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Zusammenfassung

Autor Bunkerfunker
 - 17. Juni 2025, 23:51:31
Hier mal ein Auszug aus aus § 1 der Unabkömmlichstellungsverordnung, damit die Leser einen Eindruck bekommen können, welche Personenkreise als systemrelevant gelten und deshalb deren Heranziehung zur Bw verhinderbar ist:

,,Die Unabkömmlichstellung von Wehrpflichtigen oder Dienstleistungspflichtigen im Spannungs- oder Verteidigungsfall können der zuständigen Wehrersatzbehörde vorschlagen:

1. für die im öffentlichen Dienst des Bundes oder bei einer der Aufsicht einer Bundesbehörde unterstehenden Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts Beschäftigten die oberste Bundesbehörde;

2. für die im öffentlichen Dienst eines Landes, einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes oder bei einer anderen der Aufsicht einer Landesbehörde unterstehenden Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts Beschäftigten die oberste Landesbehörde;

3. für die im Zivilschutz Beschäftigten, die Angehörigen des Technischen Hilfswerks oder einer Hilfsorganisation des Katastrophenschutzes die oberste Bundes- oder Landesbehörde;

4. für Angehörige freier Berufe mit Aufgaben von besonderer Bedeutung die oberste Bundes- oder Landesbehörde;

5. für Angehörige von Betrieben, die der Aufsicht der Bergbehörden unterstehen die oberste Landesbehörde;

6. für die in der Seefischerei Beschäftigten die oberste Landesbehörde;

7. für die Beschäftigten bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen, in der Hafenschifffahrt sowie bei See- oder Binnenhäfen, Flugplätzen oder den unmittelbar hierzu gehörenden Umschlagsbetrieben die oberste Landesverkehrsbehörde;

8. für die im gewerbsmäßigen Güterkraft- oder Straßenpersonenverkehr Beschäftigten die oberste Landesbehörde;

9. für die in gewerblichen Betrieben der Ernährungswirtschaft Beschäftigten die oberste Landesbehörde;

10. für diejenigen, die bei Unternehmen beschäftigt sind, die Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit oder Postdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie;

11. für die im überregionalen gewerblichen Güterkraftverkehr Beschäftigten, für die in der Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt (außer Hafenschifffahrt) oder bei einem Luftfahrtunternehmen Beschäftigten, für die bei Eisenbahnen des Bundes Beschäftigten sowie für die bei der Deutsche Flugsicherung GmbH Beschäftigten das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur;

[...]"
Autor Bunkerfunker
 - 17. Juni 2025, 23:33:25
Richtig. Es macht keinen Sinn, wenn die Reserve nur aus Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern und Kommunen besteht, die im Ernstfall dort ebenfalls gebraucht werden. Hier im Forum war neulich auch ein Ehemaliger und nun Zivilangestellter der Bw unterwegs, der nicht verstand, warum seine Bewerbung für eine Reservelaufbahn abgelehnt wurde.

Der Wunschkandidat für eine ROA-adW-Laufbahn ist also eher ein in der Privatwirtschaft ohne Bezug zum öffentlichen Dienst tätige ITler oder Ingenieur. Wer kaum eine Lücke füllt wären Verwaltungsjuristen etc. aus einer sicherheitsrelevanten Bundesbehörde, Zollbeamte, Polizisten usw.
Autor D1987
 - 17. Juni 2025, 13:27:48
Zitat von: tdn am 16. Juni 2025, 10:42:36
Zitat von: ReCi am 14. Juni 2025, 17:09:28Wer z. B. seit Jahren in einer sicherheitsrelevanten Bundesbehörde arbeitet, Verantwortung trägt, im Austausch mit Stakeholdern auf Bundesebene steht und bereits Vordienstzeit in der Truppe hatte, bringt ggf. mehr mit als ein Studienabsolvent mit 1,8, der gerade frisch von der Uni kommt – und das ohne jede Arroganz.


Bei derartigem Profil bzw Qualifikation wäre die ROA Schiene besonders sorgfältig zu prüfen - besteht im VFall überhaupt eine Einsatzmöglichkeit oder ist das sowieso von vornherein ausgeschlossen? Gerade Verantwortung in einer Bundesbehörder wird sich im Einsatzfall ja auch nicht in Luft auflösen.

Deshalb sind mMn Polizisten auch ausgeschlossen, oder?

Ich wusste nicht, dass es nur 20 Plätze sind, ich hatte 70-100 im Kopf.
Autor tdn
 - 16. Juni 2025, 10:42:36
Zitat von: ReCi am 14. Juni 2025, 17:09:28Wer z. B. seit Jahren in einer sicherheitsrelevanten Bundesbehörde arbeitet, Verantwortung trägt, im Austausch mit Stakeholdern auf Bundesebene steht und bereits Vordienstzeit in der Truppe hatte, bringt ggf. mehr mit als ein Studienabsolvent mit 1,8, der gerade frisch von der Uni kommt – und das ohne jede Arroganz.


Bei derartigem Profil bzw Qualifikation wäre die ROA Schiene besonders sorgfältig zu prüfen - besteht im VFall überhaupt eine Einsatzmöglichkeit oder ist das sowieso von vornherein ausgeschlossen? Gerade Verantwortung in einer Bundesbehörder wird sich im Einsatzfall ja auch nicht in Luft auflösen.
Autor F_K
 - 16. Juni 2025, 10:23:34
@ Bunkerfunker:

Ja, "sein" kann vieles.

(wie anlässlich Veteranentag gesagt wurde - es gibt 10 Millionen Veteranen, viele davon werden noch im wehrfähigem Alter sein - es gibt also sicherlich über 1 Million "nutzbarer" Reservisten - zusätzlich 200.000 ist also kein Problem - die Ausrüstung / Ausstattung schon eher, die na TrT und so weiter - dauert alles viel länger ..)

Nochmal: Eine Vorsortierung bei OA ist seit Jahrzehnten gängige Praxis, rechtssicher und "erprobt", ohne Nachteile für die Bundeswehr.

Selbst WENN bei ROA adW der Bedarf "explosiv" steigen würde (verdoppeln), dann reden wir von 40 zu besetzenden Plätzen, also immer noch SEHR VIEL mehr Bewerber - dann würde mann, wie man es auch für OA macht, ggf. den "NC" um ein paar Zehntel anpassen, und damit auf die Veränderung reagieren.

Nach derzeitiger Sach- und Rechtslage ist und bleibt, wenn man Interesse hat, RFA also die naheliegende Option.
Autor Bunkerfunker
 - 16. Juni 2025, 09:47:56
... oder abwarten, ob die Ausschreibung(en) im nächsten Jahr noch diese NC verlangen. Nach dem NATO-Gipfel übernächste Woche kann es ja sein, dass die Bundeswehr 200.000 zusätzliche Reservisten braucht.
Autor F_K
 - 16. Juni 2025, 09:38:48
Es bliebe der Weg Reservefeldwebelanwärter (RFA), Feldwebel d. R. werden / sein und dann erneut bewerben.

(Es gab ja mal Zeiten, da musste man für die Bewerbung ROA adW min. Unteroffizier (d.R.) sein ...)
Autor ReCi
 - 16. Juni 2025, 09:06:15
Ich wollte euch kurz auf den aktuellen Stand bringen, falls andere in einer ähnlichen Situation sind:

Ich habe zunächst mit dem Karriereberatungscenter telefoniert. Dort wurde mir mitgeteilt, dass meine Unterlagen zwar angenommen, aber nicht eigenständig geprüft oder bewertet werden, sondern lediglich an das zuständige Personalmanagement weitergeleitet werden. Daher bat man mich, mich direkt mit dem zuständigen Personalverantwortlichen für die Reserve in Köln in Verbindung zu setzen. Die Telefonnummer wurde mir genannt.

Ich habe dort angerufen, mein Anliegen geschildert und um Einschätzung gebeten.
Die Rückmeldung war sehr klar: Meine Bewerbung hätte keine Aussicht auf Erfolg, da die formalen Voraussetzungen (insbesondere der Notendurchschnitt von 2,0 oder besser im Studium) zwingend erfüllt sein müssen, um überhaupt im Verfahren berücksichtigt zu werden.

Mir wurde auch gesagt, dass es jährlich etwa 800 Bewerbungen auf ca. 20 Plätze gibt – die Konkurrenz ist also enorm, und es findet eine strenge Vorauswahl nach formalen Kriterien statt. Ohne die Mindestnote kein Weiterkommen im Auswahlprozess – unabhängig von beruflicher Erfahrung, Vordienstzeit oder sonstigem Engagement.

Für mich endet damit der Weg zurück zur Bundeswehr in dieser Form – zumindest in Friedenszeiten. Ich nehme es sportlich und danke euch allen nochmals für eure Einschätzungen, Hinweise und die gute Diskussion hier im Forum.
Autor D1987
 - 16. Juni 2025, 07:13:36
Ich kann da auf meinen Werdegang nochmal hinweisen und die Kommentare im AC:
Abitur 3.0
Bachelor 2.5
Master 2.2

CAT und Interview mega, Gruppenteil zwischen oberen und mittleren Drittel.

Und es wurde eben gesagt, dass bei mir die Einladung wahrscheinlich wegen des beruflichen Hintergrundes erfolgt ist - Führungskraft Bereich Personal - und nicht wegen der Noten.

Wenn jetzt aber NC Werte angegeben werden als Ausschlusskriterium, dann ist das eben so. Die formelle Bewertung von 700+ Bewerbungen nach einem anderen Punktesystem ist ein Arsch voll Arbeit bei der Ausschussquote.
Autor Bunkerfunker
 - 15. Juni 2025, 19:32:43
,,Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte." (Art. 33 Abs. 2 GG)

Beim öffentlichen Dienst muss also eine Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung stattfinden.

1. Mit Eignung sind persönliche Eigenschaften wie Teamfähigkeit, Durchsetzungsfähigkeit, freiwilliges Engagement usw. gemeint. Diese werden größtenteils im Auswahlverfahren festgestellt.

2. Befähigung meint den Bildungsstand. Für die Nicht-IT-Stellen beim ROA ist ein absolviertes Studium irrelevant. Voraussetzung ist ,,nur" eine gute bis sehr gute Allgemeinbildung, so dass hier maßgeblich die schulischen Leistungen betrachtet werden. Wer Jurist ist, hat nicht automatisch eine höhere Befähigung als Nicht-Juristen, da das erforderliche juristische Wissen in der Offiziersausbildung erworben wird. Bei der schriftlichen Bewerbung sind alle Zeugnisse und Noten vom Abschluss der 10. Klasse bis zum Abitur (oder Äquivalent) tabellarisch erfasst vorzulegen.

3. Fachliche Leistung meint für die Stelle relevante Berufserfahrung und sonstige Leistungen. Hier sind Studium und praktische Erfahrung durchaus zur Unterscheidung von Bewerbern zu berücksichtigen.

Was das BAPersBw also macht, sie filtern bereits bei Punkt 2 (allgemeiner Bildungsstand) mittels Schulnoten heraus. Das ist legitim und bedeutet keine ungerechtfertigte Benachteiligung. Die anderen Punkte sind auch nicht ganz so einfach mittels Unterlagen feststellbar und erfordern ein Testen bzw. persönliches Kennenlernen.
Autor F_K
 - 14. Juni 2025, 20:12:07
Anmerkung:

Zumindest für OA gibt es ja jedes Jahr Tausende Absagen VOR dem AC, eben wegen nicht ausreichender Abiturnoten - insoweit gibt es schon Jahrzehntelange Erfahrungen mit diesem Konzept.

Aber ein Ratschlag wurde ja gegeben - einfach machen.
Autor FernmelderW9
 - 14. Juni 2025, 18:50:04
Was die Berufserfahrung angeht, soll diese keine Rolle mehr spielen (erste zwei Zeilen aus der Stellenbeschreibung):

* Bei dieser Laufbahn handelt es sich um eine Berufseinstiegslaufbahn
* Berufserfahrung ist für diese Laufbahn keine Voraussetzung und stellt auch keinen Qualifikationsvorteil da
Autor F_K
 - 14. Juni 2025, 17:21:15
Ach ja - zur Frage - die Kriterien sind NEU, da gibt es keine Erfahrungen.

Also bewerben, mit Ablehnung rechnen, und DANN, im Einzelfall, beim Entscheider die Argumente bringen - dann wird man sehen.

(ob danach eine OA Eignung und Durchsetzung erfolgt, wäre dann der nächste Schritt.)

Berichte bitte über Deine Erfahrungen, Danke, viel Erfolg.
Autor F_K
 - 14. Juni 2025, 17:16:15
Diskutieren kann man viel - hier ist aber der Entscheider NICHT dabei - wir kennen aber seine Vorgaben.

Also kann man, wenn man will, versuchen, die Beweggründe / Argumente für diese Entscheidung zu erläutern / zu verstehen.

Wenn es nicht gelingt, ist auch dies ein Fakt.
(Genauso kann man diskutieren, ob der NC wirklich fürs Studium ein Indikator ist - oder einfach den Fakt akzeptieren.)