ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Ralf am 24. Juli 2025, 13:31:58Dann beantrage es doch einfach, wenn du der Meinung bistZitatDie Aussage dann es ja dann bei jedem Auslandsumzug 4 Tage wären kann ich nicht folgen.Na wenn du nach deiner Rechnung c und d zusammensiehst: 1 Tag aus C für einen Umzug und 3 Tage, weil er ins Ausland geht.
Deswegen geht deine Rechnung nmB nicht auf.
ZitatBei meiner letzten Auslandsverwendung war ich vorher 8 Jahre am Dienstort in Deutschland und dann 5 Jahre und 3 Monate am Auslandsdienstort. Das wären dann jeweils bis zu 3 Tage.
ZitatDie Aussage dann es ja dann bei jedem Auslandsumzug 4 Tage wären kann ich nicht folgen.Na wenn du nach deiner Rechnung c und d zusammensiehst: 1 Tag aus C für einen Umzug und 3 Tage, weil er ins Ausland geht.
Zitat von: Ralf am 24. Juli 2025, 13:10:26Weil der Umzug ja nur einmal stattfindet.Zitatc) Umzug an einen anderen Ort aus dienstlichem Anlass 1 Arbeitstag oder, wenn der letzte UmzugDenn sonst wäre es ja für den Auslandsumzug immer vier Tage, außerdem steht da auch noch "bis zu". Also nicht zwingend drei.
aus dienstlichem Anlass nicht länger als fünf Jahre zurückliegt: 3 Arbeitstage,
d) grenzüberschreitender Umzug aus dienstlichem Anlass: bis zu 3 Arbeitstage,
Zitatc) Umzug an einen anderen Ort aus dienstlichem Anlass 1 Arbeitstag oder, wenn der letzte UmzugDenn sonst wäre es ja für den Auslandsumzug immer vier Tage, außerdem steht da auch noch "bis zu". Also nicht zwingend drei.
aus dienstlichem Anlass nicht länger als fünf Jahre zurückliegt: 3 Arbeitstage,
d) grenzüberschreitender Umzug aus dienstlichem Anlass: bis zu 3 Arbeitstage,
ZitatEs gilt nur ein Absatz.
ZitatIn den nachstehenden Fällen wird Urlaub in dem angegebenen Umfang gewährt:Ist also ein Muss.
Zitat336. In den nachstehenden Fällen wird Urlaub in dem angegebenen Umfang gewährt:
...
c) Umzug an einen anderen Ort aus dienstlichem Anlass 1 Arbeitstag oder, wenn der letzte Umzug
aus dienstlichem Anlass nicht länger als fünf Jahre zurückliegt: 3 Arbeitstage,
Zitatd) grenzüberschreitender Umzug aus dienstlichem Anlass: bis zu 3 Arbeitstage,
...