ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: ROA_2025 am 29. April 2025, 14:14:06Mir geht es hier einfach um Rechssicherheit, und ich bin mir infach unsicher, an wen ich mich in meinem Spezialfall wenden kann, damit alles sauber läuft.
Zitat von: langhantelschütze am 17. November 2024, 20:21:37Annahme:
- Als Beamte
- Als RDLer beantrage ich lediglich Mindestleistung nach §8 USG
- Als >14 tägige RDLer beantrage ich zusätzlich Dienstgeld nach §14 USG
- Formblatt Arbeitgeberbescheinigung zum Verdienstausfall wird nicht benötigt - da Bezüge weiterbezahlt werden
- Formblatt Meldung über Beginn einer Übung an die Krankenkasse wird nicht benötigt - da privat krankenversichert
Stimmt soweit?
Frage damit ich das Formblatt vollständig durchschaue:
Diese Günstigerprüfung (im Zusammenhang mit Einreichung Arbeitgeberbescheinigung) fällt weg, da ich keine einreichen würde.
Was sind die daraus resultierenden Nachteile?
Sprich vermisst die mein hauptberuflicher Dienstherr oder das Finanzamt am Jahresende oder kann ich den Umstand links liegen lassen?
Vielen Dank im Voraus!
Zitat... Formblatt Meldung über Beginn einer Übung an die Krankenkasse wird nicht benötigt - da privat krankenversichert ...
Zitat von: F_K am 15. Mai 2024, 14:24:12Mag sein, es geht mir hier auch nicht um Wortklaubereien und Definitionen, auch wenn es an den eigentlichen Punkten vorbei mit dir ja immer wieder in diese Richtung abdriftet. Ändert aber nichts an meinem eigentlichen Empfinden, dass für jemanden, der regelmäßig 2-3 Wochen üben will und statt Mindestsicherung den Verdienstausfall geltend macht, die Rahmenbedingungen aus Vergütung, Bürokratie, Planung, Organisation, Vorabfestlegung auf Zeiträume, etc. ... insgesamt in sehr ungünstigem Verhältnis stehen. Ohne auch nur das potentielle Hickhack mit dem eigentlichen Arbeitgeber zu berücksichtigen. Oder die ganzen Benefits, die üblicherweise gewährt werden. Die Absicht, diese Schwellen zu senken bzw. Anreize, diese inkaufzunehmen, gibt es nicht, bzw. werden immer nur für andere Gruppierungen verbessert. Daher Hut ab für alle, die es dennoch auf sich nehmen.
Also kurz: studierte technische ehemalige Offz der Luftwaffe sind im süddeutschen Raum wohlhabend / reich - und damit auf die arbeitende Bevölkerung bezogen eine (sehr) kleine Gruppe, bezogen auf die eigene Gruppe 100 % - dieser Bezug ist aber meistens nicht sinnvoll.
Zitat von: KlausP am 15. Mai 2024, 14:26:55Ähnlich ist es bei uns auch gewesen. Die übergeordnete Dienststelle wollte diese Informationen zwingend langfristig fürs ganze Jahr haben. Dabei haben wir mit denen im Alltag nichtmal Berührungspunkte gehabt oder irgendwelche Vorhaben, die groß geplant werden müssten. Ist ja nicht nur mein Fall. Irgendwann haben dann selbst die pensionierten OffzMilFD gesagt, das tun sie sich nicht mehr an, weil die Ehefrauen häufig noch gearbeitet haben und da schon Zeiträume festgelegt werden mussten, ohne dass die Frauen mit ihrem Arbeitgeber schon über Urlaubszeiträume sprechen konnten.
Das mit dem so frühzeitigen Abfragen von möglichen WÜb-Zeiträumen war schon zu meiner Zeit als Reservistenbearbeiter (eigentlich war ich ja nur MobFwGerät !) im Bataillon so. Und das ist jetzt fast 18 Jahre her, scheint sich aber nicht wesentlich geändert zu haben. Da sollte ich die Anforderung der WÜb-Tage für das Folgejahr bereits im April/Mai bei der Brigade vorlegen. Zu dem Zeitpunkt wusste mein Kommandeur noch gar nicht, welche Vorhaben seine Vorgesetzten so für das Btl planten. Demzufolge konnte er selber auch noch gar keine konkrete Planung terminieren. Wie also sollte ich bis dahin meine Reservisten informieren, wann sie für welche Vorhaben evtl. gebraucht werden oder wann sie selbst üben wollen/können/dürfen? Also bleib im Wesentlichen nur Planung ,,Pi mal Daumen" in der Gewissheit, dass die Anforderung von vorgesetzten Kommandoebenen sowieso zusammengestrichen wird.
ZitatUnd ich wurde gebeten, bereits jetzt die Zeiträume festzulegen. Wie soll ich das machen, wenn ich noch garnicht sagen kann, was Projektmäßig bei meinem orginären AG zu der Zeit abgeht?
Zitat von: MikeEchoGolf am 15. Mai 2024, 13:32:46Mag an meiner persönlichen Bubble liegen, aber da es meiner Erfahrung nach aber genau so verstanden wird, wüsste ich nicht, warum ich mich von dem Gedanken lösen sollte. Meine zivil studierenden Freunde haben nur aus dem Grund Wehrübung gemacht. Später im Job dann ebenfalls. Mit den ersten Gehaltssteigerungen und immer kleiner werdendem Delta wurden auch die Wehrübungen immer kürzer und weniger. Trotz immer mehr Erfahrung und Wissen, von dem auch die Bundeswehr ein wenig profitieren könnte.
Löse dich vom Gedanken, dass das Delta nicht als Anreiz zu verstehen ist.
Zitat von: MikeEchoGolf am 15. Mai 2024, 13:32:46Ich sage ja auch nicht, dass es das nicht gibt und finde es super, wenn es das gibt. Wobei ich zu ZSan nichts sagen kann, da dies aus meiner Sicht eh recht speziell ist. Die haben es ja auch geschafft, Ärzte höher zu besolden als es der Dienstgrad zulässt, bzw. interessante Möglichkeiten der Nebentätigkeit zu schaffen. Ich kann nur für mein Umfeld sprechen und es einordnen.ZitatGutes Personal tut sich das hier für das Gebotene scheinbar ungerne an.Die zivilen Klinikchefs und div privaten Fachärzte beim ZSAN sehen das anscheinend anders.
Zitat von: MikeEchoGolf am 15. Mai 2024, 13:32:46Sehe nicht, dass ich dies tue? Lediglich, dass es für länger Dienende und von der Mindestleistung stark profitierende entsprechend bessere Anreize gibt als für o.g. Gruppe. Und zwar Anreize ÜBER den Idealismus hinaus. Das hat nichts damit zu tun, dass er bei einem mehr oder weniger ausgeprägt sein muss.Zitatbzw. sich rein aus Idealismus den Aufwand nicht antun will. Anreize gibt es eben nur für länger Übende und solche, für die die Mindestleistung ein attraktives Zubrot ist. Für gut qualifiziertes Personal, das sich im Job dafür 2-3 Wochen freischaufelt oder potentiell Karrieredämpfer in Kauf nimmt, gibt es eben quasi keine Anreize.Per se den Längerdienenden ihren Idealismus abzusprechen, nur weil diese ein höheres Delta haben, ist jetzt nicht gerade kameradschaftlich.
Zitat von: MikeEchoGolf am 15. Mai 2024, 13:45:22Nicht zwingend. Mir würde es schon reichen, wenn der Anreiz in einem annehmbaren Verhältnis zum Aufwand und zur Bürokratie steht, der mit einer RDL für mich einhergeht. Schaffe ich es, diese Hürden und die Bürokratie auf ein Minimum zu reduzieren und auch die Schwelle der Freistellung durch den Arbeitgeber zu senken, dann kann das durchaus geringer ausfallen. Muss ja auch kein fixer Betrag sein. Prozentual zum eigentlichen Gehalt stehend oder auch ganz andere Dinge sein, wie z.B. 0,0x Rentenpunkte zusätzlich für jeden Tag Wehrübung.Zitat von: dunstig am 15. Mai 2024, 11:28:11Wenn ich dich richtig verstehe, müsste der Anreiz mindestens in Höhe das Delta aus der Mindestleistung beim Arbeitslosen sein?
Zumal es für 2,5 Wochen RDL eben auch keine Anreize gibt.