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Zusammenfassung

Autor Angemon84
 - 11. Juli 2025, 12:56:07
Zitat2. Wird die Dienstzeit als SaZ auf die Pension angerechnet, wenn man nach dem Dienstzeitende verbeamtet wird? (z. B. beim Zoll)? Erfahrungsstufe / Besoldungsgruppe wird ja meines Wissens nach übernommen.

Bei einem nahtlosen Übergang von der Bw zum Zoll, ohne Nachversicherung in der Rentenversicherung, wird die Pension fortlaufend weiterberechnet.
Du steigst allerding mit dem Eingangsamt der Besoldungsstufe beim Zoll ein, deine Besoldungsstufe der Bundeswehr ist da irrelanvant. Die Erfahrungsstufe behälst du aber
Autor West87
 - 11. Juli 2025, 09:07:30
Hätte hier noch 2 Fragen. Vielleicht weiß jemand was dazu.

1. Hebt der Z-Schein bzw. der Status als ehemaliger SaZ die Altersgrenze bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst auf?
Beispiel: Kann man sich mit über 50 Jahren beim Zoll (mittlerer Dienst) bewerben, wenn man z. B. 20 Jahre Soldat auf Zeit war? Oder scheitert man an der Altersgrenze?

2. Wird die Dienstzeit als SaZ auf die Pension angerechnet, wenn man nach dem Dienstzeitende verbeamtet wird? (z. B. beim Zoll)? Erfahrungsstufe / Besoldungsgruppe wird ja meines Wissens nach übernommen.


Autor West87
 - 22. Juni 2025, 19:54:11
Zitat von: Ralf am 22. Juni 2025, 19:34:55
Zitat von: West87 am 22. Juni 2025, 15:38:59
ZitatAls Appell: Du solltest aber nun deine ganze Kraft ins Lernen stecken. Die AEU hast du ja auch schon wiederholt, sieh das als einen Warnschuss an. Konzentriere dich auf deinen Auftrag und das ist der erfolgreiche Abschluss der Lehrgänge. Dafür investiert die Bundeswehr in dich einen Haufen Geld. Nutze das.

Zweite AEU damals ohne Probleme und die ZAW sogar mit guten Noten bestanden.

Man sollte für die Zukunft jedoch immer einen Plan B haben. Kannst du daher etwas zu meinen Fragen 4 und 5 sagen?
Freue mich über dein herzliches Dankeschön für die Beantwortung der ersten drei Fragen. So macht das richtig Spaß.  ::)

Vielen Danke für die Beantwortung meiner ersten drei Fragen  :)
Autor Ralf
 - 22. Juni 2025, 19:34:55
Zitat von: West87 am 22. Juni 2025, 15:38:59
ZitatAls Appell: Du solltest aber nun deine ganze Kraft ins Lernen stecken. Die AEU hast du ja auch schon wiederholt, sieh das als einen Warnschuss an. Konzentriere dich auf deinen Auftrag und das ist der erfolgreiche Abschluss der Lehrgänge. Dafür investiert die Bundeswehr in dich einen Haufen Geld. Nutze das.

Zweite AEU damals ohne Probleme und die ZAW sogar mit guten Noten bestanden.

Man sollte für die Zukunft jedoch immer einen Plan B haben. Kannst du daher etwas zu meinen Fragen 4 und 5 sagen?
Freue mich über dein herzliches Dankeschön für die Beantwortung der ersten drei Fragen. So macht das richtig Spaß.  ::)
Autor KillBurn93
 - 22. Juni 2025, 17:08:01
Zu 4.
E bzw. Z-Scheine gibt es nur wenn Sie mehr als 12 Jahre Dienstzeit erfüllt haben. Ist diese Dienstzeit nicht erfüllt besteht kein Anspruch. Eine Zaw hat keinen Einfluss auf das Recht auf diese Scheine aber es wird die Dauer Ihrer Übergangsgebührnisse um 9 Monate gekürzt. Darüber sollten Sie aber auch aktenkundig belehrt worden sein.

Zu 5.
Das hängt von der einstellenden Behörde ab und zu welchem Datum Sie sich bewerben. Und eine Verlängerung der Dienstzeit nimmt gerne mal mehrere Monate Zeit in Anspruch mit "mal eben, kurzfristig" ist da eher nichts.
Autor West87
 - 22. Juni 2025, 15:38:59
ZitatAls Appell: Du solltest aber nun deine ganze Kraft ins Lernen stecken. Die AEU hast du ja auch schon wiederholt, sieh das als einen Warnschuss an. Konzentriere dich auf deinen Auftrag und das ist der erfolgreiche Abschluss der Lehrgänge. Dafür investiert die Bundeswehr in dich einen Haufen Geld. Nutze das.

Zweite AEU damals ohne Probleme und die ZAW sogar mit guten Noten bestanden.

Man sollte für die Zukunft jedoch immer einen Plan B haben. Kannst du daher etwas zu meinen Fragen 4 und 5 sagen?
Autor Ralf
 - 22. Juni 2025, 14:25:49
Du kannst doch auch für dich fragen, du schreibst jedesmal "fiktives Beispiel"  8)
1. Da der IT-Feldwebel-Lehrgang in Pöcking/Feldafing als sehr anspruchsvoll gilt: Was passiert, wenn man diesen Lehrgang zweimal nicht besteht? Wird man dann in seine vorherige Laufbahn als Stabsdienstunteroffizier versetzt, welche dann 2030 endet? Oder was passiert dann? Wenn du noch StUffz bist ja, dann bleibst du solange, bis deine Zwischenfestsetzung ausläft

2. Kann man bei 2xmaligen Nichtbestehen des IT-FW Lehrgangs in Pöcking/Feldafing über den Perser versuchen statt IT-FW, Stabsdienst- oder Persfw zu werden? Person A hat ja bereits eine bei der BW anerkannte kaufmännische Ausbildung und war davor als SU im Stabsdienst tätigWenn es Bedarf bestünde, ja. Ich bezweifle das aber. Und wenn, wahrscheinlich eher am AdW. Du bist ja schon eher regional verhaftet, wäre dann auch keine gute Wahl

3. Wie ginge es in so einem Fall weiter? Mit dem Fachlehrgang.

Als Appell: Du solltest aber nun deine ganze Kraft ins Lernen stecken. Die AEU hast du ja auch schon wiederholt, sieh das als einen Warnschuss an. Konzentriere dich auf deinen Auftrag und das ist der erfolgreiche Abschluss der Lehrgänge. Dafür investiert die Bundeswehr in dich einen Haufen Geld. Nutze das.
Autor West87
 - 22. Juni 2025, 13:45:03
Fiktives Beispiel:

Person A Daten:
-37 Jahre alt
-Fachabitur
-Ausbildung Kaufmann Einzelhandel
-Ausbildung Fachinformatiker Systemintegration

BW Karriere:

-2008 Grundwehrdienst 9 Monate
-Seit 2018 Stabsdienst SU / 4 Jahre Verlängerung bis 2030
-Seit 2022 Laufbahnwechsel IT-FW
-2023 FW-Lehrgang Militärischer Teil erfolgreich bestanden
-2023 bis 2025 ZAW Fachinformatiker Systemintegration erfolgreich bestanden

-Kommend: 2025 IT-FW Lehrgangs in Pöcking/Feldafing


Fragen:

1. Da der IT-Feldwebel-Lehrgang in Pöcking/Feldafing als sehr anspruchsvoll gilt: Was passiert, wenn man diesen Lehrgang zweimal nicht besteht? Wird man dann in seine vorherige Laufbahn als Stabsdienstunteroffizier versetzt, welche dann 2030 endet? Oder was passiert dann?

2. Kann man bei 2xmaligen Nichtbestehen des IT-FW Lehrgangs in Pöcking/Feldafing über den Perser versuchen statt IT-FW, Stabsdienst- oder Persfw zu werden? Person A hat ja bereits eine bei der BW anerkannte kaufmännische Ausbildung und war davor als SU im Stabsdienst tätig

3. Wie ginge es in so einem Fall weiter?

Fragen Worst Case:

4. Besteht ein Anspruch auf den Z-Schein (Zivile Berufsförderung), wenn im Rahmen der 12-jährigen Verpflichtungszeit als SaZ eine ZAW-Maßnahme (hier: Fachinformatiker Systemintegration) erfolgreich absolviert wurde? Sprich könnte man 2030 beim Ausscheiden (Falls das so läuft wie in Frage 1) den Z-Schein nutzen?

5. Bei einer Bewerbung auf eine Beamtenstelle (z. B. Zoll oder Justizvollzug):
Wird man in der Regel vor dem offiziellen Dienstzeitende über eine erfolgreiche Einstellung informiert, sodass man bei Nichtannahme ggf. noch kurzfristig eine Verlängerung als SaZ beantragen kann? Oder erhält man erst nach dem Ausscheiden eine finale Rückmeldung, was die Übergangsplanung erschwert?