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Zitat1. Bezieht sich § 9 Abs. 8 Soldatenversorgungsgesetz ausschließlich auf die Einstellung in ein Beamtenverhältnis oder gilt er auch für die Einstellung in ein Tarifbeschäftigtenverhältnis, falls eine Verbeamtung wegen Überschreitens der Altersgrenze nicht möglich wäre? (Das wäre ja schlecht...)
Oder bedeutet der Paragraph, dass auch Bewerber über der regulären Altersgrenze, zum Beispiel mit über 50, noch in die klassische zweijährige Zollausbildung mit anschließender Verbeamtung auf Lebenszeit einsteigen können?"
ZitatPS: Weder BFD, noch Sozialdienst konnten diese Frage beantworten...
Zitat von: LwPersFw am 10. August 2025, 21:30:45Zitat von: West87 am 10. August 2025, 17:01:16Weißt du, oder jemand anders etwas wegen der Altersgrenze? Wird die dann als ausscheidender SAZ aufgehoben, oder nicht?
Soldatenversorgungsgesetz - SVG
§ 9 Eingliederungsmaßnahmen
"( 8 ) Bewirbt sich eine Soldatin auf Zeit oder ein Soldat auf Zeit mit einer festgesetzten Wehrdienstzeit von mindestens zwölf Jahren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung ihres oder seines Wehrdienstverhältnisses oder nach dem Ende der Förderung ihrer oder seiner Maßnahme der schulischen und beruflichen Bildung um Einstellung in den öffentlichen Dienst, so gelten für die Einstellung keine Höchstaltersgrenzen. Dies gilt auch dann, wenn die Soldatin oder der Soldat im Anschluss an den Wehrdienst eine für den künftigen Beruf vorgeschriebene, über die allgemeinbildende Schulbildung hinausgehende Ausbildung ohne unzulässige Überschreitung der Regelzeit durchführt und sich innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Ausbildung um Einstellung in den öffentlichen Dienst bewirbt."
Zitat von: West87 am 22. Juni 2025, 13:45:03Da der IT-Feldwebel-Lehrgang in Pöcking/Feldafing als sehr anspruchsvoll giltAus eigener (schon länger zurückliegender) Erfahrung und vor allem aus kürzlichen Gesprächen mit diversen Ausbildern aus dem Bereich:
Zitat von: West87 am 10. August 2025, 17:01:16Weißt du, oder jemand anders etwas wegen der Altersgrenze? Wird die dann als ausscheidender SAZ aufgehoben, oder nicht?
Zitat von: Angemon84 am 11. Juli 2025, 12:56:07Zitat2. Wird die Dienstzeit als SaZ auf die Pension angerechnet, wenn man nach dem Dienstzeitende verbeamtet wird? (z. B. beim Zoll)? Erfahrungsstufe / Besoldungsgruppe wird ja meines Wissens nach übernommen.
Bei einem nahtlosen Übergang von der Bw zum Zoll, ohne Nachversicherung in der Rentenversicherung, wird die Pension fortlaufend weiterberechnet.
Du steigst allerding mit dem Eingangsamt der Besoldungsstufe beim Zoll ein, deine Besoldungsstufe der Bundeswehr ist da irrelanvant. Die Erfahrungsstufe behälst du aber
Zitat2. Wird die Dienstzeit als SaZ auf die Pension angerechnet, wenn man nach dem Dienstzeitende verbeamtet wird? (z. B. beim Zoll)? Erfahrungsstufe / Besoldungsgruppe wird ja meines Wissens nach übernommen.
Zitat von: Ralf am 22. Juni 2025, 19:34:55Zitat von: West87 am 22. Juni 2025, 15:38:59Freue mich über dein herzliches Dankeschön für die Beantwortung der ersten drei Fragen. So macht das richtig Spaß.ZitatAls Appell: Du solltest aber nun deine ganze Kraft ins Lernen stecken. Die AEU hast du ja auch schon wiederholt, sieh das als einen Warnschuss an. Konzentriere dich auf deinen Auftrag und das ist der erfolgreiche Abschluss der Lehrgänge. Dafür investiert die Bundeswehr in dich einen Haufen Geld. Nutze das.
Zweite AEU damals ohne Probleme und die ZAW sogar mit guten Noten bestanden.
Man sollte für die Zukunft jedoch immer einen Plan B haben. Kannst du daher etwas zu meinen Fragen 4 und 5 sagen?![]()
Zitat von: West87 am 22. Juni 2025, 15:38:59Freue mich über dein herzliches Dankeschön für die Beantwortung der ersten drei Fragen. So macht das richtig Spaß.ZitatAls Appell: Du solltest aber nun deine ganze Kraft ins Lernen stecken. Die AEU hast du ja auch schon wiederholt, sieh das als einen Warnschuss an. Konzentriere dich auf deinen Auftrag und das ist der erfolgreiche Abschluss der Lehrgänge. Dafür investiert die Bundeswehr in dich einen Haufen Geld. Nutze das.
Zweite AEU damals ohne Probleme und die ZAW sogar mit guten Noten bestanden.
Man sollte für die Zukunft jedoch immer einen Plan B haben. Kannst du daher etwas zu meinen Fragen 4 und 5 sagen?
ZitatAls Appell: Du solltest aber nun deine ganze Kraft ins Lernen stecken. Die AEU hast du ja auch schon wiederholt, sieh das als einen Warnschuss an. Konzentriere dich auf deinen Auftrag und das ist der erfolgreiche Abschluss der Lehrgänge. Dafür investiert die Bundeswehr in dich einen Haufen Geld. Nutze das.