Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....


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Zusammenfassung

Autor Pericranium
 - 28. Juli 2025, 13:04:01
Ja, siehe §4 Abs. 3 VorgV.
Autor F_K
 - 28. Juli 2025, 09:46:24
Ja, kann er, kommt aber praktisch, mangels Notwendigkeit, eher nicht vor.
Autor mc-tech
 - 28. Juli 2025, 09:32:04
Hallo Kameraden!

Eine für mich etwas unklare Regelung in der VVO sind die Fachvorgesetzten, gerade in Bezug auf Ärzte/Apotheker/Veterinäre usw.

Klar, dass diese militärische Vorgesetzte in Ihrem Fachbereich und der Ihnen unterstellten Soldaten sind.

Mir geht es aber im speziellen um das Vorgesetzenverhältnis gegenüber den ihnen nicht direkt unterstellten Soldaten in einer umschlossen militärischen Anlage.
Ist z.B. ein Stabsarzt/Stabsapotheker/Stabsveterinär hier, wie ein Hauptmann, ein Vorgesetzter aufgrund seines Dienstgrades und kann allgemeine Befehle an alle dienstgradgruppenniedrigeren Soldaten erteilen oder nicht?