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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 27. April 2025, 05:31:36
ZitatNein nicht die Bewerbungsbogen auch nicht die Sicherheitserklärung. Alle angaben habe ich richtig angegeben.
Wenn du schriftlich alles richtig angegeben hast, ist alles ok.
Da mach dir mal nun keine Gedanken.
Autor arcticra
 - 26. April 2025, 18:46:27
Nein nicht die Bewerbungsbogen auch nicht die Sicherheitserklärung. Alle angaben habe ich richtig angegeben. Nur während dem Gespräch werden fragen gestellt wie Warum willst du zur Bundeswehr, Was sind deine Stärken etc. Nachdem ich die Medizinisches Untersuchung, BFT, CAT geschafft habe musste ich zum Schluss diese Fragen mündlich beantworten. Da wurde die Frage gestellt ,,Hast du schon mal was gehabt mit der Polizei?" Und das meine ich da ich ,,Nein" gesagt habe. Aber es sind schon 2 Monate Vergangen und ich habe die Karrierecenter angerufen damit ich Fragen könnte ob ich verbindlich fest eingestellt bin. Die antwort war ,,Ja sie sind in dem System für die Anschlussverwendung Panzergrenadier fest und ihre Stammeinheit wird zurzeit Informiert dass sie dort fest sind. Für den Dienstantritt am 01.07.2025 Sind sie auch verbindlich fest." Nach paar Tagen war die Aufforderung zum Dienstantritt da mit alle infos, Ticket etc.

Ich mache mir trotzdem deswegen sorgen dass jetzt irgendwelche Probleme in der Zukunft geben wegen die Fragen im Assesment Center.
Autor Ralf
 - 25. April 2025, 07:26:47
Wichtig ist halt genau zu lesen, was gefragt ist. Denn mehr musst du nicht angeben und auch nicht weniger.
Wenn das im Bewerbungsbogen oder meinst du nun die SÜ (?) gefordert ist und du es nicht angegeben hast, dann melde es nach. Wenn es nicht gefordert ist, dann nicht.
Autor arcticra
 - 25. April 2025, 06:28:39
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bereits meine Dienstantrittsaufforderung erhalten und habe am 01.07.2025 Dienstantritt für die Grundausbildung. Meine Sicherheitsüberprüfung der Stufe 1 (SÜ1) am 3. März habe ich auch abgegeben. Läuft immernoch.

Im Rahmen meines Assessments wurde ich gefragt, ob ich schon einmal mit der Polizei zu tun hatte oder vor Gericht stand. Ich habe damals beide Fragen mit ,,Nein" beantwortet, da es sich um ein Verfahren handelte, das eingestellt wurde und auch nicht im Führungszeugnis steht. Genauso wie in der Sicherheitserklärung auch drauf steht dachte ich, ich muss nur aktuelle Verfahren angeben und bescheid sagen.

Ich habe keine Vorstrafen, Keine Jugendvorstrafen, keine Anzeigen keine garnichts. Ich wurde weder verurteilt noch ist irgendetwas im Führungszeugnis eingetragen. Also sauber. Führungszeugnis habe ich auch schon vorgelegt.

Da war ich noch 16 Jahre alt aber wie gesagt keine strafe keine urteilung nur anordnung eines kurses und das wars.

Ich will es jetzt aufjedenfall an die Zuständige Dienststellenleitung melden. Ich will aufgarkeinenfall auf die risiko eingehen dass dieses Vorfall während SÜ1 entdeckt wird und die Zuständige Personale denken dass ich bewusst nicht beim Gespräch gesagt habe.

Meine Frage;
Was muss ich jetzt tun ?
Gibt es in solchen Fällen die Möglichkeit einer nachträglichen Korrektur ?

Ich habe wirklich angst dass ich wegen diesem Fall nach dem Dienstantritt entlassen werde oder Probleme haben werde. Ich möchte von Anfang an mit Offenheit und Integrität dienen und wissen wo ich dass melden muss bevor die Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen ist.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.