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Zusammenfassung

Autor doc.
 - 20. August 2025, 07:01:21
Und nicht vergessen - gerade wenn es auf eine Übung geht, ist i.d.R. nicht um 1630 Dienstschluss. Es werden die Stunden nach Dienstplan angesetzt und da innerhalb der RDL normalerweise kein Freizeitausgleich möglich ist, werden die auch ausbezahlt (gut, teilweise Jahre später...). Bei einer Woche Übungsplatz kann das schon im hohen 3stelligen Bereich liegen.

Dann gibt es noch den Ausgleich für Dienst zu ungünstigen Zeiten (oder so) an Sonn- und Feiertagen...aber da müsste ich im Gesetz nachlesen, was da genau rausspringt.

Ich weiß, keiner von uns macht es wegen des Geldes - aber was einem zusteht, das sollte man auch bekommen.
Autor Ali1896
 - 19. August 2025, 22:40:47
Ok, danke für den Hinweis.

Das Geld wäre für mich eh nur die Kirsche auf dem Kuchen und es hilft, um Madame milder zu stimmen.
Autor Lefy
 - 19. August 2025, 22:19:34
Zitat von: Ali1896 am 19. August 2025, 22:06:36Ok, ich habe mir das mal angeschaut – liege ich mit dieser Rechnung richtig?

Beispiel: 3 Tage Heimatschutzübung (Fr–So), Dienstgrad Obergefreiter, keine Fahrtkosten. Bin Beamter im Landesdienst, bekomme für den Freitag also ganz normal mein Gehalt vom Land weiter.

Meine Rechnung:

Reservistendienstleistungsprämie: 3 × 20,67 € = 62,01 €

Dienstgeld: Fr 31 €, Sa 41,34 €, So 41,34 € → zusammen 113,68 €

Macht also 175,69 € vom Bund für die drei Tage, plus mein normales Gehalt für Freitag.

Past das so oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler?

Der Betrag der Prämie nach § 11 USG passt.

Dienstgeld nach § 14 USG erhältst du m.E. nur für den Samstag und den Sonntag, da es keine eintägige Dienstleistung an einem Freitag ist. Somit für Samstag & Sonntag nochmals jeweils 20,67 €.

Insgesamt sind das für das Wochenende 103,35 €, wenn wir unterstellen, dass kein Anspruch nach §§ 5-8 USG besteht.
Autor Ali1896
 - 19. August 2025, 22:06:36
Ok, ich habe mir das mal angeschaut – liege ich mit dieser Rechnung richtig?

Beispiel: 3 Tage Heimatschutzübung (Fr–So), Dienstgrad Obergefreiter, keine Fahrtkosten. Bin Beamter im Landesdienst, bekomme für den Freitag also ganz normal mein Gehalt vom Land weiter.

Meine Rechnung:

Reservistendienstleistungsprämie: 3 × 20,67 € = 62,01 €

Dienstgeld: Fr 31 €, Sa 41,34 €, So 41,34 € → zusammen 113,68 €

Macht also 175,69 € vom Bund für die drei Tage, plus mein normales Gehalt für Freitag.

Past das so oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler?
Autor F_K
 - 19. August 2025, 19:25:19
USG Gesetz lesen und für SICH auswerten - ist ja sehr individuell.
Autor Ali1896
 - 19. August 2025, 18:05:11
Moin,

weil der Essensfaden gerade oben ist, nutze ich mal diesen Faden, um euch erfahrenen Hasen zu fragen: Wenn es irgendwann mit meiner Beorderung klappt, was kommt da ungefähr finanziell rüber?

Nehmen wir mal als Beispiel eine Übung im Heimatschutz über drei Tage, von Freitag bis Sonntag, Dienstgrad Obergefreiter, ohne Fahrtkosten.

Mich interessiert einfach ein grober Richtwert – pi mal Daumen. Klar, es geht mir nicht um jeden Cent genau, eher ein Gefühl, was man so ,,kriegt". (Ich könnte diese Info nutzen, um die Cheffin etwas milder zu stimmen)
Autor LwPersFw
 - 01. Juli 2025, 06:37:50
Autor Seromero
 - 30. Juni 2025, 23:27:54
Hallo alle gemeinsam, eine kurze frage:
Erhalte ich als reservist wenn ich bspw in den USA oder Niederlanden meine Reservedienstleistung ableiste:

Besteht in diesem Fall dennoch irgendein Anspruch auf einen Auslandszuschlag nach Anlage VI BBesG oder vergleichbare Auslandsvergütungen (z. B. AVZ)?

Grüße
Autor FlaRak31
 - 29. April 2025, 14:43:38
Zitat von: ROA_2025 am 29. April 2025, 14:14:06Mir geht es hier einfach um Rechssicherheit, und ich bin mir infach unsicher, an wen ich mich in meinem Spezialfall wenden kann, damit alles sauber läuft.

Nur mal nebenbei:
Wenn mein Steuerberater mir allen Ernstes erklären würde, dass er keine Ahnung hat und mich damit wieder weg schickt, dann wäre ich weg.
Für immer.
Mein StB weiß auch nicht immer alles. Der macht sich aber schlau und ruft mich dann kurzfristig zurück.
Dafür ist er mein Berater und nicht nur mein Lohnbuchhalter und Kontierer.
Autor FlaRak31
 - 29. April 2025, 14:37:01
Ich habe mal gegoogelt, weil es mich jetzt auch interessiert hat:

Du kannst als GF auf Dein Gehalt verzichten, bist dann aber immer noch Geschäftsführer, ergo selbständig.

Frei stellen, wie man das von einem Angestelltenverhältnis her kennt, geht bei einem GF laut Internet rechtlich eher nicht.

Du kannst als GF aber jederzeit Dein Amt ohne Einhaltung von Fristen nieder legen, was dann aber einen erheblichen Rattenschwanz und Konsequenzen in alle Richtungen nach sich zieht.

Das alles nur wegen der paar zusätzlichen Euro.

Ich würd das sein lassen...
Autor ROA_2025
 - 29. April 2025, 14:14:06
Wir sind zwei Gesellschafter Geschäftsführer. Entsprechend wäre mein Kollege in der Lage, die GmbH zu vertreten.

Das mit dem Dienstwagen ist natürlich eine interessante Fragestellung.

Mir geht es hier einfach um Rechssicherheit, und ich bin mir infach unsicher, an wen ich mich in meinem Spezialfall wenden kann, damit alles sauber läuft.
Autor FlaRak31
 - 29. April 2025, 13:54:56
Und einen Dienstwagen zur freien Nutzung über 1% Regelung hast Du auch nicht?
Da wäre sonst der nächste Fallstrick, wenn Du den PKW weiter nutzt, obwohl Du kein Gehalt beziehst und frei gestellt wirst.

Jetzt gehen wir mal ins juristische:
Hat eine GmbH keinen Geschäftsführer (führungslose GmbH) und befindet sie sich nicht in Liquidation oder im Insolvenzverfahren, wird die Gesellschaft für den Fall, dass ihr gegenüber Willenserklärungen abgegeben oder Schriftstücke zugestellt werden, nach § 35 Abs. 1 GmbHG durch die Gesellschafter vertreten.
Gesellschafter bist Du selbst. Es ist also abzuklären, ob Du rechtlich überhaupt in der Lage bist, als Arbeitnehmer oder abhängig Beschäftigter angesehen zu werden.
Autor ROA_2025
 - 29. April 2025, 12:45:59
Danke für die schnelle Rückmeldung!

Das Problem ist, dass meine Steuerberaterin sich hier ebenfalls unsicher ist.
Bezüge sind derzeit nur das monatlich gleichbleibende Gehalt ohne Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und ohne Tantiemenvereinbarung etc. Das ist auch im Arbeitsvertrag so geregelt.

Der Verdienstausfall würde demnach tatsächlich taggenau für den Zeitraum der RDL entstehen und in dem Zeitraum steht ja auch meine Arbeitsleistung nicht für die GmbH zur Verfügung.

Mir geht es nur darum, ob sich die Einstufung als "Arbeitnehmer" bzw "Beschäftigter" für das USG am Sozialversicherungsrecht oder am Steuerrecht orientiert. Nach ersterem bin ich selbstständig, nach letzterem beziehe ich nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und gelte als Arbeitnehmer.
Autor FlaRak31
 - 29. April 2025, 12:29:57
MOIN ROA_2025,

meinst Du nicht, dass das eher eine Frage für Deinen Steuerberater ist?

Das kann doch hier keiner einschätzen, was Du in der GmbH alles für Bezüge, Tantiemen, Bonifikationen, Gratifikationen, Zulagen und und und erhälst und welche Gesamtbezüge Du aus welchen Einkommensarten insgesamt beziehst.

Beispiel: Du zahlst Dir jetzt für zwei Wochen RDL keinen Lohn, aber im kommenden Monat (weils dieses Jahr sehr gut läuft) Urlaubsgeld. Dann denkt das FA doch sofort, dass Du den Lohnbezug nur verschoben hast, um unrechtmäßig Unterhaltssicherung zu beantragen.

Geh da lieber auf Nummer sicher, statt Dir hier gefährliches Halbwissen ab zu holen.

Gruß von einem anderen geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH ;-)