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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatAber abgesehen davon haben die Zuständige Karriere Center der BW erstmal eh keine unbeschränkte Registereinsicht als nachgeordnete Bundesbehörden.Und deswegen wird das auch immer über das BMVg beantragt.
Zitat von: F_K am 25. Juni 2025, 12:54:53@ Wolverine:Zitat(3) Eintragungen nach § 11 werden bei Verfahren wegen eines Vergehens nach zehn Jahren, bei Verfahren wegen eines Verbrechens nach 20 Jahren aus dem Register entfernt. Bei Straftaten nach den §§ 174 bis 180 oder § 182 des Strafgesetzbuches beträgt die Frist 20 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Tag der Entscheidung oder Verfügung.
Die Daten werden ENTFERNT - sprich GELÖSCHT - diese sind dann "weg". Wenn Deine Klienten natürlich weitere Dinge "machen"; die eine Entfernung aufschieben, dann sind Daten noch sehr lange verfügbar.
Nochmal: Ich habe eine FWDL Einstellung begleiten dürfen - der Bewerber durfte (MUSS) ein Führungszeugnis für Behörden beifügen (dass er selber zu beschaffen hat), die BW fordert einen BZR Auszug erst für zukünftige Unteroffiziere an -- begründet sicherlich durch unterschiedliche Anforderungen.
Zitat(3) Eintragungen nach § 11 werden bei Verfahren wegen eines Vergehens nach zehn Jahren, bei Verfahren wegen eines Verbrechens nach 20 Jahren aus dem Register entfernt. Bei Straftaten nach den §§ 174 bis 180 oder § 182 des Strafgesetzbuches beträgt die Frist 20 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Tag der Entscheidung oder Verfügung.
Zitat von: F_K am 25. Juni 2025, 11:30:18WENN die Tat / Verurteilung aus dem BZR gelöscht / getilgt ist, kann niemand mehr, auch nicht mit Hilfe einer unbeschränkten Auskunft aus dem BZR, davon Kenntnis erhalten - insoweit hat das von Dir zitierte Gesetz eine rein praktische Beschränkung.Das ist definitiv für Waffenakten oder Fahrerlaubnisbehörden nicht richtig. Da sehe ich alles in der Akte; auch nach Jahrzehnten oder auch Einstellungen.