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Zusammenfassung

Autor F_K
 - Heute um 12:32:22
Und deshalb Privat absichern ...
Autor LwPersFw
 - Heute um 09:17:57
Zitat von: wehr1895 am 18. Juli 2025, 13:42:46was bedeutet auf Antrag der Hinterbliebenen?


Das, was dort steht.
Die Leistung wird nur auf Antrag erbracht, weil es der Gesetzgeber so festgelegt hat.

Und die Leistung wird auch nur erbracht, wenn bei Antragstellung Bedürftigkeit nachgewiesen wird.

"...können die überlebende Ehegattin oder der überlebende Ehegatte und die unterhaltsberechtigten Kinder auf Antrag eine laufende Unterstützung für die Zeit ihrer Bedürftigkeit erhalten."

Autor wehr1895
 - 18. Juli 2025, 13:42:46
Bezüglich der bis dahin erreichten Übergangsgebührnisse was bedeutet auf Antrag der Hinterbliebenen? Steht das meiner Frau dann nicht so oder so zu ?
Ich meine diesen Text :
auf Antrag eine laufende Unterstützung für die Zeit ihrer Bedürftigkeit erhalten.
Ist das an gewisse Vorschriften gebunden die meine Frau erfüllen muss oder bekommt sie auf Antrag dann meine zustehenden Gebührnisse?
Beste Grüße

Autor F_K
 - 09. Juni 2025, 16:06:36
"Übergangsgelder" sind persönliche Bezüge, die kein Teil eines "Erbes" sind.

Anmerkung:

Gibt es in einer Familie mit (kleinen) Kindern einen "Alleinverdiener", so sollte man die damit verbundenen Risiken (Dienstunfähigkeit, BU, Leben, Unfall) entsprechend PRIVAT absichern - dies ist allgemeines Lebensrisiko, dies wird NICHT vom Dienstherrn abgedeckt - Ansonsten ist man schnell im Bezug von Sozialleistungen - mit den damit verbundenen Folgen.
Autor wehr1895
 - 09. Juni 2025, 14:36:59
Bezüglich der Einmalzahlung des übergangsgeldes konnte ich nichts finden.
Ansonsten ist es ja so wie ich es bereits oben geschrieben hatte .
Gruß
Autor LwPersFw
 - 09. Juni 2025, 13:17:54
Siehe das Soldatenversorgungsgesetz i.d.F.v. 01.01.2025

Teil 2

Abschnitte 3 und 4

Die dort zutreffenden Regelungen wenn der Tod nicht Folge einer Wehrdienstbeschädigung ist.

https://www.buzer.de/s1.htm?g=SVG&f=1

Autor wehr1895
 - 08. Juni 2025, 21:20:30
Ich habe mich Mal durch Vorschriften gewälzt aber komme nicht auf meinen gewünschten Nenner.

Was würde einer Ehefrau mit Kindern zustehen wenn der Ehemann Zeitsoldat beispielweise SAZ 12 ist und im 6 Dienstjahr z.b zu Hause im Inland verstirbt?

Ich habe für mich herausgelesen:
Witmenrente, 2 Fache des Sold(Sterbegeld).
Wie sieht es dann mit den bis dahin erreichten Übergangsgebührnissen und der einmaligen Übergangsbeihilfe aus ? Erhält das die Ehefrau auch .
Beste Grüße