann man auch außerhalb einer RDL erledigt werden.

Das wäre im konkreten Fall aber eher kontraproduktiv.
Denn RD-Tage, die für derartige Ausbildungen anfallen, zählen mit für die Mindestdienstzeit bis zur nächsten Beförderung.

Mir klingelt da die Info-DVag vom HSchRgt 2 noch in den Ohren, dass man sich IGF/KLF möglichst ausserhalb der RD holen solle, damit mehr Zeit für die Ausbildung/Verwendung auf dem Dienstposten bleibt. Bevor mir der EEH-A abläuft sehe ich persönlich lieber zu, dass ich das auf Stand halte.

Was die in meinem Fall als unbeorderter gesammelten RD-Tage angeht, gehe ich zur Zeit davon aus, dass die auf Null gesetzt werden, da man mich in einer anderen Laufbahn möchte, so wie es zur Zeit aussieht.
Autor F_K
 - 17. April 2025, 13:59:30
@ D1987:

IW sind nicht Betroffene, ebenso die OFhr nicht.
Autor D1987
 - 17. April 2025, 13:45:04
Zitat von: F_K am 17. April 2025, 09:47:52Anmerkung am Rande:

Das "Projekt in 72 Tagen Leutnant der Reserve", über das hier "früher" viel geschrieben wurde, ist damit definitiv "beendet".
Es sind nunmehr, sofern man ungedient einsteigt, 144 Tage, NACHDEM die ASSA absolviert worden ist (meines Wissens nach als Lehrgang 4 Wochen).

... und erst dann erfolgt ja die Dienstpostenausbildung ...

Das gilt dann auch für bestehende ROA? Auch für die, die als Oberfähnrich eintreten?
Autor F_K
 - 17. April 2025, 09:47:52
Anmerkung am Rande:

Das "Projekt in 72 Tagen Leutnant der Reserve", über das hier "früher" viel geschrieben wurde, ist damit definitiv "beendet".
Es sind nunmehr, sofern man ungedient einsteigt, 144 Tage, NACHDEM die ASSA absolviert worden ist (meines Wissens nach als Lehrgang 4 Wochen).

... und erst dann erfolgt ja die Dienstpostenausbildung ...
Autor panzerjaeger
 - 17. April 2025, 09:20:52
ZitatKleiner Hinweis hierzu: EEH A und einen Teil der IGF/KLF (ABC, Marsch, BFT) kann man auch außerhalb einer RDL erledigt werden.

Das wäre im konkreten Fall aber eher kontraproduktiv.
Denn RD-Tage, die für derartige Ausbildungen anfallen, zählen mit für die Mindestdienstzeit bis zur nächsten Beförderung.

Autor F_K
 - 16. April 2025, 17:13:14
Nunja - damit wird die "Beförderungsreife" zum Lt d. R. deutlich verlängert - ohne ein (lehrgangsgebundenes zusätzliches) Training - die "Ziele" der Gesetzesbegründung werden so nicht erreicht - SaZ 2 ROA benötigen dann auch eine "zusätzliche" RD vor Beförderung zum Lt.

Insgesamt- ISSO.
Autor ROA2022
 - 16. April 2025, 16:56:17
Zitat von: F_K am 11. April 2025, 17:57:10Nachfrage: müssen "zusätzliche RD Tage geleistet werden, um vom Fhr zum OFhr zum Lt befördert werden zu können, oder bleiben die Anforderungen wie vorher (vom Fhr zum Lt 24 Tage)?

Es müssen 24 RDL-Tage UND die Laufbahnausbildung mittels ROL3 erfolgreich abgeschlossen werden, um vom Fhr zum OFhr befördert werden zu können. Und nochmals 24 RDL-Tage, um zum Lt befördert werden zu können. In Summe sind es 24 Tage mehr und es gibt keine Übergangsfrist. Gültig seit 1.1.2025.

Beförderung zum Wehrdienstdauer im bisherigen Dienstgrad (Tage)   
Zeit seit Eintritt in die Bundeswehr (Monate) bzw. seit
Zulassung zur Laufbahn

Gefreiten d. R. ROA          24    3
Obergefreiten d. R. ROA    24    6
Fahnenjunker d. R.           24    12
Fähnrich d.R.                   24    21
Oberfähnrich d.R.            24    30
Leutnant d.R.                  24    36

Quelle: E-Mail vom 15.04.25 von BAPersBw auf Nachfrage
Autor StefanD
 - 16. April 2025, 14:15:17
Zitat von: Bunkerfunker am 14. April 2025, 21:11:20Wenn du schon früher Wehrdienst geleistet und die Grundausbildung bestanden hast, dann musst du NICHT die beiden ASSA-Module absolvieren. Es geht hauptsächlich um Schießen und San, wofür du wohl nicht zwingend nach Appen musst.

Vorbedingungen für die ROA-Module sind:
- abgeschlossene Grundausbildung oder Allgemeine streitkräftegemeinsame soldatische Ausbildung (ASSA)
- gültige Ausbildung zum Einsatzersthelfer A (EEH A)
- Ausbildung für das neue Schießausbildungskonzept (neuSAK)
- gültige Lärmschutz-Untersuchung (G20)
- Erfüllung der Individuellen Grundfertigkeiten (IGF)

Kleiner Hinweis hierzu: EEH A und einen Teil der IGF/KLF (ABC, Marsch, BFT) kann man auch außerhalb einer RDL erledigt werden.

Einfach mal auf der Hompage reservistenverband.de ganz unten schauen, da gibt es eine Datenbank mit den aktuellen Angeboten. Alternativ kann man auch die Bezriksgruppe oder in der jeweiligen Gechäftsstelle fragen. Ich habe mich problemlos bei Veranstaltungen anmelden können, auch wenn sie nicht innerhalb meiner Bezirks-/Landesgruppe waren.
Autor panzerjaeger
 - 15. April 2025, 15:00:09
ZitatWenn du schon früher Wehrdienst geleistet und die Grundausbildung bestanden hast, dann musst du NICHT die beiden ASSA-Module absolvieren. Es geht hauptsächlich um Schießen und San, wofür du wohl nicht zwingend nach Appen musst.

Die Wege des BAPersBw sind unergründlich (manchmal).
Ich war vorgedient und hatte als Reservist auch bereits die neuSAK-Umschulung, und musste trotzdem zur ASSA ach Appen.
Im nach hinein war es toll, und hat viel Spaß gemacht. Und man lernt großartige Menschen hennen, die man dann später auf den ROL-Modulen immer wieder trifft.

Die beiden ASSA-Doppelwochen können unabhängig voneinander gebucht werden. Sie dauern jeweils 12 Kalenderage (Montag bis Freitag der Folgewoche), wobei Samstag und Sonntag frei sind.

Beste Grüße,
der Panzerjäger.
Autor PzPiKp360
 - 15. April 2025, 08:41:48
Zitat von: FlaRak31 am 15. April 2025, 06:27:13Gibt es das woanders nicht?

Mein ITBtl packt Kandidatinnen und Kandidaten aller (Res-)Laufbahnen und Einstiege, die neuSAK, EEH-A oder ähnliches noch und/oder wieder brauchen, wochenweise zur Grundausbildung dazu. Habe ich auch durchgezogen...
Autor F_K
 - 15. April 2025, 07:52:04
Der S1 kann zu jeder Einheit kommandieren, die diese Ausbildung durchführt - z. B. GA Einheiten - er muss halt WOLLEN (ist ja Arbeit, die Absprachen zu treffen ....).
Autor D1987
 - 15. April 2025, 07:41:06
Lohnt es sich bei den hschkp dann selber mal anzufragen?
Autor FlaRak31
 - 15. April 2025, 06:27:13
Bei uns in der HSchKp werden 2x im Jahr nSAK Module angeboten.
Einmal für G36/P8 und einmal für MG3.
Dauer jeweils eine Woche von Mo-Fr.
Dann hat man die ATN.

Gibt es das woanders nicht?

Ich habe jetzt schon ein paar Mal gelesen, dass man sich auch woanders, als in der eigenen Stammeinheit als Reservist mit anmelden kann.

Vielleicht ist das ja ein Weg, um nicht gleich die ganze ASSA machen zu müssen.

Ich mache meinen nSAK Lehrgang jetzt zum Beispiel Ende Juni. Ich brauche den auch noch, da ich damals noch an G3 ausgebildet wurde.
Autor D1987
 - 14. April 2025, 22:36:02
Laut meinem S1 gibt es keine Möglichkeit anders an nSAK zu kommen. Mir fehlen teile