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Autor Ralf
 - 14. August 2025, 15:27:53
Zitat von: Weißkopf am 14. August 2025, 12:22:00Auf mich wirkt dies, dass sie den Kameraden in eine Richtung lenken wollen, weil sie lieber Stellen auffüllen wollen.

Gibt es eine Vorschrift die diese Aussage unterstützt, dass eine 2 Jährige Ausbildung, mit Zeugnis von der IHK, nicht anerkannt wird?
Welche Berufe förderlich und verwertbar sind, findet man in ISOrgGrundlagen unter Qualifikationen im Qualifikationsblock "Berufe".
Der Verkäufer gehört nicht dazu.
Autor uffz-ad SL
 - 14. August 2025, 15:22:31
Hallo,

eventuell könnte ich weiterhelfen, die Hwk und die IHK haben vor Jahren die Ausbildungsverordnung angepasst für gewissen Berufe , wie oben schon angedeutet, bei Maurer ( Hochbaufacharbeiter) , Strassenbauer( Tiefbaufacharbeiter etc.. Bedeutet wenn jemand nur 2 Jahre lernt und keine Lust hat oder eventuell Lernschwächen besitzt, wird er nach der Zwischenprüfung ( früher so genannt) als Facharbeiter geführt, wenn man dann weiter macht erhält man den vollständige Berufstitel, es gibt auch Abschlüsse die werden mit einem anderen Schnitt bemessen, aufgrund Lernschwäche /Beeinträchtigung.. Könnte somit für deinen Kumpel sowas sein das die Bundeswehr entsprechend abstuft da gewissen Ausbildungsinhalte nicht vermittelt wurden, im entsprechenden Berufsbild und Ausbildungsverordnung so steht ,
was dann  dazu führt- kommt auf den Beruf an.
Autor PzHurra
 - 14. August 2025, 13:48:07
Zitat von: Fritzenfritz am 14. August 2025, 13:38:10Also ich kenne Leute bei denen hat die zweijährige Ausbildung zum Hochbaufacharbeiter gereicht.
Das kann sein, auch der Fachlagerrist funktioniert. Aber wie gesagt, steht und fällt mit der Bewertung von BAPersBw. Auch über ISOOrg teilweise prüfbar.
Autor Rekrut84
 - 14. August 2025, 13:45:09
Ich denke es kommt nunmal auch drauf an für welche Verwendung die Ausbildung förderlich sein soll.
Jemand der in eine technische Verwendung geht, dem wird eine kaufmännische Ausbildung auch nicht angerechnet.

In Abhängigkeit der angestrebten Verwendung kann also eine Ausbildung als Verkäufer tatsächlich nicht ausreichend sein für eine Einstellung im Dienstgrad StUffz FA, da zwischen Verkäufer und Kaufmman im Einzelhandel nunmal noch einige Unterschiede in den Kenntnissen und Fertigkeiten liegen, die jedoch für eine entsprechende Verwendung relevant sein könnten.

Ggf. gibt es ja die Möglichkeit einer verkürzten ZAW um den Kaufmann zu machen und dann in die gewünschte Verwendung zu kommen.
Autor Fritzenfritz
 - 14. August 2025, 13:38:10
Also ich kenne Leute bei denen hat die zweijährige Ausbildung zum Hochbaufacharbeiter gereicht.
Autor F_K
 - 14. August 2025, 13:30:32
Allgemein: Es gibt Ausbildungen, die sind NICHT als Berufsausbildung anerkannt - z. B. Fahrlehrer - auch wenn es ein Beruf ist.
Autor wolverine
 - 14. August 2025, 13:26:50
Was spricht denn dagegen, die MatBewUffz-Stelle zu nehmen und nach Bestehen der Ausbildung, den Laufbahnwechsel anzustreben?
Oder möchte er den Mat-Bereich gar nicht? Dann sollte er das natürlich auch nicht machen.
Autor PzHurra
 - 14. August 2025, 13:17:43
Die BAPersBw prüft und bewertet das.

Auszug Voraussetzungen FA:

-eine Hauptschule mit erfolgt besucht hat ... und über einen förderlichen Berufsabschluss besitzt ...

Und BAPersBw bewertet, ob förderlich oder nicht.
Autor Weißkopf
 - 14. August 2025, 12:22:00
Guten Tag Kameraden,

Ich habe folgendes Problem:

Ein Kamerad der Feldwebel werden möchte würde vom BApers mit der Begründung abgelehnt, dass seine 2 Jährige Ausbildung als Verkäufer im Einzelhandel nicht anerkannt wird, da diese Ausbildung nicht 3 Jahre ging. Nun schlägt BApers vor dass er doch MetBew Uffz, in 5./LogBtl 163,SaZ 14 machen könnte inklusive die Ausbildung zum Kaufmann.

Auf mich wirkt dies, dass sie den Kameraden in eine Richtung lenken wollen, weil sie lieber Stellen auffüllen wollen.

Gibt es eine Vorschrift die diese Aussage unterstützt, dass eine 2 Jährige Ausbildung, mit Zeugnis von der IHK, nicht anerkannt wird?

Vielen Danke und Kameradschaftliche Grüße