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Zusammenfassung

Autor Peter Lemon
 - 05. Juli 2025, 22:28:14
Zitat von: F_K am 05. Juli 2025, 14:33:29Soldaten befolgen Befehle - fertig.

Es gibt 1000sende Beispiele, wo Vorschriften "komisch" sind, Soldaten sind daran gewöhnt.

Liebe BS, Saz & Reservisten-Kameraden,

jetzt möchte ich eine Anmerkung machen, die ein Problem aufzeigt, welches wir nicht werden lösen können.

F_Ks Ansatz am Ende ist "Befehl & Gehorsam" - passt - wenn es um den Job in "Grün geht".
Im Ganzen ist die Bw nicht vor politischen Aktionen, die in der Durchführung schwierig werden könnten, abgesichert. Nachvollziehbar für mich.

Reservisten von der anderen Seite - z.B. aus der freien Wirtschaft - sind anders gestrickt.
Die Politik spielt mal wieder verrückt - dann kommen Gesetzesänderungen & neue Verordnungen -die werden per Entwurf in eine Vorabstimmung gegeben. In diesem Stadium ist es tatsächlich möglich, sich in einer Abteilung des Ministeriums Gehör zu verschaffen - hier kann aktiv auf die Machbarkeit hingewiesen werden.
Ich habe konkret erlebt, dass ein Gesetz bei der Vorlage im Kabinett dann auf "machbar" angepasst wurde.

Diese Möglichkeit hat die Bw nicht. Weil wahrscheinlich niemand den Mumm hat, nach oben "zu melden". In der Wirtschaft kosten Dummheiten - auch von der Politik - immer Geld. Bei der Bw ist und wird niemand incentiviert.

In Sachen SÜ hat niemand vorab genug Lärm gemacht, um auf die jetzt auftretenden Problem hinzuweisen, so dass die Durchführung angepasst wurde. Warum? Für mich sonnenklar - bloß kein Unmut erzeugen.

Es ist eben ein Unterschied, ob ich am Ende eines Geschäftsjahre eine Tantieme erhalte  und ob diese vielleicht durch politische Aktinen gefährdet werden könnte.

Wer mag, kann sich mal mit einem Entwurf vom 19. Juni 25 befassen. Bis zum 15. Juli 25 soll die Wirtschaft reagieren - und sie wird es tun. Die Bundeswehr hat wahrscheinlich noch gar nicht erkannt, was der Entwurf für sie bedeuten könnte.

Viele Grüße.





Autor xnos
 - 05. Juli 2025, 17:06:40
Zitat von: StefanD am 05. Juli 2025, 14:28:06F_K hat dazu nur klargestellt, dass in Übung halten mit Waffen an denen der Reservist ausgebildet auch ohne SÜ erlaubt ist.

Wo genau steht das denn?

1. Steht das völlig im Widerspruch zu dem, was ich selber oder Kameraden erlebt hatten.

2. Liest es sich bspw. hier auch anders:

https://www.bmvg.de/resource/blob/5022508/97f6153cc31cefdd946409e951bb6e18/20210128-dl-referentenentwurf-gesetz-zur-intensivierten-sicherheitsueberpruefung-data.pdf
Autor F_K
 - 05. Juli 2025, 14:33:29
Soldaten befolgen Befehle - fertig.

Es gibt 1000sende Beispiele, wo Vorschriften "komisch" sind, Soldaten sind daran gewöhnt.
Autor StefanD
 - 05. Juli 2025, 14:28:06
Eigentlich wollte ich nur auf die veränderte Abfrage bei der SÜ hinweisen, hätte nicht gedacht, dass ich damit so einen Wirbel verursache.

F_K hat dazu nur klargestellt, dass in Übung halten mit Waffen an denen der Reservist ausgebildet auch ohne SÜ erlaubt ist. So wird das auch von unserem FwRes gehandhabt.

Die Waffen an denen man ausgebildet ist werden ja auch abgefragt. Viele werden G36, P8 und MG3 in gehabt haben, aber halt nicht alle. Weil es auch Reservisten gibt, die noch am G3 und an der P1 ausgebildet wurden und damit die "neuen" Waffen (sind ja nicht mehr so neu) nicht schießen dürfen, wenn sie daran nicht ausgebildet wurden. Es gab ja mal eine Zeit wo das ging, jetzt geht es nicht mehr!

Neuausbildung bzw. Umschulung auf die andere Waffe halt nur, wenn man die SÜ bestanden hat und beordert ist (so wurde mir das eklärt). Da beides bei mir in der Pipline ist, mache ich mir im Moment da wenig Sorgen.
Autor FlaRak31
 - 04. Juli 2025, 22:52:19
Bei aller Sachlichkeit ist die Umsetzung der Vorgaben, die sich aus einer noch nicht vorliegenden SÜ1 ergeben, aber schon mehr als schwer dem geneigten Reservisten vermittelbar.

Es wird einem gesagt, dass die SÜ1 notwendig ist, um extremistische Personen aller Ausprägungen von der Kriegswaffenausbildung bei der Bundeswehr fern zu halten.

Soweit so nachvollziehbar.

Nun erlaubt die Gesetzeslage aber Ausnahmetatbestände, die dazu führen, dass beorderte Reservisten auch ohne SÜ1 an einer NSak Umschulung G36 und P8 teil nehmen können und tagelang an ebendiesen Waffen intensiv geschult werden inkl. scharfem Schuss.

Weitere Schießtrainings oder RDL sind dann aber nicht mehr möglich.
Da stellt sich einem schon die Sinnfrage, warum man erst ausgebildet wird, obwohl man ja Extremist sein könnte, nur um dann zwei Wochen später voll ausgebildet nicht mehr mit den Kameraden der HSchKp mit zu dürfen.

Dann kommt aber das Streitkräfteamt mit seinen DVagˋs Schießtraining für unbeorderte Reservisten, wo sich selbstverständlich auch die beorderten Kameraden mit anmelden können und schon hat der immer noch nicht sicherheitsüberprüfte beorderte Kamerad wieder das G36 und die P8 in der Hand.

Genau die Waffen, an denen er doch erst Ausbildung erhalten soll, wenn klar ist, dass er die freiheitlich demokratische Grundordnung auch voll anerkennt.

Das ist schon echt schwer vermittelbar und weckt auch in mir die Frage nach dem Sinn der SÜ1 in der aktuellen Form.
Autor F_K
 - 04. Juli 2025, 17:12:34
@ xnos:

Bitte bleibe sachlich bei den Sachargumenten.

Dauerhafter Zugang zu Waffen und eine negative SÜ schließen sich NICHT aus - das Argument ist also ein Scheinargument ohne Inhalt.

"Geschichte / Geschichten" ändern eine neue Rechtslage nicht.

Praxistauglichkeit hat oft nichts mit Gesetzen zu tun - willkommen im Leben.

... und so am Rande mal nachdenken, was man so geschworen hat ...

Autor xnos
 - 04. Juli 2025, 16:18:27
Zitat von: F_K am 04. Juli 2025, 15:09:12Polizeibeamte führen in aller Regel KEINE sicherheitsempflindliche Tätigkeit aus, sind also NICHT einer SÜ unterzogen.

Wir waren im selben Lehrgang... Wortlaut vor Ort war, da er nicht "sicherheitsüberprüft" sei, könne er nicht am Schießen teilnehmen. Dass er sechs Monate zuvor dort geschossen hatte und er im "Zivilleben" stets Zugang zu Waffen hat, änderte nichts daran, dass er letztlich zugucken durfte.

Die Motivation, einen möglichen "Missbrauch von Kenntnissen und Fertigkeiten" zu verhindern, kann ich nachvollziehen. Allerdings erscheint das ganze nicht praxistauglich, wenn dadurch motivierte Reservisten ausgebremst werden.
Autor Ali1896
 - 04. Juli 2025, 15:31:18
Zitat von: F_K am 04. Juli 2025, 15:16:17die Motivation
Das Moiv war, dass man verhindern wollte, dass Extremisten in die Bundeswehr kommen oder?
Autor F_K
 - 04. Juli 2025, 15:16:17
Wende Dich vertrauensvoll an den Gesetzgeber / deinen Bundestagsabgeordneten - aber versuche, vorher die Motivation zu verstehen, damit Dir Deine Argumentation einfacher fällt ... Viel Erfolg.
Autor Ali1896
 - 04. Juli 2025, 15:12:35
Zitat von: F_K am 04. Juli 2025, 15:09:12(Ich gebe hier nur die Sachlage wieder, die sich aus Gesetzen ergibt.)
Diese Sachlage und die Gesetze wirken für mich nicht zielführend.
Wen muss man denn da mal drauf stoßen?
Autor F_K
 - 04. Juli 2025, 15:09:12
@ xnos:

Polizeibeamte führen in aller Regel KEINE sicherheitsempflindliche Tätigkeit aus, sind also NICHT einer SÜ unterzogen.

(PVB führen in aller Regel auch keine Kriegswaffen bzw. werden daran nicht ausgebildet).

Insoweit gehen Anführungszeichen am KERN der Absicht vorbei.

(Ich gebe hier nur die Sachlage wieder, die sich aus Gesetzen ergibt.)
Autor xnos
 - 04. Juli 2025, 15:02:07
Zitat von: F_K am 04. Juli 2025, 11:30:27Es ist schon länger so, dass UNbeorderte Res (ohne SÜ) keine NEU-/ausbildung oder WEITER-bildung an (neuen) Waffen durchführen dürfen.

(INübunghalten an schon erlernten Systemen ist / war immer möglich).

Ich als beorderter Reservist durfte auch nicht schießen gehen, obwohl ich mit der entsprechenden Einheit erst 9 Monate zuvor schießen war und diese mich erneut mitnehmen wollten.

Letztens scheiterte es bei einem Kameraden, der Polizeibeamter ist(!), weil dieser nicht ,,sicherheitsüberprüft" war.
Autor F_K
 - 04. Juli 2025, 11:30:27
@ StefanD:

Es ist schon länger so, dass UNbeorderte Res (ohne SÜ) keine NEU-/ausbildung oder WEITER-bildung an (neuen) Waffen durchführen dürfen.

(INübunghalten an schon erlernten Systemen ist / war immer möglich).
Autor StefanD
 - 04. Juli 2025, 11:26:16
Dieses schöne Formular für die Anmeldung zu DVag wurde mal wieder etwas geändert. Die Fragestellung zur Sicherheitsüberprüfung muss nun anders beantwortet werden. Es gefragt ob die Überprüfung eingeleitet wurde und im Teil 2 der Frage, ob die Überprüfung erfolgreich war oder nicht.

Ich habe kein Problem damit die Frage zu beantworten (ist bei mir sowieso eingeleitet), ich frage mich aber, was man damit erreichen möchte. Sollen demnächst nur alle unbeorderten Reservisten Waffenausbildung machen dürfen, die eine positive Sicherheitsüberprüfung haben? Wie will man das bewerkstelligen, wenn da sowieso schon "Stau" bei der Bearbeitung herrscht?
 
Autor F_K
 - 22. März 2025, 11:31:22
@ StefanD:

Den Ablauf habe ich verstanden - der Kamerad an der "Anmeldung" hatte meine "Anmeldung" dabei, hat mir diese vorgelegt, ich habe unterschrieben - Aufwand für mich ca. 30 Sekunden - ich habe dies nicht als "Dealbreaker" wahrgenommen.

Wenn ich, wie in diesem Fall, 18 Stunden Dvag absolviere, fallen für mich 30 Sekunden nicht ins Gewicht, sind nicht relevant- hat eben was mit Mindset / Kriegstüchtigkeit zu tun.

(Ja, ohne wäre besser - es gibt Optimierungspotential ... )