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Zusammenfassung

Autor F_K
 - Heute um 16:02:03
@ Alpha:

Mag ja sein, es reicht aber ein Ausweisdokument, eine Mil ID ist nicht notwendig.

Warst Du in NL dabei und kannst die Unterschiede zu einer DE Kaserne erläutern?
Autor alpha_de
 - Heute um 15:54:41
@F_K Weisst du, dass mir deine Besserwisserei auf den Geist geht, wenn du mir widersprichst, ohne die RN, auf die ich hingewiesen habe offensichtlich auch nur gelesen zu haben?!

"An den Ein- und Ausfahrten befinden sich Kontrollpunkte (,,Check-Points"). Der Zugang zur gesamten militärischen Liegenschaft ist vom Besitz eines gültigen Ausweisdokuments abhängig."
Autor F_K
 - Heute um 14:19:24
Negativ - der Einzelfall hier (Kleinstadt mit 40.000 Einwohnern, viele Zivilisten) ist eben nicht "umschlossen", die Anlage in NL ist viel kleiner, umschlossen und mil. bewacht
Autor alpha_de
 - Heute um 13:52:18
Es empfiehlt sich ein Blick in die Rechtsprechung des BVerwG zu umschlossenen militärischen Anlagen (§ 4 (3) VorgV) und militärischen Anlagen.

https://www.bverwg.de/141009U2WD16.08.0

RN 40 und 41

Eine ausländische Kaserne ist demnach eine militärische Anlage, aber keine umschlossene i.S. § 4 (3) VorgV.
Autor F_K
 - Heute um 13:04:39
Anmerkung:

Der Begriff MB wurde von mir fälschlicherweise in Bezug zur VorgV gesetzt.

Der in diesem Zusammenhang richtige Begriff ist umschlossen mil. Anlage.

Hier hat der Verordnungsgeber eben NICHT von MSB oder MB oder "deutsch" gesprochen - sondern einen eigenen, klaren Begriff gewählt.

Mit Absicht - die sich klar ergibt.
Autor alpha_de
 - Heute um 12:29:37
Ein deutsches Gesetz, das hoheitliche Eingriffsrechte gegenüber Dritten normiert, wird kaum in anderen Staaten gültig sein und Rechtswirkung gegenüber deren Staatsbürgern erzeugen. Man kann nicht einfach Klammern setzen, weil es einem besser gefällt.
Autor doc.
 - Heute um 10:07:33
Zitat von: alpha_de am 26. Juli 2025, 19:10:24§2 UZwGBw

"Militärische Bereiche im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, Einrichtungen und Schiffe der Bundeswehr und der verbündeten Streitkräfte in der Bundesrepublik."

ZitatAnlagen, Einrichtungen und Schiffe der Bundeswehr (und der verbündeten Streitkräfte in der Bundesrepublik)

Wenn man die Klammer so setzt?

Schiffe sind ziemlich oft außerhalb der Bundesrepublik und es würde mich wiederum wundern, wenn es dann plötzlich kein militärischer Bereich mehr ist.
Autor F_K
 - 26. Juli 2025, 20:05:00
Frage - Ist ein extra eingerichteter Bereich vom Militär fürs Militär, militärisch bewacht, eine umschlossene mil. Anlage?

MBn schon, denn es kommt auf die Absicht des Verordnungsgebers an.

(Ja, ich hatte aus dem Kopf den falsches Begriff genutzt, weil MB im Sinne unmittelbarer Zwang ist es nicht).

Ansonsten sind die von Dir genannten Befehle leider oft nicht vorhanden oder bekannt ... ).
Autor alpha_de
 - 26. Juli 2025, 19:10:24
@F_K:

Achja, ein "Camp" im Ausland ist ein "Militärischer Bereich" i.S. der Legaldefinition der VorgV?

Das würde mich doch aber nun wirklich stark wundern.

Der Begriff "Militärischer Bereich" ist da definiert, wo er gebraucht wird:

§2 UZwGBw

"Militärische Bereiche im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, Einrichtungen und Schiffe der Bundeswehr und der verbündeten Streitkräfte in der Bundesrepublik."

Man achte auf die letzten beiden Worte... "in der Bundesrepublik". Eine "Kaserne", "Camp", ... einer anderen Nation fallen nicht unter diese Definition. Die VorgV spricht im übrigen auch von "umschlossenen militärischen Anlagen". Ich würde es im Ausland mit dem § 4(3) VorgV nicht versuchen. Vorschriften regeln viel, aber wenn man die grundlegenden Begriffe im Bereich von Gesetzen und Verordnungen durcheinanderwirft, dann geht es trotzdem schief.

Die Teilnehmer wurden zu einer Einheit/Dienststelle herangezogen. In dieser Struktur greifen also die normalen Vorgesetzenverhältnisse im (§ 4(1) VorgV) und in/außer Dienst (§1 VorgV). Im Übrigen sollte es für die Teilnahme an einer Veranstaltung im EU-Ausland hoffentlich einen Befehl geben und der sollte auch die Vorgesetztenverhältnisse/Unterstellungsverhältnisse (§3 VorgV) regeln.
Autor Thufir
 - 25. Juli 2025, 15:08:34
Zitat von: F_K am 20. Juli 2025, 14:58:28.

...

Nijmwegen?

Abseits des Themas: Eine schöne Kombination des deutschen und niederländischen Ortsnamens.
Autor Peter Lemon
 - 25. Juli 2025, 09:05:50
Danke & ja.
Autor F_K
 - 20. Juli 2025, 14:58:28
Das "Camp" ist ein militärischer Bereich - so etwas ist in der VorgV genannt.

Wenn alles zum LKdo zugezogen worden sind, ist es die gleiche Einheit, die da im Dienst ist - auch dazu gibt es in der VorgV Regelungen - der DV ist der DV der Einheit - im Zweifel der stv. Kdr.

Unglaublich aber wahr - Vorschriften regeln sehr viel - auch solche Fälle.

Nijmwegen?
Autor Peter Lemon
 - 20. Juli 2025, 14:18:00
Moin liebe Gemeinde,

ich habe mal eine Frage an die Profis.

Heranziehung zur RDL erhalten:
- Heranziehung durch ein Landeskommando
- Soldat von/bis unter Angabe Datum & Zeit
- die RDL fand im EU-Ausland statt
- wir waren eingeladen & kein Einsatz
- Führung der Gruppe durch einen Offizier
- Teil der Gruppe waren OTL, LT, H, OSTG etc.
- bewachte Unterbringung in einem "Camp", eingefriedet
- über den Tag waren wir als Gruppe im EU-Ausland unterwegs

Wer ist der DV & unmittelbare Vorgesetzte in dem o.g. Konstrukt?
Einige Kameraden meinten, sie hätten im Rahmen der VorgV auch innerhalb der Gruppe Befehlsgewalt gegenüber den niedrigeren Dienstgradgruppen.

Gilt die VorgV auch außerhalb von Deutschland, wenn man nicht im Einsatz ist?
Wo ist/sind die Fundstelle(n), die so etwas regeln.

Vielen Dank für eure Hilfe!