Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 13. August 2025, 20:28:08
Zitat von: Ali1896 am 13. August 2025, 17:42:30Gibt es überhaupt einen vernünftigen Weg, vorzeitig aus dem SaZ-Verhältnis herauszukommen?
§ 40 (7) SG: aber eben nur bei dienstlichem Interesse. Das Treueverhältnis gilt eben beidseitig. Du wirst als SaZ nicht gekündigt, wenn kein Bedarf mehr bestünde, andersherum eben auch nicht. Eine verlässliche Aussicht beiderseitig.
Autor Flexscan
 - 13. August 2025, 19:59:04
Ich drücke es mal aus für Laien formuliert.

Man geht keinen Arbeitsvertrag wie im zivilen Leben ein, sondern meldet sich freiwillig. Dh es wird niemand dazu gezwungen.
Insofern sieht der Dienstherr auch nicht vor, vorzeitig das Dienstverhältnis zu beenden.
Sonst würde ja jeder xbeliebige daher kommen und seine Vorteile ausnutzen.
Sei es die Berufsausbildung finanziert bekommen, Führerschein, Studium whatever.

Die Dienstzeit wird auch in der Regel festgesetzt nach Ausbildungsabschnitten.
Man bekommt also nicht die vollen 12 Jahre, sondern als Beispiel erst 4 dann 2 nochmal 2 bis Ausbildungsende.

Sollte dennoch jemand der Meinung sein, zB nach erfolgreicher Absolvierung des Studiums vorzeitig aus dem Dienstverhältnis raus zu wollen, da er feststellt, zB als ziviler Arzt mehr zu verdienen, wird die Bundeswehr dies auch nicht tatenlos zulassen, und etwaige Ausbildungskosten zurückfordern, die mal ganz schnell im mittleren 4stelligen Eurobereich liegen dürften.

Ja es ist im Prinzip machbar aber sehr schwierig.

Und so eine vorzeitige Entlassung macht sich mMn nicht wirklich förderlich im Lebenslauf
Autor Ali1896
 - 13. August 2025, 17:44:44
(Argh und schon wieder meine technische Unzulänglichkeit bewiesen: Ich schreibe jetzt hundert mal an die Tafel:
,,Du sollst die Vorschaufunktion benutzen")
Autor Ali1896
 - 13. August 2025, 17:42:30
Hier ist dein Text geglättet, lesbarer strukturiert und in einem neutral-sachlichen Ton gehalten:



Danke für die schnellen Antworten – mir war nicht bewusst, dass eine Kündigung bei SaZ nicht möglich ist.
Auf den ersten Blick wirkt das für mich daher wirklich nicht wie eine gute Option.
Da fragt man sich, ob man sich darauf nur aus Naivität und aufgrund eines falschen Tipps einlässt, ob jemand tatsächlich ungeeignet ist – oder ob es dem zukünftigen Arbeitgeber schlicht egal ist.

Aus reinem Interesse (ich bin selbst kein SaZ – und falls die Moderatoren finden, dass es nicht passt, kann der Beitrag gerne gelöscht werden):
Gibt es überhaupt einen vernünftigen Weg, vorzeitig aus dem SaZ-Verhältnis herauszukommen?
Zur Zeit des Jugoslawien-Krieges war die Verweigerung ja zumindest für einige SaZ eine Möglichkeit.
Autor Ralf
 - 13. August 2025, 17:00:55
Mit allen Konsequenzen, die das mit sich bringt:
Zitat(5) Ein Soldat auf Zeit kann während der ersten vier Dienstjahre fristlos entlassen werden, wenn er seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.
Das ist schon kein "Kindergeburtstag", wenn man so aus dem Dienstverhältnis entfernt wird.
Autor xnos
 - 13. August 2025, 16:38:46
Zitat von: Ali1896 am 13. August 2025, 16:00:03Ist etwas off Topic, da es nicht die ursprüngliche Frage beantwortet:

Da so eine ähnlich Frage schon einmal aufkam, würde mich als Laien interessieren: Warum wählt man diesen Weg, um aus der Bundeswehr rauszukommen?

Ergänzend: Weil man nach der Probezeit merkt, dass einem die Bundeswehr doch nicht zusagt.
Autor FlaRak31
 - 13. August 2025, 16:29:46
Entweder weil man es tatsächlich verbockt hat, oder weil irgendein Kamerad meinte, das sei eine total tolle Idee, um schnell raus zu kommen, weil die bei der örtlichen Wohnungsgenossenschaft für MEGA-Knete noch nen Hausmeister suchen.

Ist es auch, bis man bei der Bewerbung nach einem Arbeitszeugnis von der Bundeswehr gefragt wird..
Autor Ali1896
 - 13. August 2025, 16:00:03
Ist etwas off Topic, da es nicht die ursprüngliche Frage beantwortet:

Da so eine ähnlich Frage schon einmal aufkam, würde mich als Laien interessieren: Warum wählt man diesen Weg, um aus der Bundeswehr rauszukommen?
Autor SolSim
 - 13. August 2025, 15:43:51
Von innerhalb des gleichen Tages bis zu einer Woche hab ich alles schon gehört. Hilft Ihnen aber nicht weiter.

Einfach mal den Spieß fragen.
Autor J.R
 - 13. August 2025, 10:39:32
Zitat von: Ralf am 13. August 2025, 10:19:31Woher soll denn hier einer wissen, wie der aktuelle Sachstand in deinem Fall ist?  ::)
vielleicht gibt erfahrung in dem Thema weshalb einer sagen könnte wie lange ungefähr das dauert bzw wie lange es in ähnlichen fällen gedauert hat
Autor Ralf
 - 13. August 2025, 10:19:31
Woher soll denn hier einer wissen, wie der aktuelle Sachstand in deinem Fall ist?  ::)
Autor J.R
 - 13. August 2025, 09:15:42
Zitat von: F_K am 13. August 2025, 09:11:20Die zuständigen Kameraden bezüglich das Sachstandes fragen - die Entlassung sollte aber in den nächsten Tagen vollzogen werden.
was genau heißt nächsten tagen
eher so 2-3 Tage oder mindestens 1 Woche
Autor F_K
 - 13. August 2025, 09:11:20
Die zuständigen Kameraden bezüglich das Sachstandes fragen - die Entlassung sollte aber in den nächsten Tagen vollzogen werden.
Autor J.R
 - 13. August 2025, 08:34:40
Guten Morgen Kameraden

ich werde aus dem dienstverhälniss eines Soldaten entlassen
da ich jetzt seit knapp 1 1/2 wochen auf die entlassung warte
kommt bei mir die frage auf wie lange so eine entlassung nach eigenständigen fehlen dauert
und/oder wann ich mit der entlassung rechnen kann