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Zitat von: anker am 30. April 2025, 18:51:35Falsl eine Bewerbung deinerseits dafür vorliegen sollte wird idR die ERF im Laufe des Mais aufgelöst, je nachdem wie viele Testungen noch offen sind.Zitat von: F_K am 30. April 2025, 18:14:08Eine Hoffnung / Zusage / Absage gibt es erst, wenn man sich beworben hat.
Als SaZ 3 ROA hat man eine Chance in 3 (!) Bewerbungsjahrgänge - und eine Offz Eignung liegt ja vor.
Ich rate an, die ersten 6 Monate abzuwarten - ob BW "passt" - und sich dann zu bewerben.
Es ging mir konkret um die Auswahl in diesem Jahr. Also ob eine grobe Einschätzung darüber gegeben werden kann wie weit fortgeschritten die Zusagen für OAs sind, wodurch auf der anderen Seite die Chance auf eine Zusage natürlich sinkt
Zitat von: F_K am 30. April 2025, 18:14:08Eine Hoffnung / Zusage / Absage gibt es erst, wenn man sich beworben hat.
Als SaZ 3 ROA hat man eine Chance in 3 (!) Bewerbungsjahrgänge - und eine Offz Eignung liegt ja vor.
Ich rate an, die ersten 6 Monate abzuwarten - ob BW "passt" - und sich dann zu bewerben.
Zitat von: Ralf am 30. April 2025, 13:56:4213 Jahre sind es, ich denke, die Chancen vorher sind etwas besser, solange noch nicht alle Zusagen raus sind.
Aber als großen Unterschied würde ich das nicht bewerten, zumal es darauf ankommt, welche Verwendung es sein soll.
Zitat von: F_K am 30. April 2025, 18:14:08Eine Hoffnung / Zusage / Absage gibt es erst, wenn man sich beworben hat.
Als SaZ 3 ROA hat man eine Chance in 3 (!) Bewerbungsjahrgänge - und eine Offz Eignung liegt ja vor.
Ich rate an, die ersten 6 Monate abzuwarten - ob BW "passt" - und sich dann zu bewerben.
Zitat von: Ralf am 30. April 2025, 13:56:4213 Jahre sind es, ich denke, die Chancen vorher sind etwas besser, solange noch nicht alle Zusagen raus sind.
Aber als großen Unterschied würde ich das nicht bewerten, zumal es darauf ankommt, welche Verwendung es sein soll.
ZitatAuch bereits jetzt könntest du versuchen noch in den aktiven Dienst zu wechseln.
ZitatAllerdings ist man ohne Studium bei der Beförderung beschränkt. Stabsoffiziere und Generäle müssen studiert haben. Ihre Dienstposten entsprechen dem höheren Dienst der Bundesverwaltung. Ohne Studium wäre also beim Hauptmann/Stabshauptmann Jahren Schluss und auf solche Dienstposten beschränkt. Bei einer längeren Verpflichtung kann ggf. ein nebenberufliches Studium vereinbart werden.Nein, das stimmt nicht. Die BLV ist hier nicht mit der SLV gleichzusetzen.
ZitatBei einer längeren Verpflichtung kann ggf. ein nebenberufliches Studium vereinbart werden.Deswegen ist das auch nicht erforderlich.
ZitatAuch würde mich interessieren, ob jemandem schon Fälle bekannt sind, bei denen ungediente ROA anschließend in den aktiven Dienst treten.Ja, wenn Bedarf besteht, findet das statt. Wenn man sich früh genug entscheidet, ist ggf. auch noch ein Studium im Ausbildungsgang möglich. Auch bereits jetzt könntest du versuchen noch in den aktiven Dienst zu wechseln.