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Zusammenfassung

Autor uffz-ad SL
 - 03. Juni 2025, 15:35:08
Also ich verstehe Einstufung dieses DQE schon sehr gut, jedoch ersetzt nicht das Abitur, sondern eröffnet nur Personen die diesen besitzen die Möglichkeit in ihrem Fach studieren zu gehen, zum anderen in technischen Berufen, auf dem Arbeitsmarkt Inland oder gerade im Ausland auf die Chancengleichheit. Wenn natürlich ein Maurer mit seinem Meistertitel versucht Jura zu studieren das geht natürlich nicht , aber ein Maurer kann mit Meistertitel an der FH -Bauingenieurwesen studieren. Also was habe ich daran nicht verstanden, aber schöner vergleich mit Panzer und Fahrrad. :)
Autor F_K
 - 03. Juni 2025, 15:11:25
@ Uffz:

Von vielen, anscheinend auch von Dir, wird der DQE "falsch" verstanden - es geht darum, grundsätzlich Dinge einstufen zu können, "gleich" oder "gleichwertig" werden diese dadurch eben NICHT.

Nur weil ein schwerer Panzer genau wie ein Fahrrad ein Landfahrzeug ist, sind diese in vielen Dingen NICHT vergleichbar oder auch gleich zu behandeln.

WENN ein DEU Gesetz eine bestimmte Qualifikation fordert (z. B. Abitur), dann "hilft" es NICHT, eine "ähnliche" Qualifikation nach DQE zu haben - es wird ein Abitur gefordert.
Autor uffz-ad SL
 - 03. Juni 2025, 15:00:51
Hallo ,

Also das mit dem Meisterbrief/Techniker auf der DQE 6 Stufe wie der heutige Bachelor ist im Bundesbildungsge. Fest geschrieben , daran ist nichts zu rütteln, die einzigen die sich nicht daran halten ist der öffentliche Dienst, hier geht's um die Besoldung/Tarif, der neue Bachelor wird per akademische. Grad Höher besoldet als der Meister/ Bachelor of Professional, gleichzeitig kann jeder damit auf FH und manchen Bundesländer auf der Uni studieren. Das wurde für die Chancengleichheit und für den europäischen Markt eingeführt, als Beispiel in Luxemburg gibt es nicht den vergleichbaren Meistertitel , wie in Deutschland, mit Stunden /Ausbildungsgrad/ etc...  Grüße .
Autor Johannessd
 - 02. Juni 2025, 23:52:11
Was aber auch lächerlich ist, weil es nun mal der offizielle Titel ist....
Autor thelastofus
 - 01. Mai 2025, 12:23:18
Zitat von: snake99 am 30. April 2025, 23:02:01Der "Bachelor Professional" ist kein akademischer Abschluss, da dieser i.d.R. von der IHK verliehen wird und somit unter die "Meister- & Fachwirtabschlüsse" fällt.

Hab ich auch nie behauptet. Ich lehne sogar Bewerber im Vorfeld ab die diesen "Titel" in ihrem CV haben.
Autor Ralf
 - 01. Mai 2025, 07:10:27
ZitatFür die Offizierslaufbahn sei das (Fach-)Abitur die zwingende Zugangsvoraussetzung, eine Hochschulzulassung spiele dabei keine Rolle.
Hintergund ist die SLV:
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
§ 23 Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
(1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes (Offizieranwärterin oder Offizieranwärter) kann eingestellt werden, wer die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.
Autor Bunkerfunker
 - 01. Mai 2025, 00:13:41
Zitat von: rnico am 30. April 2025, 15:33:47Die einzige Feldwebelverwendung für meinen Abschluss als Übersetzer und Dolmetscher wäre im Kommando Cyber- und Informationsraum (CIR). Das klingt für mich absolut unattraktiv und hat kaum etwas mit dem zu tun hat, was ich an der Fachakademie gelernt habe. (Also die Verwendung) Für den Abschluss als Fremdsprachenkorrespondent gäbe es hingegen zahlreiche Verwendungen, da dieser einem kaufmännischen Abschluss gleichgestellt ist.

Da ich aber damit drei Jahre an der Fachakademie, die deutlich anspruchsvoller ist als die Ausbildung zum Fremdsprachenkorrespondenten, gewissermaßen verschwendet hätte, habe ich mich gegen eine Bewerbung für die Feldwebellaufbahn entschieden.

Schade, dass es nicht mit dem Offizier klappen kann. Ruhe dich aber nicht ewig auf den Fremdsprachkenntnissen aus, den dieser Beruf wird in den nächsten. 10-20 Jahren in großen Teilendurch Technik ersetzt. Also in Richtung Marketing, Sales, PR gehen, da wird das noch länger gebraucht als in normalen Büros.
Autor Thufir
 - 01. Mai 2025, 00:02:04
Nochmal die Frage: Wurde dein Abschluss bzw. die damit verbundene Qualifikation als "schulischer Teil der Fachhochschulreife" angesehen? Dann könnte man, zumindest in einigen Bundesländern, den praktischen Teil nachholen. Allerdings passt das nicht ganz zusammen, da deine Berufausbildung automatisch den praktischen Teil der Fachhochschulreife darstellt.

Ohne das genauer zu ergründen da ich die entsprechenden Bundeswehrregelungen nicht kenne (du hättest dir aber ruhig sagen lassen können, wo genau das steht - dann hätte man das verifizieren können), verstehe ich den Ansatz dass man für den Offizierberuf zumindest die Fachhochschulreife haben möchte.
Autor snake99
 - 30. April 2025, 23:02:01
Der "Bachelor Professional" ist kein akademischer Abschluss, da dieser i.d.R. von der IHK verliehen wird und somit unter die "Meister- & Fachwirtabschlüsse" fällt.
Autor thelastofus
 - 30. April 2025, 22:38:12
Zitat von: dunstig am 30. April 2025, 16:09:04
Zitat von: rnico am 30. April 2025, 15:33:47(Obwohl der ,,Bachelor Professional" praktisch dem akademischen Bachelor gleichgestellt ist und mit dem Abitur nichts zu tun hat.)
Gleichwertig ist nun mal nicht gleichartig. Was ich da im Umfeld schon für Versprechungen der Bildungsträger gehört hab, was anschließend in der Praxis aber kaum jemand relevanten interessiert, ...

Sieht man hier ja auch wieder. Daher bleibe ich bei meiner Meinung, dass man die Zeit lieber in die Erlangung eines ,,klassischen" Abschlusses investieren sollte, statt in irgendwelche IHK und sonstigen Konstrukte.

Deine Entscheidung halte ich dennoch für richtig. Wenn du das Gefühl hast, dich unter wert zu verkaufen, würdest du mittelfristig nicht glücklich werden.

DQR....

Ich möchte den Betrieb sehen der einen Meister der Elektrotechnik einem B.Eng vorzieht wiel "gleichwertig". Der Bachelor Professional darf in der Theorie nicht alleine geführt werden und dient eigentlich nur für das Ausland. Sowas ist keine HZB, ermöglicht aber einem in der Regel aber ein Studium je nach Uni.
Autor rnico
 - 30. April 2025, 21:46:47
Genau, der Zugang ist nach dem jeweiligen Landesrecht geregelt. Laut bayerischem Recht habe ich die allgemeine Hochschulzulassung und dürfte damit grundsätzlich jeden Studiengang an der Bundeswehruniversität in München studieren. Der Offizier hat mir jedoch deutlich gemacht, dass das allein nicht ausreicht.

Laut seiner Aussage erfülle ich zwar die Studienvoraussetzungen - das sei aber nicht der Grund, warum ich mich nicht für die Offizierslaufbahn bewerben darf. Sein genauer Wortlaut war "Die Bundeswehr sucht Offiziere, keine Studenten". Für die Offizierslaufbahn sei das (Fach-)Abitur die zwingende Zugangsvoraussetzung, eine Hochschulzulassung spiele dabei keine Rolle.

Persönlich finde ich das natürlich enttäuschend. Es hat mich heute ehrlich gesagt überrascht und auch frustriert. Es liegt nicht daran, dass ich die Anforderungen der Universität nicht erfülle, sondern allein daran, dass die Bundeswehr auf eine Bedingung besteht, die sonst keine andere Behörde in dieser Form verlangt. Bei Polizei, Zoll und anderen Institutionen reichen meine Qualifikationen für den gehobenen Dienst völlig aus. (Nur leider wollte ich eben zur Bundeswehr).

Aber irgendjemand wird sich bei dieser Regelung wohl etwas gedacht haben, ändern kann ich es leider nicht. Spätestens im CAT-Test hätte man ja ohnehin gesehen, wie ich im Vergleich zu den regulären Abiturienten abgeschnitten hätte.
Autor Thufir
 - 30. April 2025, 21:19:38
Zitat von: rnico am 30. April 2025, 15:33:47...
Obwohl Bunkerfunker den richtigen Paragraphen herausgesucht hat und sowohl die Bundeswehruniversitäten in München als auch in Hamburg mich grundsätzlich für alle Studiengänge zulassen würden (bzw. ich für alle Studiengänge berechtigt wäre), liegt das Problem anscheinend bei der Bundeswehr selbst.

Der Grund: Die Bundeswehr erkennt wohl keinen allgemeinen Hochschulzugang an, sondern lediglich ein schulisches (Fach-)Abitur. So wurde es mir jedenfalls mitgeteilt.
...


Dem Braten traue ich noch nicht. Der Zugang zu den Bw-Unis und sonstigen Hochschulen der Bw ist doch nach dem jeweiligen Landesrecht geregelt? Warum müsste die Bw eine eigene Anerkennung vornehmen? Und wolltest du sagen, dass die Bw deinen Abschluss nur als schulischen Teil der Fachhochschulreife anerkennt?
Autor dunstig
 - 30. April 2025, 16:09:04
Zitat von: rnico am 30. April 2025, 15:33:47(Obwohl der ,,Bachelor Professional" praktisch dem akademischen Bachelor gleichgestellt ist und mit dem Abitur nichts zu tun hat.)
Gleichwertig ist nun mal nicht gleichartig. Was ich da im Umfeld schon für Versprechungen der Bildungsträger gehört hab, was anschließend in der Praxis aber kaum jemand relevanten interessiert, ...

Sieht man hier ja auch wieder. Daher bleibe ich bei meiner Meinung, dass man die Zeit lieber in die Erlangung eines ,,klassischen" Abschlusses investieren sollte, statt in irgendwelche IHK und sonstigen Konstrukte.

Deine Entscheidung halte ich dennoch für richtig. Wenn du das Gefühl hast, dich unter wert zu verkaufen, würdest du mittelfristig nicht glücklich werden.
Autor rnico
 - 30. April 2025, 15:33:47
Hallo,

zunächst einmal vielen Dank für eure Rückmeldungen!

Ich hatte heute erneut ein Gespräch in der Karriereberatung, und mir wurde mitgeteilt, dass ich mich leider nicht für die Offizierslaufbahn bewerben kann.

Obwohl Bunkerfunker den richtigen Paragraphen herausgesucht hat und sowohl die Bundeswehruniversitäten in München als auch in Hamburg mich grundsätzlich für alle Studiengänge zulassen würden (bzw. ich für alle Studiengänge berechtigt wäre), liegt das Problem anscheinend bei der Bundeswehr selbst.

Der Grund: Die Bundeswehr erkennt wohl keinen allgemeinen Hochschulzugang an, sondern lediglich ein schulisches (Fach-)Abitur. So wurde es mir jedenfalls mitgeteilt. Die Erklärung des Beraters lautete sinngemäß: ,,Es ist, als würde man versuchen, mit zwei 5-Euro-Scheinen in einen Club zu kommen, der nur 10-Euro-Scheine akzeptiert – der Wert ist derselbe, aber es ist eben nicht das Gleiche." (Obwohl der ,,Bachelor Professional" praktisch dem akademischen Bachelor gleichgestellt ist und mit dem Abitur nichts zu tun hat.)

Die einzige Feldwebelverwendung für meinen Abschluss als Übersetzer und Dolmetscher wäre im Kommando Cyber- und Informationsraum (CIR). Das klingt für mich absolut unattraktiv und hat kaum etwas mit dem zu tun hat, was ich an der Fachakademie gelernt habe. (Also die Verwendung) Für den Abschluss als Fremdsprachenkorrespondent gäbe es hingegen zahlreiche Verwendungen, da dieser einem kaufmännischen Abschluss gleichgestellt ist.

Da ich aber damit drei Jahre an der Fachakademie, die deutlich anspruchsvoller ist als die Ausbildung zum Fremdsprachenkorrespondenten, gewissermaßen verschwendet hätte, habe ich mich gegen eine Bewerbung für die Feldwebellaufbahn entschieden.

Ich werde nun voraussichtlich den zivilen Weg über ein Masterstudium in Irland einschlagen und meinen Wunsch, Offizier zu werden, aufgeben.

Trotzdem möchte ich mich ganz herzlich bei euch für eure Unterstützung und eure Mühe bedanken!  :)
Autor LwPersFw
 - 30. April 2025, 07:22:24
Zitat von: Ralf am 30. April 2025, 04:08:18Geh doch an deine Schule ran und frage nach, welchen Schulabschluss du anschließend hast.
Das wäre schon wichtig, denn das Zeugnis des Bildungsabschlusses wird in der Vorauswahl herangezogen.
Und auch in HH kannst du mal schauen, ob du eine Zugangsberechtigung hast. Aber letzten Endes wird das dann ja auch durch die Bw über die Prüfungsämter der UniBw nachgeprüft.


Um @Ralf zu ergänzen ... hier was die Bw anerkennt :  https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?msg=750608

Also mit der eigenen Schule klären, ob man einen der dort aufgeführten Abschlüsse erhalten wird.

Bzw. mit dem zuständigen Kultusministerums des Bundeslandes klären.