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Zitat von: Ralf am 30. Juli 2025, 18:45:41ZitatFür diese Festlegung ist das jeweilige Kdo zuständig, also bspw. das KdoH.Du kannst entweder daran teilnehmen oder auf das KdoLw anschreiben oder aber deinen KarrBer bitten, das iRs Verantwortlichkeit für dich dort abklären zu lassen..
ZitatFür diese Festlegung ist das jeweilige Kdo zuständig, also bspw. das KdoH.Du kannst entweder daran teilnehmen oder auf das KdoLw anschreiben oder aber deinen KarrBer bitten, das iRs Verantwortlichkeit für dich dort abklären zu lassen..
Zitat von: Ralf am 30. Juli 2025, 17:11:03Für diese Festlegung ist das jeweilige Kdo zuständig, also bspw. das KdoH.
Ich kenne hierzu ein Protokoll des FüSK I 3 (heute EBU), in dem der ministerielle Referent ausgeführt hat: es gibt keine Doppelausbildung, wer die GA erfolgreich bestanden hat, macht diese nicht noch einmal.
Zitat von: Ralf am 02. Juni 2025, 05:11:48Nein, die GA ist für alle gleich.
Zitat von: Ralf am 01. Juni 2025, 16:10:28Zu 1 eine kleine Korrektur: die Einstellung erfolgt gleich mit dem Dienstgrad StUffz aufgrund des Zivilberufes.
Die Wiederholung der GA ist eigentlich nicht vorgesehen, da Doppelausbildung nicht erfolgen soll.
Zitat von: KillBurn93 am 01. Juni 2025, 13:37:07Moin und willkommen zurück im Irrenhaus😂
1. Grundsätzlich, abhängig von der Geschwindigkeit von BaPersBw, werden Sie innerhalb der Grundausbildung zum Stuffz befördert werden.
2. Sobald Sie zum Stuffz befördert werden wird auch die Besoldung dementsprechend angepasst werden bzw. rückwirkend ausgezahlt werden.
3. Ihre Dienstzeit, Berufserfahrung werden angerechnet, dies kann allerdings dauern wird dann aber auch rückwirkend erstattet werden.
4. Da Sie verheiratet sind wird Ihre Wohnung automatisch anerkannt werden und Sie werden Anspruch auf Trennungsgeld haben. Dazu bekommen Sie aber während der Grundausbildung auch unterrichte durch die Rechnungsführer.
5. Sie werden den Familienzuschlag für Verheirate mit Kindern in Höhe von 317,66€ erhalten. Da sie 2 Kinder haben erhöht sich dieser Zuschlag um weitere 146,38€, insgesamt erhalten sie also einen Zuschlag von 464,04€.
Zitat von: Ralf am 01. Juni 2025, 16:10:28Zu 1 eine kleine Korrektur: die Einstellung erfolgt gleich mit dem Dienstgrad StUffz aufgrund des Zivilberufes.
Die Wiederholung der GA ist eigentlich nicht vorgesehen, da Doppelausbildung nicht erfolgen soll.