ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Thufir am 26. Mai 2025, 23:51:08Ich meine mich dumpf daran zu entsinnen, dass deutliche Verschlechterungen der Beurteilung im Vergleich zur Vorbeurteilung besonders begründungsbedürftig (ansonsten gerichtlich angreifbar) sind. Zumindest so erinnerlich aus dem zivilen Bereich. Kann das jemand näher ausführen (oder verneinen)..?Es ist eine neue Verwendung und die Verschlechterung betrifft einen BU-Beitrag (der ja an nichts gebunden ist) und nun eine erste BU in einer neuen Vergleichsgruppe und neue Verwendung. Und ein D ist über dem Durchschnitt und ein E der Durchschnitt.
ZitatEine sich abzeichnende Verschlechterung
muss den Soldatinnen und Soldaten, soweit dies tatsächlich möglich ist, so frühzeitig angekündigt
werden, dass sie durch Steigerung der Leistung ihr bisheriges Beurteilungsbild nach Bewertung
der Erstbeurteilenden mindestens halten können. Mängel und Schwächen sollten möglichst nicht
erstmals bei der Aushändigung des Beurteilungsentwurfs aufgezeigt werden.
ZitatDie Erstbeurteilenden sollen mit den Soldatinnen und Soldaten im BeurteilungszeitraumSollten möglichst ist also auch kein Muss.
mindestens ein weiteres Beurteilungsgespräch führen, spätestens in der Mitte des Beurteilungszeitraumes,
in dem sie aus ihrer Sicht zu deren individuellen aktuellen Eignungs- und Leistungsbildern
und zu besonderen Schwächen und Stärken Stellung nehmen. Eine sich abzeichnende Verschlechterung
muss den Soldatinnen und Soldaten, soweit dies tatsächlich möglich ist, so frühzeitig angekündigt
werden, dass sie durch Steigerung der Leistung ihr bisheriges Beurteilungsbild nach Bewertung
der Erstbeurteilenden mindestens halten können. Mängel und Schwächen sollten möglichst nicht
erstmals bei der Aushändigung des Beurteilungsentwurfs aufgezeigt werden.