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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 24. Juli 2025, 13:46:16
Unter diesem Link findet sich eine aktuelle Version des Referentenentwurf...

https://cdn.table.media/assets/dokumente/2025-07-17_referentenentwurf-wdmodg.pdf

Darin z.B. zu finden:

"Artikel 3 Soldatengesetz

neu  ,,§ 31b Zuschuss zum Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B" 

,,(1)
Personen, die aufgrund freiwilliger Verpflichtung einen durchgehenden Wehrdienst von mindestens zwölf Monaten geleistet haben,
wird nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 auf Antrag ein einmaliger Zuschuss für den erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis der
Klasse B im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung gewährt.
 
(2)
Die Gewährung des Zuschusses setzt voraus, dass

1. eine Fahrschulausbildung innerhalb von zwölf Monaten vor Antritt und zwölf Monaten nach Beendigung des Wehrdienstes mit dem Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B abgeschlossen wurde und

2. der Antrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit dem Erwerb der Fahrerlaubnis gestellt wird.
 
(3)
Der Zuschuss wird bis zu einer Höhe von 3.500 Euro gewährt, soweit die nachgewiesenen Kosten auf den Besuch einer
Fahrschule sowie auf die Gebühren der Fahrerlaubnisprüfung entfallen sind, für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B
aufgewendet wurden, der verpflichteten Person tatsächlich entstanden sind und diese nicht anderweitig erstattet oder bezuschusst wurden."
Autor F_K
 - 23. Juli 2025, 10:25:44
Damit das klar ist - von den Leistungen her ist schon FWDL ein SUPER Angebot - Basisausbildung bringt auch viel zusätzlichen "Urlaub" - dass gibt es auch so in keinem anderen "Kurzzeitjob".
Autor Ali1896
 - 23. Juli 2025, 08:35:16
Keine Frage: Das Finanzielle fand ich beim Freiwilligen Wehrdienst schon ziemlich gut, gerade im Vergleich zu BFD oder FSJ. (Ein Unterschied, der mMn problematisch ist – junge Menschen, deren Eltern nicht den entsprechenden finanziellen Background haben, werden sich dann eher nicht für den sozialen Dienst entscheiden, wenn dort nur das Taschengeld gezahlt wird, das aktuell üblich ist.)

Mich beschäftigt aber vor allem die Sorge, dass man jetzt beim Wehrdienst den zweiten Schritt vor dem ersten macht. Oder wie schätzt ihr, die aktiven, das ein? Laufen im Hintergrund schon die entsprechenden Maßnahmen, um die Strukturen und Prozesse – gerade in den Karrierecentern – auf den (erhofften) Ansturm vorzubereiten? Ich schaue da natürlich mit meinen anekdotischen Erfahrungen drauf, eure Einschätzungen ,,von innen" (und vielleicht auch ,,von oben") wären für mich sehr interessant. Bei @Ralf und @LwPersFw klang ja schon an, dass es da durchaus Pläne gibt.

(Eine kleine allgemeine Anmerkung: Manchmal sind eure Texte für Zivilisten wegen der Bundeswehr-Abkürzungen schwer zu lesen. Google hilft meist, aber wenn es Zeit und Dienst zulassen, wäre es super, hin und wieder die Langform zu benutzen – aus Rücksicht auf Leute, die nicht so tief im Thema stecken.)
Autor LwPersFw
 - 23. Juli 2025, 07:25:51
Zitat von: Ali1896 am 22. Juli 2025, 22:49:53Da war die Butter aber auch noch billiger und Twix hieß noch Raider.

Wie "damals" kauft aber auch heute Mutti die Butter...  ;D

Und es ist doch ein "kleiner" Unterschied zwischen 600 Mark (ca. 300 €) und 27.000 € ... selbst wenn man zu Hause etwas "Kostgeld" bei den Eltern abgeben muss...  ;)


Auch der Vergleich mit anderen jungen Menschen verdeutlicht die Relationen:

z.B. ein Jungkoch liegt netto bei ca. 1600 - 2100 € / Monat.

Dieser hat aber 3 Jahre Lehre hinter sich...
Hat i.d.R. keine 41h-Woche und Arbeitszeiten die viele nicht mögen...
Und wer mal eine Küche erlebt hat ... da geht's in den Hauptzeiten richtig zur Sache...

Vergleichen wir dies mal mit den Anforderungen an unsere Kurzdiener...  ;)

Was ich damit sagen will ... wem diese finanzielle Ausgestaltung des Kurz-Dienstes immer noch nicht genügt... hat definitiv überzogene Forderungen...


Das allein auch diese finanzielle Anpassung nicht die Kasernen füllen wird ... steht ja außer Frage - denn die Demographie kann man nicht überlisten...

Autor LwPersFw
 - 23. Juli 2025, 07:10:48
Zitat von: F_K am 23. Juli 2025, 00:30:24Nunja - bei 6 Monaten Basisausbildung, und dem Monat Urlaub fehlt vermutlich die Zeit für 4 Wochen Fahrschulausbildung - auch da gibt es ein Kapazitätsproblem.


Bei 6 Monaten wären es 15 Tage EU ... aber das ist eben so...

Beim Führerschein geht es um den Erwerb des zivilen Führerscheins außerhalb der Bw --- hier gibt es Denkmodelle (!) einen - nicht geringen - Zuschuss zu zahlen.
Das heißt keine Auswirkung auf den Dienst.

ZitatUnabhängig von der Perspektive - meine Vorhersage - die zusätzlich notwendigen "Freiwilligen" werden so nicht erreicht werden.

Da sind wir uns einig :D

Aber der Minister hat sich halt auf einen politischen Weg begeben ... wo er liefern muss ... Aufwuchs Langdiener SaZ, Aufwuchs Reserve, Leuchtturmprojekte wie PzBrig 45, Bereitstellung der der NATO angezeigten Heeresverbände, etc. etc.

Da ist nichts tun keine Option ... auch wenn der Strohhalm noch so dünn ist...  ;)



Autor F_K
 - 23. Juli 2025, 00:30:24
Nunja - bei 6 Monaten Basisausbildung, und dem Monat Urlaub fehlt vermutlich die Zeit für 4 Wochen Fahrschulausbildung - auch da gibt es ein Kapazitätsproblem.

Unabhängig von der Perspektive - meine Vorhersage - die zusätzlich notwendigen "Freiwilligen" werden so nicht erreicht werden.
Autor Ali1896
 - 22. Juli 2025, 22:49:53
Da war die Butter aber auch noch billiger und Twix hieß noch Raider.
Autor LwPersFw
 - 22. Juli 2025, 22:47:15
Zitat von: F_K am 22. Juli 2025, 20:31:16Die Option FWDL als "Überbrückung" fällt also praktisch weg, sofern der Zeitraum nicht schon vorher klar ist.

Also etwas mehr Geld, für weniger Flexibilität- die Auswirkungen davon kann ich nicht beurteilen.
 

Alles eine Frage der Perspektive...  ;)

Wer z.B. studieren will... sollte den Zeitraum zur Überbrückung bestimmen können...

Und selbst wer sich z.B. für 12 Monate verpflichtet und nach 6 Monaten nicht mehr raus kommt und die Verpflichtung erfüllen muss...

... bekommt als 18-jähriger, der noch bei Mutti wohnt ... für die 12 Monate ca. 27.000 € / netto ...

Und ggf. bekommt er ja noch eine Prämie on top.

Oder den Führerschein bezahlt...(darüber wird ja nachgedacht)

Ach ja... Minus 30 Tage Urlaub... Feiertage...

Und das bei einer minimalen Leistungsanforderung von Seiten des Dienstherrn...


Ich hatte in meinem ersten Lehrjahr insgesamt 600 Mark...  ;D
Autor F_K
 - 22. Juli 2025, 20:31:16
Bei einem FWDL war eine Verkürzung NACH Ablauf der Probezeit problemlos möglich. Wegen der Art des DP und des Dienstverhältnisses.

Bei einem SaZ (und Überlegungen zur Einführung eines Pflichtdienstes) wird ein dienstlichen Interesse regelmäßig NICHT vorliegen - dies ist ja schon jetzt praktisch so.

Die Option FWDL als "Überbrückung" fällt also praktisch weg, sofern der Zeitraum nicht schon vorher klar ist.

Also etwas mehr Geld, für weniger Flexibilität- die Auswirkungen davon kann ich nicht beurteilen.
Autor LwPersFw
 - 22. Juli 2025, 19:31:35
Zitat von: Ralf am 22. Juli 2025, 16:54:27Verkürzen: über den §40 (7) möglich


Da ALLE als SaZ eingestellt werden... wird ja auch, wie bei den bisherigen SaZ, die Möglichkeit des Widerrufs in den ersten 6 Monaten bestehen bleiben.

Was rechtlich dem von @Ralf genannten § 40 (7) SG entspricht.

Und zum Thema Ausbildung...
Auch hier sind ja bereits Änderungen in der Umsetzung.

Aus GA und SGA wurde in Teilen die 6-monatige Basisausbildung, deren Verstetigung geplant ist.

Wer also nur 6 Monate dienen möchte... absolviert z.B. diese... und gut ist.

Beispiele Basisausbildung - in den Link's unten:

Jäger

Gebirgsjäger

Aufklärer

Heimatschutz

Autor Ralf
 - 22. Juli 2025, 16:54:27
Die Anforderungen gelten ja nicht für FWDL oder SaZ, sondern für die Verwendung: ein PzGren SaZ oder FWDL hat die selben Anforderungen, die nämlich aus dem Anforderungssymbol erwachsen.
Wenn es heute also bereits einen FWDL als PzGren gibt, dann wird es den auch als SaZ-Kurz geben. Solange sich hier die SK im AnfProfil nicht anders entscheiden. Was vielleicht mit Blick auf eine verpflichtende Eiberufung auch noch sein kann und wahrscheinlich muss.

Verkürzen: über den §40 (7) möglich
Autor F_K
 - 22. Juli 2025, 16:49:10
@ Ralf;

Wenn SaZ DP, dann haben diese auch entsprechende Anforderungen.

Wird spannend, weil z. B. ein Mannschafter auch ggf. 8 Monate und länger ausgebildet wird - also könnte dort kein SaZ 6 Monate eingeplant werden.

Auch bei Bewerbern Ü40 für die Manmschaftslaufbahn wäre es nicht so einfach wie bei FWDL (wo das Alter egal ist).

However - kann man so machen, so ist die Gehaltsfrage einfach gelöst, 200 Euro mehr.

Weiterer Nachteil - einfach verkürzen / verlängern ist dann mehr Aufwand bzw. nicht mehr möglich.
Autor Ralf
 - 22. Juli 2025, 16:32:16
Ich gehe davon aus, dass die SaZ (so wie bisher auch) auf DP zu führen sein werden. Es werden also sukzessive jedes Jahr zusätzlich 5.000 DP ausgebracht werden müssen.

ZitatDas "Anziehen % Verschärfen" von Voraussetzungen führt natürlich zu weniger (geeigneten) Bewerbern - ist dies mit kalkuliert?
Das wird man nicht machen. Die Kurz-SaZ werden maximal die Anforderungen wie FWDL haben.
Autor F_K
 - 22. Juli 2025, 16:19:28
@ tdn:

Auch dpäk sind ja Einheiten zugeordnet.
Autor tdn
 - 22. Juli 2025, 15:58:55
vermutlich DPäk?
Viel interessanter, werden die Stellen dann im EP14 verfügbar sein?