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Zusammenfassung

Autor FAXXEL112
 - Heute um 19:43:14
Vielen Dank, Sie haben mir sehr weitergeholfen. Ich wünsche Ihnen noch ein schönes restliches Wochenende.
Autor Ralf
 - Heute um 19:23:30
Nein, es gibt keine Liste.
Wenn du den Antrag stellst, es keine gesetzl. oder andere Verordnung gibt, die einen ziv. Abschluss vorschreiben und du die beiden Prüfungsanteile bestehst, geht es auch ohne ZAW.
Autor FAXXEL112
 - Heute um 14:33:42
vielen Dank für die schnelle Antwort.

Leider habe ich nicht ganz verstanden, ob es eine Liste mit Dienstposten gibt, für die die Voraussetzungen zur Übernahme als Fachunteroffizier gelten, oder ob alternativ ein Antrag mit Begründung gestellt werden kann.

Beispielhaft könnte ein solcher Antrag wie folgt begründet werden:

> Soldat X ist seit 15 Jahren auf einem bestimmten Dienstposten tätig und vollständig ausgebildet. Zwar existiert eine offizielle Fachunteroffiziersstelle, diese wurde jedoch ebenfalls seit 15 Jahren nicht besetzt. Der Soldat hat daher die Aufgaben dieser Stelle vollständig übernommen, auch ohne ZAW, die für diesen Dienstposten ohnehin nicht relevant ist.



Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen.
Autor Ralf
 - Heute um 14:08:34
In der A2-1336/0-0-1 findest du die grds. Vorgaben.
Es geht nur dort, wo auch ein entsprechender Ziel-DP bei den FachUffz zu besetzen ist und wo es keine bspw. gesetzlichen Vorgaben gibt (bspw. gewisse normierte Prüfungen im SanDst).
Autor FAXXEL112
 - Heute um 11:55:07


Guten Tag, Kameraden,

ich benötige einmal das Fachwissen der S1-Riege.

Heute bin ich im Internet auf folgende Passage gestoßen:

> ,,Dem §16 wird folgender Absatz 4 angefügt:
(4) Mannschaften aller Laufbahnen, die einen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen, können nach einer Dienstzeit von mindestens drei Jahren in die Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes aufsteigen, wenn sie eine fachspezifische Qualifizierung abgeschlossen haben (Praxisaufstieg). Der Praxisaufstieg dauert sechs Monate. Er besteht aus

1. einer dreimonatigen fachtheoretischen Ausbildung und


2. einer dreimonatigen berufspraktischen Einführung.



Die fachtheoretische Ausbildung schließt mit einer Prüfung und die berufspraktische Einführung mit einer Bewertung ab. Der erfolgreiche Abschluss des Praxisaufstiegs ist festzustellen. §14 Absatz 2 Satz 4 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass auch die berufspraktische Einführung einmal wiederholt werden kann."



Meine Frage dazu lautet:
Gilt diese Regelung für alle Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere, oder ist sie auf bestimmte Bereiche bzw. Laufbahnen begrenzt?

Mit kameradschaftlichen Grüßen