ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Michael 1199 am 23. Mai 2025, 14:45:32...meinen Sie die GZ 13/VI..., Psyche?
Zitat von: tapsi2 am 23. Mai 2025, 11:09:44Hallo,
ich wurde vor zweieinhalb Jahren wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit mit der GZ VI/13 in den Ruhestand versetzt. In einem Merkblatt war beschrieben, dass ich innerhalb von fünf Jahren auch gegen meinen Willen wieder in ein Wehrdienstverhältnis berufen werden könne. Ich mache mir Sorgen, dass die Bundeswehr meine Dienstfähigkeit nochmal überprüfen könnte. Bei Beamten scheint das recht regelmäßig von Amtswegen zu geschehen. Weiß hier jemand, ob auch die Bw nach bestimmten Fristen eine Überprüfung der Dienstfähigkeit vornimmt? Oder ist das nur eine theoretische Option, die in der Praxis keine Relevanz hat?
Ich habe mich im Zivilleben mitlerweile gut aufgestellt und will definitiv nicht mehr zurück in die Bw. Daher belastet mich die Frage.
Denjenigen, die antworten meinen herzlichen Dank im vorraus.