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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 26. Juni 2025, 22:49:47
Noch vergessen: Wenn Sie Ihren Dienst nicht antreten, können Sie nicht entlassen werden, weil gar kein Dienstverhältnis zustande gekommen ist.
Ach ja, und einen ,,Vertrag" haben Sie auch nicht, Sie sind eine freiwillige Verpflichtung eingegangen.
Autor KlausP
 - 26. Juni 2025, 22:18:48
Rufen Sie im BAPersBw und in der GA-Einheit an, dass Sie Ihren Dienst nicht antreten. Ist zwar sehr kurzfristig, aber mehr passiert nicht, selbst wenn Sie ohne Anruf Ihren Dienst nicht antreten.
Autor GroßesKaliber
 - 26. Juni 2025, 22:14:18
Hallo zusammen,

ich habe mich vor knapp 9 Monaten um die Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr beworben > Assessment bestanden > Vertrag unterschrieben > Einberufungsbescheid erhalten.

Jetzt hat sich meine persönliche/familiäre Situation so geändert, dass ich ab Anfang des nächsten Jahres nicht mehr beim Bund dienen kann. Der Vertrag ist allerdings bereits unterschrieben und Dienstantritt ist in einer Woche am 01.07.

Wie sollte ich mich gegenüber der Bundeswehr nun am besten verhalten damit ich rechtlich und seitens Bundeswehrverwaltung nicht für Chaos sorge.

Aus meiner Sicht:

Option 1: Dienst antreten und nach 6 Monaten Antrag auf Entlassung stellen > Ist das mit der neuen Regelung ab 2019 noch möglich?
Option 2: Den Dienst nicht antreten und sofort eine schriftliche Absage einreichen > Wie wirkt sich das rechtlich auf mich aus?

Welche Option bietet sich in meinem Fall am besten an?

Danke schonmal für die Ratschläge.