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Zusammenfassung

Autor Jay-C
 - 19. Mai 2025, 07:26:42
Vorab: Bezüglich der Sinnhaftigkeit schließe ich mich klar meinen Vorrednern an!

Trotzdem der Richtigkeit wegen: Sofern die Vollzeitbeschäftigung vor der Übung länger als 2 Monate ging, besteht grundsätzlich Anspruch auf ALG.
Höhe und Dauer des Anspruchs sind individuell.
Während dem Bezug von ALG werden zudem die KV-Beiträge übernommen.

Die meisten dafür einschlägigen Rechtsnormen und weitere Infos habe ich schon in folgendem Thread zusammengefasst:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=74931.msg754278#msg754278
Autor F_K
 - 18. Mai 2025, 21:31:41
Je nach aktuellem Dienstgrad wäre auch FWDL eine Option - auch mehrfach - da sind 23 Monate möglich.
Autor FlaRak31
 - 18. Mai 2025, 21:15:22
Wenn Du keinen zivilen Masterplan hast:
Was spricht denn gegen eine Bewerbung als Zeitsoldat?

Autor F_K
 - 18. Mai 2025, 20:07:48
Die "Annahme" ist unvernünftig, eine Vollzeitstelle für eine prekäre Beschäftigung aufzugeben.
Autor Benny07
 - 18. Mai 2025, 18:47:52
Hallo, wie überbrückt man die 2 Monate RDL Pause, wenn man 10 Monate RDL macht und nach den 2 Monaten Pause wieder 10 Monate RDL geplant ist?
Mal angenommen, man ist Vollzeitbeschäftigung und Kündigt um seine 10 Monate RDL durchzuführen.

Legt man sich einfach was zurück von den Monaten um die 2 Monate zu überbrücken? ALG 1 Anspruch hat man anscheinend nicht, so mindestens hatte ich das im Forum schon gelesen gehabt? Wie regelt man die 2 Monate RDL Pause mit der Krankenversicherung?

Was wären eure Ratschläge zwecks Versicherungen must have?