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Zusammenfassung

Autor FernmelderW9
 - 26. Juni 2025, 19:05:14
Meiner kam am Samstag ;-) Kann also noch nichts über die Auszahlung sagen.

Ich hab alles per E-Mail geschickt. Für die App/Webseite muss man erst einen Zugang beantragen.

Wenn man offene Fragen hat, kann man da auch einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben. Die Mitarbeiter waren sehr hilfsbereit.
Autor TheNinjaNRW
 - 26. Juni 2025, 18:56:58
Den Heranziehungsbescheid habe ich auch erhalten, vor 2 Tagen...

Hast du das dann alles in bzw über die App USG gemacht? Wie fandest du die Nutzerfreundlichkeit? Also ist alles Idiotensicher oder brauche ich Hilfe von einem der Erfahrung hat?

Und, wie lief das mit der Besoldung ab? Immer zum 30. hin?

Danke
Autor FernmelderW9
 - 26. Juni 2025, 18:51:05
Bei mir war es so, dass ich alle Unterlagen, die ich ausfüllen muss, mit meinen Heranziehungsbescheid bekommen habe.

Da ich angestellt bin, musste ich den Antrag auf USG, eine Arbeitgeberbescheinigung, meine letzten zwei Lohnabrechnungen, eine Erklärung über die Rentenversicherung und meinen Heranziehungsbescheid einreichen.
Autor TheNinjaNRW
 - 26. Juni 2025, 18:24:13
Danke erstmal.

Schaue mir das in der App dann Mal an und prüfe das dann direkt über meine S1 wenn ich im Btl bin.

Den Puffer habe ich Gott sei Dank durch die Entlassungsprämie + Überstunden.

Ist vermutlich alles gar nicht so kompliziert, aber genauso wie mit dem TG muss man sich da erstmal ordentlich reinfuchsen.
Autor MikeEchoGolf
 - 26. Juni 2025, 17:47:50
Mach dich mit dem aktuellen Leistungskatalog vertraut – vielleicht ist etwas Relevantes für dich dabei.

https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5503782/4a0483a0315d67049f0406a588bb3bd6/leistungskatalog-fuer-fwdl-rdl-data.pdf
Autor MikeEchoGolf
 - 26. Juni 2025, 17:45:54
Ich habe den Dienst selbst noch nicht in Anspruch genommen.

Ansonsten können die Unterlagen einfach per E-Mail an usg@bundeswehr.org gesendet oder alternativ per Post verschickt werden.

Übrigens: Ein finanzieller Puffer bis zur ersten Zahlung sollte immer eingeplant sein.
Autor TheNinjaNRW
 - 26. Juni 2025, 17:22:40
Na super...

Frage Mal für einen Freund: Ist das kompliziert den Antrag über die App auszufüllen? Oder ist das "Idiotensicher"?

Danke im Voraus
Autor F_K
 - 26. Juni 2025, 17:13:02
Und hier bitte die Unterschiede erkennen - Unterhaltsicherung benötigt einen ANTRAG - der sollte JETZT schon gestellt sein ...
Autor MikeEchoGolf
 - 26. Juni 2025, 15:17:51
Das kann sehr unterschiedlich sein, aber idR wird +/- einem Monat überwiesen.

Nicht vergessen Anträge rechtzeitig zu stellen.

https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5331676/402867f96a7e959463e46dfe2fd97e59/informationen-zur-anwendung-usg-online-data.pdf
Autor TheNinjaNRW
 - 26. Juni 2025, 14:06:31
Guten Tag Kameraden,

ich schildere Mal kurz meine derzeitige Lage kurz und knapp.
Derzeit ROA Saz3, scheide zum 30.06.2025 aus und trete dann zum 01.07.2025 meine Reserveübung an.

Wie sieht das besolden von Reservisten aus? Werde ich wie aktive Soldaten auch im Vorfeld bezahlt oder erst zum Monatsende, da ja die geleisteten Tage berechnet werden? Ich habe "meinen Reservevertrag" bis Anfang nächsten Jahres.

Vielen Dank schon Mal Voraus,

Mit kameradschaftlichen Grüßen.
Dran, drauf, drüber!