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ZitatWeil die Rechtsfolgen des Arbeitsplatzschutzgesetzes auch dann greifen, wenn Reservistendienst in Teilzeit geleistet wird, ist es ausgeschlossen, dass Reservistendienst Leistende neben dem Reservistendienst ein Arbeitsverhältnis während des Reservistendienstes aktiv betreiben, auch wenn dieses ebenfalls in Teilzeit ausgeübt wird. Die Regelungen zum Nebentätigkeitsrecht bleiben davon unberührt.
Zitat von: F_K am 03. Juni 2025, 15:05:50@ Bayern Bazi:
Lediglich der "neue" Sonderfall Teilzeit RD scheint GESETZLICH noch keine Regelungen für diesen Fall zu haben - es gibt aber Regelungen, die eben eine "zweite" Arbeit neben dem Dienst eher "untersagen" (bzw. enge Grenzen setzten - Anzeige, bzw. Genehmigungsvorbehalt und Einkommensgrenzen) - diese gelten dann natürlich auch bei Teilzeit.