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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 17. Mai 2025, 10:58:26
Zitat von: Al Terego am 17. Mai 2025, 08:31:12Bei der Beförderung vom OStFw (A9 mZ) zum Leutnant (A9) wird dann eine entsprechende Ausgleichszahlung geleistet.

Wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt werden.

+ bzgl. einer Stellenzulage

https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__13.html

+ bzgl. der Amtszulage

§ 42 Abs 2 BBesG  https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__42.html

i.V.m.

BBesGVwV https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_19112020_D3302001908.htm

Nr 19a.4

Autor Al Terego
 - 17. Mai 2025, 08:31:12
Bei der Beförderung vom OStFw (A9 mZ) zum Leutnant (A9) wird dann eine entsprechende Ausgleichszahlung geleistet.
Autor Ralf
 - 17. Mai 2025, 04:45:54
Zitat von: OStaber am 16. Mai 2025, 18:24:28Das heißt man muss sich erstmal auf Gehaltseinbußen einstellen ?
Nein, eben nicht.
Du wirst OStFw OA und nicht OFähnr. Die Erfahrungsstufen bleiben bestehen.
Autor 2Cent
 - 16. Mai 2025, 19:55:36
Ich vermag keine Quelle zu nennen, erinnere mich aber das mir ein Oberstaber OA, in Bruck erzählte das dies über eine Ausgleichszahlung läuft, so das keine Einbußen entstehen.
Ist jetzt aber schon ein paar Jahre her.
Ob es heute noch so ist keine Ahnung.
Autor OStaber
 - 16. Mai 2025, 18:24:28
Das heißt man muss sich erstmal auf Gehaltseinbußen einstellen ?
Autor Ralf
 - 16. Mai 2025, 18:21:18
Nein, die Besoldung erfolgt gem. der verfügten Planstelleneinweisung. BBesG §§ 27 und 28 unterscheiden nicht nach Laufbahnen.
Autor OStaber
 - 16. Mai 2025, 18:12:43
Folgendes würde mich interessieren...

Ändert sich die Höhe der Besoldung wenn man als OStFw einen Laufbahnwechsel zum Offizier macht? Wie ändert sich die Erfahrungsstufe etc. oder zählt da eine Art Bestandsschutz ?😀